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   BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12   

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https://dejure.org/2012,38926
BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,38926)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - 1 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,38926)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12 (https://dejure.org/2012,38926)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 JGG; § 21 Abs. 1 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung: Berücksichtigung erzieherischer Gründe, Aussetzung zur Bewährung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 JGG, § 21 Abs 1 JGG
    Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei erheblichem Therapiebedarf nach einer Sexualstraftat; Anforderungen an die Darlegung in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Jugendstrafe auf zwei Jahre aus "erzieherischen Gründen" bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren: Bemessung der Jugendstrafe bei erheblichem Therapiebedarf nach einer Sexualstraftat; Anforderungen an die Darlegung in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18 Abs. 2
    Begrenzung der Jugendstrafe auf zwei Jahre aus "erzieherischen Gründen" bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

  • rechtsportal.de

    JGG § 18 Abs. 2
    Begrenzung der Jugendstrafe auf zwei Jahre aus "erzieherischen Gründen" bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt ( BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 222/91

    Sozialprognose - Ausschluß weiterer Straftaten - Rechtstreues Verhalten -

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91

    Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz -

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge aufgrund unvollständiger Tatsachenangabe -

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Das Landgericht hat es aber versäumt, die für die Annahme der Notwendigkeit einer derartigen Therapie bestimmenden Anknüpfungstatsachen mitzuteilen (zu den besonderen Darlegungsanforderungen des § 54 Abs. 1 JGG s. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 3 StR 521/92, StV 1993, 531; Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld);

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Das Landgericht hat es aber versäumt, die für die Annahme der Notwendigkeit einer derartigen Therapie bestimmenden Anknüpfungstatsachen mitzuteilen (zu den besonderen Darlegungsanforderungen des § 54 Abs. 1 JGG s. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 3 StR 521/92, StV 1993, 531; Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    b) Nach dem Vorstehenden kommt es nicht mehr darauf an, dass es erstens widersprüchlich erscheint, wenn das Landgericht eine zweijährige Jugendstrafe als "gerade noch angemessen", eine ggf. auch nur knapp darüber liegende Strafhöhe dagegen als nur "gegebenenfalls noch vertretbar" einstuft, und der Senat zweitens vorliegend eine unzulässige Vermischung des Vorgangs der Festsetzung der Jugendstrafe und der grundsätzlich nachrangigen Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, besorgt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 mwN).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt ( BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320).
  • BGH, 21.11.1991 - 4 StR 556/91

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 379/86

    Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verneinung einer günstigen

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
    Zwar durften in diesem Zusammenhang "enge Bewährungsauflagen und Weisungen" (UA S. 25) als für die Prognose grundsätzlich relevante sog. flankierende Maßnahmen berücksichtigt werden (vgl. BGH StV 1987, 63; 1992, 230; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 19, 20 und 21; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 5. Aufl. Rn. 216).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    cc) Die Ausführungen zur Bemessung der verhängten Jugendstrafe lassen schließlich nicht besorgen, dass das Landgericht gegen das auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht geltende Gebot, die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung zu vermengen (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 Rn. 20; vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288; Beschluss vom 12. März 2008- 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693; Radtke aaO § 21 JGG Rn. 3 mwN), verstoßen hat.
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 133/15

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

    b) Die Erwägung der Jugendkammer, es bedürfe einer Strafe, die noch zwei Jahre beträgt und damit das Höchstmaß erreicht, das noch eine Strafaussetzung zur Bewährung zulässt, lässt eine unzulässige Vermischung des Vorgangs der Festsetzung der Jugendstrafe und der grundsätzlich nachrangigen Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, besorgen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288, und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, NStZ 2012, 634, Rn. 40 ff.; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693, jeweils mwN).
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