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   OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2012,45138
OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.11.2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. November 2012 - 1 Ws 458/12 (StrVollz) (https://dejure.org/2012,45138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Besuchsüberstellung, Behinderter, Einzeltransport

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 2 NJVollzG; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG
    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwands

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf den Rollstuhl angewiesenen Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Überstellung eines behinderten Gefangenen zwecks Besuchszusammenführung als Verletzung des Diskriminierungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auf den Rollstuhl angewiesen - "keine Notwendigkeit einer Besuchsüberstellung im Einzeltransport

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Besuchszusammenführung für gehbehinderten Strafgefangenen wegen unverhältnismäßigen Aufwands stellt Diskriminierung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 360
  • StV 2013, 645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).

    Zwar liegt es in der Natur des Freiheitsentzugs, dass Besuchskontakte zwischen Gefangenen und Angehörigen nur mit Einschränkungen möglich sind, und der Gefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 42, 95, 100 f.; BVerfGK 13, 487).

    Drohen aufgrund unzureichender Ausstattung von Haftanstalten Beeinträchtigungen, die normalerweise von Rechts wegen nicht hinnehmbar sind, so sind den Anstalten besondere Anstrengungen zum Ausgleich des Mangels und zur zügigen Abhilfe abzuverlangen; das Niveau der "zumutbaren Anstrengungen" (vgl. BVerfGE 42, 95, 102) bemisst sich insoweit nach der staatlichen Verantwortung für die Ausstattung des Vollzuges mit den für die rechtmäßige Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitteln.

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Eine Behinderung i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht (vgl. BVerfGE 96, 288, 301).

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verstärkt den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG für bestimmte Personengruppen und gibt der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vor, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine - benachteiligende - Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 96, 288, 302).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Zwar liegt es in der Natur des Freiheitsentzugs, dass Besuchskontakte zwischen Gefangenen und Angehörigen nur mit Einschränkungen möglich sind, und der Gefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 42, 95, 100 f.; BVerfGK 13, 487).

    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Andererseits ist der Staat verpflichtet, die Vollzugsanstalten sachlich und personell in der zur Wahrung der Grundrechte erforderlichen Weise auszustatten (vgl. BVerfGE 40, 276, 284; 45, 187, 240; BVerfGK 13, 487 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93

    Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung -

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).
  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    Unter anderem kann es geboten sein, räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1478) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 404; EuGRZ 2008, 83).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt sowohl aus Art. 6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, als auch aus der Verpflichtung des Staates zu einem am Ziel der Resozialisierung orientierten Strafvollzug der Anspruch Gefangener darauf, dass Kontakt zu ihren Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht wird (vgl.BVerfGE 42, 95, 101; 89, 315, 322; 116, 69, 85).
  • BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01

    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für

  • OLG Celle, 17.02.1988 - 3 Ws 46/88
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 2 Ws 118/15

    Behinderung des Sicherungsverwahrten: Ablehnung einer Arbeitstherapie mangels

    Eine Benachteiligung liegt jedenfalls bei Regelungen und Maßnahmen vor, die die Situation des Behinderten wegen seiner Behinderung verschlechtern, indem ihm etwa der tatsächlich mögliche Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen verwehrt wird oder Leistungen, die grundsätzlich jedermann zustehen, verweigert werden (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997, 1 BvR 9/97, Rn 67, 69; BVerfGE 96, 288; OLG Celle, NStZ 2013, 360).

    Die Verweigerung jeglicher arbeitstherapeutischer Maßnahmen mit der Begründung, dass behindertengerechte Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stünden, stellt in dieser pauschalen Form eine Benachteiligung des Untergebrachten dar, da nicht auszuschließen ist, dass derartige arbeitstherapeutische Maßnahmen trotz der körperlichen Einschränkungen des Untergebrachten geeignet sein können, seine Mitwirkungsbereitschaft an den angebotenen psychotherapeutischen Behandlungen, etwa dem bisher verweigerten Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter, zu fördern oder allgemein seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit i.S. des § 66c Abs. 1 Nr. 1b StGB zu mindern und dem Untergebrachten ohne seine Behinderung eine solche Arbeitstherapie ermöglicht würde (vgl. OLG Celle, NStZ 2013, 360).

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