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   BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12   

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https://dejure.org/2013,2910
BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12 (https://dejure.org/2013,2910)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - 4 StR 380/12 (https://dejure.org/2013,2910)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 4 StR 380/12 (https://dejure.org/2013,2910)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO
    Alter des Angeklagten als beweisrelevante Tatsache (Strengbeweisverfahren); unzulässige Beweismittel (völlige Ungeeignetheit bei Sachverständigengutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 290
  • NStZ-RR 2013, 186
  • StV 2013, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
    In einem derartigen Fall darf sich das Gericht für die Feststellung des Alters nicht mit dem Freibeweisverfahren begnügen; diese hat vielmehr im Strengbeweisverfahren zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 11. November 1981 - 2 StR 596/81, StV 1982, 101).
  • BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82

    Beweisaufnahme - Freibeweis - Anknüpfungstatsachen - Gericht - Eigene Sachkunde -

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
    Ob das vorhandene Material dem Sachverständigen genügend Anknüpfungstatsachen wenigstens für ein Möglichkeits- oder Wahrscheinlichkeitsurteil bietet, kann das Gericht nötigenfalls im Wege des Freibeweises klären (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 1 StR 219/82, NJW 1983, 404; Löwe-Rosenberg/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 231).
  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
    aa) Völlig ungeeignet i.S.d. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisherige Beweisergebnis sagen kann, das sich mit dem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, NStZ 1995, 97 mwN).
  • BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07

    Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge;

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - 4 StR 380/12
    d) Der Umstand, dass nicht die gemäß § 108 JGG zuständige Jugendkammer, sondern die allgemeine Strafkammer entschieden hat, ist im Revisionsverfahren nur auf Grund einer Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 4 StPO zu beachten, die der Beschwerdeführer nicht erhoben hat (BGH, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 StR 107/07, NStZ-RR 2007, 282 mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 3 StR 376/19

    Zuständigkeit der Jugendkammern für Berufungen in Jugendsachen; keine Prüfung der

    Daran hat sich für die revisionsrechtliche Prüfung auch durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 nichts geändert (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 3 StR 483/90, NStZ 1991, 503; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 4 StR 380/12; NStZ 2013, 290, 291).
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