Rechtsprechung
BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter: mangelnde Aktualisierung des Argwohns in der konkreten Tatsituation; niedrige Beweggründe: Wut, Eifersucht, Tötung, um sich einer berechtigten Festnahme zu entziehen; Verdeckungsabsicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Mord: Heimtücke bei latenter Angst vor dem Täter; niedriger Beweggrund bei Tötung eines Menschen zur Verhinderung der Festnahme - Jurion
Grundsätze zur Feststellung des Mordmerkmals der Heimtücke i.R. einer mögllichen Verurteilung wegen versuchten Mordes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Grundsätze zur Feststellung des Mordmerkmals der Heimtücke i.R. einer mögllichen Verurteilung wegen versuchten Mordes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Todesangst-Fall
§ 211 Abs. 2 Var. 4, 5 StGB
Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Heimtücke auch bei latenter Angst des Opfers
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.10.2011 - 22 Ks 11/11
- BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 337
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 25.11.2015 - 1 StR 349/15
Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge (kein Ausschluss durch …
Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (BGH, Urteile vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693 …und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, Rn. 20; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; Urteile vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 …und vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 3). - LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.
Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (…st. Rspr., vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.; BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az.: 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337 m.w.N.).Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m.w.N. - hier wie nachstehend alle mit Randnummern versehenen Fundstellen der BGH-Rspr. über juris).
Mit anderen Worten: Beruht die Tötung auf den genannten Gefühlsregungen, denen jedermann mehr oder weniger stark erliegen kann, kommt es für die Beurteilung auf die dem Geschehen konkret zugrunde liegende Gesinnung des Täters an (BGH, NStZ 2013, 337-339, Rn. 15 m.w.N.).
Aus niedrigen Beweggründen tötet, wer sich maßgeblich von einem oder mehreren Handlungsantrieben leiten lässt, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb verwerflich sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, NStZ 2013, S. 337).
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen, da es darauf ankommt, ob es gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338 und vom 11. November 2015 - 5 StR 259/15, NStZ-RR 2016, 72, 73 mwN; vgl. allerdings zur Bedeutung von Beziehungsverläufen bei bisheriger Gewaltlosigkeit des Täters BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692, und vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
- LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15
Lebenslang für tödliche Geisterfahrt
Aus niedrigen Beweggründen handelt der Täter, wenn die Motive der Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH, NStZ 2002, 382, 383 [BGH 31.10.2001 - 2 ARs 296/01] ; BGH, NStZ 2012, 691, 692 [BGH 01.03.2012 - 3 StR 425/11] ; BGH, NStZ 2013, 337, 338 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ;… Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 211 Rn. 14a).So kann denn auch gerade die Tötung eines Menschen durch den Täter, um sich einer berechtigten Festnahme zu entziehen und ungehindert zu entkommen, einen niedrigen Beweggrund darstellen (BGH, NStZ 2013, 337, 339 [BGH 30.08.2012 - 4 StR 84/12] ).
- BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14
Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)
Wehrlos ist, wer keine oder nur eine reduzierte Möglichkeit zur Verteidigung besitzt (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11; Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338). - BGH, 11.11.2015 - 5 StR 259/15
Rechtsfehlerbehaftete Schuldfähigkeitsprüfung (Beeinträchtigung oder Aufhebung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht eine auf früheren Aggressionen und einer feindseligen Atmosphäre beruhende latente Angst des Opfers der Annahme von Arglosigkeit nicht entgegen; es kommt vielmehr darauf an, ob das Opfer gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf sein Leben gerechnet hat (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368 f.; vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00, NStZ-RR 2001, 14; vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03, NStZ-RR 2004, 14, 15 f.; vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, NStZ 2013, 337, 338). - BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13
Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)
Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 6. September 2012 - 3 StR 171/12, NStZ-RR 2012, 371, Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, Rn. 12; Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; jeweils mwN). - LG Essen, 16.06.2015 - 22 Ks 5/15 Arglos ist das Opfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr., vgl. nur BGH, NStZ 2013, S. 337).