Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11   

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https://dejure.org/2011,4490
BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11 (https://dejure.org/2011,4490)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - 2 StR 145/11 (https://dejure.org/2011,4490)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11 (https://dejure.org/2011,4490)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 216 Abs 1 StGB
    Tötung auf Verlangen: Ernstlichkeit des Tötungsverlangens bei Beeinträchtigung der Willensfähigkeit infolge Krankheit

  • Wolters Kluwer

    Ernstliches Verlangen einer Tötung bei erstmaliger Äußerung des Todeswunsches zwischen mehreren epileptischen Anfällen

  • rewis.io

    Tötung auf Verlangen: Ernstlichkeit des Tötungsverlangens bei Beeinträchtigung der Willensfähigkeit infolge Krankheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Tötung auf Verlangen: Ernstlichkeit des Tötungsverlangens bei Beeinträchtigung der Willensfähigkeit infolge Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliches Verlangen einer Tötung bei erstmaliger Äußerung des Todeswunsches zwischen mehreren epileptischen Anfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Opferschutz - Tötung auf Verlangen - LG-Bezirk Augsburg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 85
  • StV 2012, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11
    Als schwer kann nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der sich nach dem Erscheinungsbild und Ausprägungsgrad der psychischen Störung eine Aufhebung der Unrechtseinsichts- oder Steuerungsfähigkeit oder eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens geradezu aufdrängt (vgl. LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 73) oder bei der die Störung das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGHSt 34, 22, 24 f.; 35, 76, 78 f.; 37, 397, 401).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11
    Als schwer kann nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der sich nach dem Erscheinungsbild und Ausprägungsgrad der psychischen Störung eine Aufhebung der Unrechtseinsichts- oder Steuerungsfähigkeit oder eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens geradezu aufdrängt (vgl. LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 73) oder bei der die Störung das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGHSt 34, 22, 24 f.; 35, 76, 78 f.; 37, 397, 401).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11
    Als schwer kann nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der sich nach dem Erscheinungsbild und Ausprägungsgrad der psychischen Störung eine Aufhebung der Unrechtseinsichts- oder Steuerungsfähigkeit oder eine erhebliche Minderung des Hemmungsvermögens geradezu aufdrängt (vgl. LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 20 Rn. 73) oder bei der die Störung das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGHSt 34, 22, 24 f.; 35, 76, 78 f.; 37, 397, 401).
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10

    Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11
    Unbeachtlich ist aber auch ein Tötungsverlangen in depressiver Augenblicksstimmung, zumindest wenn es nicht von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragen wird (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10).
  • BGH, 23.10.2007 - 4 StR 358/07

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11
    Es muss feststehen, dass der Täter aus einem für ihn mehr oder weniger unüberwindlichen Zwang heraus gehandelt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 70, 71).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dasselbe gilt, wenn er einer bloßen depressiven Augenblicksstimmung entspringt, mithin nicht von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragen ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340, 341, und vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86; MüKoStGB/ Schneider, aaO, Rn. 19).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dasselbe gilt, wenn er einer bloßen depressiven Augenblicksstimmung entspringt, mithin nicht von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragen ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340, 341, und vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86; MüKoStGB/Schneider, aaO, Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Voraussetzung ist vielmehr, dass das Verlangen darüber hinaus auf einer tieferen Reflexion des Tatopfers über seinen Todeswunsch beruht und von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragen wird (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, StV 2011, 284, 285; BGH, Urteil vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86; LK-Jähnke, a.a.O., § 216 Rn. 4; Fischer, a.a.O., § 216 Rn. 9a; MünchKomm-StGB/Schneider, a.a.O., § 216 Rn. 19; zur Gegenansicht vgl. unten (c)).
  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

    Auf die vom Landgericht angesprochene Frage, ob dem Verlangen des Opfers eine fehlerfreie Willensbildung zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f.; Urteil vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86), kommt es danach für die Entscheidung über das Eingreifen des Privilegierungstatbestands nach § 216 StGB nicht an.
  • BGH, 19.10.2022 - 4 StR 168/21

    Irrtum über Tatumstände (irrige Annahme von Umständen, die ein milderes Gesetz

    (3) Soweit der Bundesgerichtshof, der sich bisher zur Frage der Reichweite des § 16 Abs. 2 StGB nicht näher geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2011 ? 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86 zur Anwendbarkeit der Regelung im Verhältnis von §§ 212 und 216 StGB), in einer vor Einführung des § 16 Abs. 2 StGB ergangenen, ersichtlich vereinzelt gebliebenen Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1971 - 2 StR 247/71, BGHSt 24, 168, 169; vgl. dazu auch Puppe, JR 1984, 229, 232) nicht tragend sinngemäß die Rechtsauffassung vertreten hat, der Täter sei bei einem Irrtum über ein Tatbestandsmerkmal bei objektiver Verwirklichung eines schwereren Tatbestands mit ähnlichem Unrechtsgehalt aus der milderen Vorschrift zu bestrafen, vermag der Senat dem ebenso wenig zu folgen wie der von Teilen der Literatur vertretenen Ausweitung des Begriffs des milderen Gesetzes.
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem

    Danach ist ein Tötungsverlangen in depressiver Grundstimmung unbeachtlich, zumindest wenn es nicht von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit, also von einer tiefen Reflexion über den Todeswunsch, getragen wird (BGH, NStZ 2011, 340 und 2012, 85).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5304
BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11 (https://dejure.org/2011,5304)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 StR 194/11 (https://dejure.org/2011,5304)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 StR 194/11 (https://dejure.org/2011,5304)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 261 StPO; § 15 StGB; § 200 StPO; § 264 StPO
    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine andere als die zur Tötung auserwählte Person; unmittelbares Ansetzen hinsichtlich der auserwählten Person: Erörterungsmangel, Kognitionspflicht); Umgrenzungsfunktion der Anklage (Tat im ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Versuch eines Tötungsdelikts: Unmittelbares Ansetzen zur Tatausführung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichen Präzisierung einer Tat in einer Anklageschrift im Zusammenhang mit versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Aufhebung eines Urteils wegen nicht erschöpfender Aburteilung der angeklagten Tat durch das Strafgericht

  • rewis.io

    Versuch eines Tötungsdelikts: Unmittelbares Ansetzen zur Tatausführung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuch eines Tötungsdelikts: Unmittelbares Ansetzen zur Tatausführung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die hinreichen Präzisierung einer Tat in einer Anklageschrift im Zusammenhang mit versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Aufhebung eines Urteils wegen nicht erschöpfender Aburteilung der angeklagten Tat durch das Strafgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 85
  • NStZ-RR 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Der Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO entspricht dabei demjenigen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - 4 StR 42/11).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren würde - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hinweist - einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98, BGHSt 45, 211 mwN).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Es ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der "Tat" voll auszuschöpfen, sofern - wie hier - keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen (BGH, Beschluss vom 9. November 1972 - 4 StR 457/71, BGHSt 25, 72).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Bei der Überprüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung herangezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 StR 596/07 und KK-Schneider, 6. Aufl., § 200 Rn. 30 jew. mwN).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Dies stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlich-rechtlichen Mangel, auf dem das Urteil beruht (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 und vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 mwN).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Diesen Vorgang hatte das Landgericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223) - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen.
  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords -

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Dies stellt nicht nur eine Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 264 StPO dar, sondern auch einen sachlich-rechtlichen Mangel, auf dem das Urteil beruht (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 und vom 16. Dezember 1982 - 4 StR 644/82, NStZ 1983, 174 mwN).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, so ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).
  • BGH, 11.05.2010 - 3 StR 105/10

    Unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Der neue Tatrichter wird unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 3 StR 105/10 mwN) nähere Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten zu treffen haben, um danach die Frage beurteilen zu können, ob die Angeklagte zur Tötung von R. unmittelbar angesetzt hat.
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    Auszug aus BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11
    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, so ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85 mwN; vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10, BGHSt 56, 183, 185 f. Rn. 6 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 aaO; Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245 mwN; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

    Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (vgl. u.a. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 aaO mwN; vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 aaO Rn. 95 mwN und vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05 aaO).

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Indem es dies nicht getan hat, hat es seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht entsprochen und die angeklagten Taten nicht erschöpfend gewürdigt; dies stellt zugleich einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    Nach der den Anforderungen des § 200 Abs. 1 StPO entsprechenden Anklage stehen die angeschuldigten Personen und die historischen Geschehen, die Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung sein sollen, und damit der Prozessgegenstand hinreichend deutlich fest (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 = BGHSt 44, 153, 154 f.; Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    In Übereinstimmung hiermit beziffert die Generalstaatsanwaltschaft nicht nur am Ende des konkreten Anklagesatzes zu 2 a) den der KWL durch die Provisionsvereinbarungen - und nicht nur durch die vor- und nachher durchgeführten "CDS-/CDO-Transaktionen" - (tatsächlich) zugefügten finanziellen Nachteil, sondern bezeichnet diesen im Rahmen des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen, das zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN), ausdrücklich als "Untreueschaden" (S. 21 f.).

  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Vielmehr sollten dem Nebenkläger nach dessen Hinabbeugen die tödlichen Hammerschläge versetzt werden und das Tun der Angeklagten ohne weitere Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 Rn. 14 und vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86 Rn. 6).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Eine Anklage ist nur dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel ihre Umgrenzungsfunktion betreffen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).

    Erfüllt die Anklage ihre Umgrenzungsfunktion nicht, ist sie unwirksam (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN; BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 524/10; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09; BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 mwN; BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45).

    Bei der Prüfung, ob die Anklage die gebotene Umgrenzung leistet, dürfen ggf. die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen zur Ergänzung und Auslegung des Anklagesatzes herangezogen werden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 mwN; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05).

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Gleiches gilt, wenn der Täter für seine Tat "das Überraschungsmoment ausnutzen' will, weil er davon ausgeht, dass das Tatopfer die Tür öffnen werde (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Fehlt es an einer hinreichenden Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 45; vom 22. August 2001 - 5 StR 431/00, NStZ 2001, 656, 657; Senat, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 f.; BGH, Urteile vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, NJW 2010, 308 und vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11, BeckRS 2011, 21849; ferner KK-StPO/ Schneider, aaO).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 44/20

    Verurteilung eines Pfarrers wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen

    Es bleibt unklar, ob nach dem insoweit maßgeblichen Vorstellungbild des Tatmittlers mit der Betätigung der Klingel bereits die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und ein weiterer Willensimpuls zur Umsetzung des Tatentschlusses nicht mehr erforderlich war (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2016 ? 2 StR 493/15, StV 2017, 441, 442; vom 9. August 2011 ? 1 StR 194/11, NStZ 2012, 85, und vom 22. April 1999 ? 4 StR 76/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 95/11

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Beweiswürdigung;

    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (BGH, Urteile vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 und vom 28. November 1995 - 1 StR 558/95 jew. mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    a) Eine Anklage ist dann unwirksam mit der Folge, dass das Verfahren wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung einzustellen ist, wenn etwaige Mängel dazu führen, dass die Anklage ihrer Umgrenzungsfunktion nicht genügt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; selbst zeitliches Zusammentreffen der einzelnen Handlungen ist weder erforderlich noch ausreichend (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 17. März 1992 - 1 StR 5/92 -, BGHR StPO § 264 I Tatidentität 21; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -, BGHSt 45, 211, 212 f. = BGHR StPO § 264 I Tatidentität 30; BGH, Urteil vom 14. März 2001 - 3 StR 446/00 -, BGHR StPO § 264 I Tatidentität 32; BGH, Urteil vom 9. August 2011 - 1 StR 194/11 - Rn. 16 f.; BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11 -, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG Nürnberg, 22.02.2012 - 1 St OLG Ss 240/11

    Anklageschrift: Umgrenzungsfunktion im Falle des Vorwurfs der Volksverhetzung

  • LG Detmold, 20.04.2018 - 23 KLs 8/18
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