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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12   

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BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12 (https://dejure.org/2012,5145)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - 3 StR 109/12 (https://dejure.org/2012,5145)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 3 StR 109/12 (https://dejure.org/2012,5145)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 316 StGB; § 264 StPO; § 206a StPO
    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Straßenverkehrsdelikt; Einstellung wegen eines nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen Verfahrenshindernisses

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 206a Abs 1 StPO, § 410 Abs 3 StPO, § 316 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 3 BtMG
    Strafverfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Revisionsentscheidung bei Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss

  • verkehrslexikon.de

    Zur Tatidentität zwischen Trunkenheitsfahrt und Drogenbesitz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Strafverfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO bei zwischenzeitlichem Eintritt des Strafklageverbrauchs als endgültiges Verfahrenshindernis

  • blutalkohol PDF, S. 316
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Revisionsentscheidung bei Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a Abs. 1; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Einstellung des Strafverfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO bei zwischenzeitlichem Eintritt des Strafklageverbrauchs als endgültiges Verfahrenshindernis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Glück gehabt: Sufffahrt verhindert Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Zwei Fliegen mit einer Klappe bzw. zwei auf einen Streich

  • ozsr.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Strafklageverbrauch beim Zusammentreen von Betäubungsmittel- und Verkehrsdelikt

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Rechtskraft des Urteils und der damit eintretende Strafklageverbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 709
  • NZV 2013, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens und

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12
    Da der Besitz der für den Weiterverkauf bestimmten hälftigen Menge der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wiederum einen unselbständigen Teilakt des beabsichtigten Handeltreibens mit dieser hälftigen Menge darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 (richtigerweise 2010) - 4 StR 521/10, NStZ-RR 2011, 90), kann der Angeklagte wegen ... bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) insgesamt nicht bestraft werden.
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12
    Der Begriff der Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO bezeichnet dabei den geschichtlichen und dadurch zeitlich wie sachverhaltlich begrenzten Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12
    Denn die Fahrt diente ... gerade dem Transport der Betäubungsmittel, so dass das Mitführen der Betäubungsmittel nicht nur in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang, sondern - darüber hinaus - in einem inneren Beziehungs- oder Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang stand (vgl. dazu BGH aaO.; Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 41).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12
    Denn in diesem Fall handelt es sich nicht um eine Nachprüfung des Urteils, sondern lediglich um die Berücksichtigung eines nach dessen Erlass eingetretenen Ereignisses, das eine neue Verfahrenslage geschaffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni (Juli) 1968 - 3 StR 117/68, BGHSt 22, 213, 217; Paeffgen, in: SK-StPO, 4. Auflage, § 206a Rn. 8; Schneider, in: KK-StPO, 6. Auflage, § 206a Rn. 4; Stuckenberg, in: LR-StPO, 26. Auflage, § 206a Rn. 15, 17; ferner: Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 206a Rn. 6).".
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Es muss folglich neben einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang auch ein innerer Beziehungs- und Bedingungszusammenhang bestehen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/11 -, NStZ 2012, 709; ähnlich auch OLG Köln, Beschluss vom 18. September 2012 - III-1 RVs 159/12 -, juris).

    Eine Einstellung nur nach § 206a StPO ohne Aufhebung des Urteils kommt lediglich dann in Betracht, wenn das Verfahrenshindernis erst nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten ist (so BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/11 -, NStZ 2012, 709, 710).

  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Verfahrensrechtlich liegt daher keine Tatidentität vor (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12 -, juris Rn. 4, und vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von

    Das Mitführen ihrer Betäubungsmittel stand danach in einem inneren Beziehungszusammenhang mit dem Fahrvorgang (vgl. zu diesem Kriterium BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 41; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 47; vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12, NStZ 2012, 709, 710).
  • KG, 04.01.2024 - 3 ORs 87/23

    Keine revisionsrechtliche Prüfung bei einem vor Erlass des angefochtenen Urteils

    Diese Unterscheidung erschließt sich auch systematisch, weil ein nach Urteilserlass entstandenes Hindernis eben gerade keine Nachprüfung und Richtigstellung eines fehlerhaften Urteils erfordert, sondern sich auf eine neu entstandene Verfahrenslage bezieht (vgl. grundlegend BGHSt 22, 213 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 29. September 2021 - 4 StR 98/21 - [zum Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs] und vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12 -, jeweils juris).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2023 - 7 Ws 85/23

    Keine Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO wegen Anreise aus

    Ein dauerhaftes Verfahrenshindernis im Sinne des § 206a StPO liegt etwa beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 109/12), beim Fehlen eines Strafantrags, wenn dieser wegen Versäumung der Strafantragsfrist nicht mehr nachgeholt werden kann und kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (BGH, Urteil vom 7. November 1962 - 2 StR 269/62) oder im Falle des Versterbens des Angeklagten (OLG Hamm NJW 1978, 177) vor.
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Allenfalls ist zu bemängeln, dass die Staatsanwaltschaft die beiden Sachverhalte - ohne ersichtlichen Grund - einer getrennten Bearbeitung zugeführt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 03.05.2012, NStZ 2012, 709) statt den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in die Anklage vom 03.04.2020 mit aufzunehmen oder ausdrücklich gemäß § 154 StPO auszuscheiden, doch vermag auch dieser Umstand die Annahme von prozessualer Tateinheit nicht zu begründen.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12750
BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12 (https://dejure.org/2012,12750)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Beweiswürdigung nach Absehen von der Verfolgung unwesentlicher Nebenstraftaten

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Auseinandersetzung des Tatgerichts mit Widersprüchen in einer Zeugenaussage

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Beweiswürdigung nach Absehen von der Verfolgung unwesentlicher Nebenstraftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Pflicht zur Auseinandersetzung des Tatgerichts mit Widersprüchen in einer Zeugenaussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 709
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung (Aussageanalyse;

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 511/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 27.03.2012 - 3 StR 49/12
    Ebenso hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm - im Einklang mit der früheren Einlassung des Zeugen - zunächst ebenfalls vorgeworfenen Tat am 26. Dezember 2007 möglicherweise in Marokko befand (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 160; Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228; vom 24. Januar 2008 - 5 StR 585/07, NStZ-RR 2008, 254, 255).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Zu Recht beanstandet der Revisionsführer, dass das Urteil eine Auseinandersetzung mit seiner vor Eröffnung des Hauptverfahrens abgegebenen schriftlichen Einlassung vermissen lässt, mithin wesentlichen in die Hauptverhandlung eingeführten Beweisstoff unberücksichtigt gelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; Beschluss vom 10. März 2011 - 2 StR 49/11; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709).
  • BGH, 03.06.2014 - 5 StR 199/14

    Verurteilung eines ehemaligen "Big Brother-Kandidaten" wegen besonders schwerer

    a) Der Bestand des Urteils wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Landgericht - in der Sache für den Senat allerdings schwer nachvollziehbar - die im Abschnitt "Nachtatgeschehen" erörterten weiteren Erpressungstaten des Angeklagten N. nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschieden hat (UA S. 81), ohne die dafür maßgebenden Gründe in seinen beweiswürdigenden Erörterungen näher zu beleuchten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 3 StR 49/12, NStZ 2012, 709, und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 511/08, NStZ 2009, 228, jeweils mwN).
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