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   BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12   

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https://dejure.org/2013,2008
BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12 (https://dejure.org/2013,2008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 StPO; § 147 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht hinsichtlich der Nichterreichbarkeit einer Rechtsanwältin und des Verbots der Mehrfachverteidigung; Verwertungsverbot); Ablehnung eines Beweisantrags

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 StPO
    Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: Aussageverwertung nach Rechtsbelehrung und Wunsch der Anwesenheit eines Strafverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Begründungen zur Verwerfung einer Revision

  • rewis.io

    Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung: Aussageverwertung nach Rechtsbelehrung und Wunsch der Anwesenheit eines Strafverteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Begründungen zur Verwerfung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Etwas anderes könnte allenfalls gelten, wenn der Angeklagte erneut über seine Rechte belehrt worden wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299, 300).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 167/19

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Belehrung; fehlgeschlagener Kontaktversuch;

    Bringt der Beschuldigte zum Ausdruck, sich mit einem Verteidiger besprechen zu wollen, kann die Vernehmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne vorangegangene Konsultation nur fortgesetzt werden, wenn sich der Beschuldigte nach erneutem Hinweis auf sein Recht auf Zuziehung eines Verteidigers mit der Fortsetzung der Vernehmung einverstanden erklärt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 19; vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 307; Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 StR 560/12, NStZ 2013, 299; darüber hinaus auch ganz hM in der Literatur, vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 136 Rn. 10a; KK/Diemer, StPO, 8. Aufl., § 136 Rn. 14; Geppert, Festschrift Otto, 2007, S. 913, 922).
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