Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12   

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https://dejure.org/2013,3299
BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12 (https://dejure.org/2013,3299)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 111i Abs. 2 StPO
    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum Schutz von Allgemeininteressen); Rückgewinnungshilfe (Nichtbezeichnung des Erlangten im Urteil; Ermessen; Anforderungen an die Verfahrensrüge)

  • lexetius.com

    StGB § 73 Abs. 1 Satz 2 StPO § 111i Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 326 StGB, § 111i Abs 2 StPO
    Verfall: Voraussetzungen der Nichtanordnung; Ermessensentscheidung; Beanstandung der mangelnden Feststellung der Ersatzansprüche im Revisionsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge für die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO; Historische Sachverhalt als entscheidend für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

  • rewis.io

    Verfall: Voraussetzungen der Nichtanordnung; Ermessensentscheidung; Beanstandung der mangelnden Feststellung der Ersatzansprüche im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2; StGB § 73 Abs. 1 S. 2
    Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge für die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO; Historische Sachverhalt als entscheidend für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 152
  • NJW 2013, 950
  • NStZ 2013, 401
  • StV 2013, 563
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Allerdings sind die Vorteile dann aus der Tat erlangt, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH HRRS 2011 Nr. 138).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

    Allerdings gilt auch hier, dass die Vorteile dann aus der Tat erlangt sind, wenn Vermögensnachteile und Vermögenszuwachs spiegelbildlich miteinander korrespondieren (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439 - zum Verhältnis Amtsdelikt und damit zusammenhängender Untreue).

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB gilt nur für Vermögensvorteile des Täters, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (vgl. etwa BGH HRRS 2011 Nr. 106).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft es zwar grundsätzlich zu, dass der Ausschluss zugunsten des Verletzten nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur für Vermögensvorteile des Täters Anwendung findet, die "aus der Tat", nicht aber für solche, die "für die Tat" erlangt sind (BGH, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, wistra 2010, 439, und Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Danach sind Vermögenswerte "für die Tat" erlangt, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber nicht auf der Tatbestandserfüllung selbst beruhen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    a) Die begehrte Feststellung käme nur in Betracht, soweit die zugrundeliegenden Taten nicht vor dem 1. Januar 2007 beendet worden wären (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, und vom 12. August 2010 - 4 StR 293/10).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 195/09

    Feststellungen zur Rückgewinnungshilfe (Rückwirkungsverbot); Verfall

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Freilich mag auf entsprechende Anordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen verzichtet werden können (BGH, Urteil vom 17. Juni 2009 - 2 StR 195/09 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/700, S. 15 f.).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist - wie der Senat bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, wistra 2010, 141) - der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde.
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 293/10

    Rechtsfehlerhaft angeordneter Verfall von Wertersatz; keine Rückwirkung beim

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    a) Die begehrte Feststellung käme nur in Betracht, soweit die zugrundeliegenden Taten nicht vor dem 1. Januar 2007 beendet worden wären (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, und vom 12. August 2010 - 4 StR 293/10).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 1 Ws 252/04

    Dinglicher Arrest in das Vermögen des Angeklagten: Wegfall bzw. Aufhebung mit

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12
    Eine dem Rechtsinstitut des Arrestes fremde automatische Beendigung mit Rechtskraft des weder eine Verfallsanordnung noch einen Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO enthaltenden Urteils, wie sie in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird (vgl. etwa OLG Stuttgart, NStZ 2005, 401; Meye-rGoßner/Schmitt, StPO, 55. Aufl., § 111e Rn. 18; Beck-OK/Huber, StPO, Edition 15, § 111e Rn. 10), ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Dabei kommt es auf die Frage, inwieweit die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, NJW 2013, 950, 951), nicht an, da jedenfalls der Revisionsbegründung eine solche Rüge, welche die Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllen würde, entnommen werden kann.
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Ob der Tatrichter eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO trifft, steht zwar in seinem Ermessen ("kann"; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN) und unterliegt daher nur der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).

    aa) Zwar könnte die systematische Stellung des § 111i Abs. 2 StPO (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, NJW 2013, 950; Rogall in SK-StPO, 4. Aufl., Vor §§ 111b ff. Rn. 2) sowohl in der Strafprozessordnung, als auch in den §§ 111b ff. StPO sowie in § 111i StPO dafür sprechen, dass es sich bei § 111i Abs. 2 StPO nicht um eine §§ 73, 73a StGB ergänzende, zumindest auch materiell-rechtliche Regelung handelt.

  • OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14

    Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen

    Nach § 111b Abs. 2 und 5, § 111d StPO kann der dingliche Arrest angeordnet werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass der Verfall von Wertersatz oder der Verfall nur deshalb nicht angeordnet werden kann, weil Ansprüche Verletzter bestehen (vgl. zum dinglichen Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe etwa BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158 f.; Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06, NStZ-RR 2006, 346 mwN).

    - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f. mwN).

    aa) Da die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision die Verletzung sowohl materiellen als auch formellen Rechts beanstandet hat, ist hier unerheblich, inwieweit die Beanstandung der Nichtanwendung des § 111i Abs. 2 StPO einer Verfahrensrüge bedarf (vgl. dazu einerseits BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 156; andererseits BGH, Urteil vom 22. November 2013.

  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14

    Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im

    Ob der Tatrichter eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO trifft, steht zwar in seinem Ermessen ("kann"; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111i Rn. 8 mwN) und unterliegt daher nur der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Für die Frage, ob der Anspruch aus der Tat erwachsen ist, ist hiernach allein der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Anspruch ergibt, nicht aber das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, aus dem der Angeklagte verurteilt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/13, BGHSt 58, 152, 154; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09, BGHR StGB § 73 Verletzter 14 (jeweils zu § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 gültigen Fassung)).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 Ws 390/13

    Möglichkeit der Aufhebung der Arrestanordnung nach vorläufiger Einstellung des

    Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schutzgut des verletzten Strafgesetzes, dessen Verletzung dem Angeklagten vorgeworfen wird oder wegen dessen Verletzung er verurteilt wurde (BGH NStZ 2013, 401, 402).
  • OLG Nürnberg, 08.11.2013 - 2 Ws 508/13

    Strafprozessuale Rückgewinnungshilfe: Aufhebung des dinglichen Arrests bei

    Außerdem ist fraglich, ob die fehlende Durchsetzbarkeit (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2006, 621 Rdn. 6 und 8 nach juris) der Ansprüche der Geschädigten einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO (vgl. zum Verzicht auf Anordnungen nach § 111i Abs. 2 StPO auch BGHSt 58, 152 = NJW 2013, 950 Rdn. 16 nach juris) und damit einer Fristsetzung nach § 111i Abs. 3 StPO entgegenstehen.
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12

    Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue;

    Hier hat der Angeklagte W. die Honorarzahlungen als Gegenleistung für die rechtswidrige Beurkundung der Verträge erhalten, so dass es sich um Vorteile "für die Tat" handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, zit. nach juris Rn. 9).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 162/16

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Prüfungsumfang im Revisionsverfahren;

    Ob es eine solche Entscheidung trifft, steht zwar in seinem Ermessen und unterliegt insoweit einer nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152).
  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15

    Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit

    Hinzu tritt, dass sich das Landgericht in der Begründung der Adhäsionsentscheidung nicht mit dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten C. im Schriftsatz seiner Verteidigerin vom 19. Dezember 2013 auseinandergesetzt hat, das der Senat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (vgl. hierzu etwa Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 StR 98/12, insoweit in StV 2013, 563 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33600
BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33600)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 4 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33600)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,33600)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 StGB; § 421 BGB; § 459g Abs. 2 StPO
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen (Mittäterschaft); Verfall des Wertersatzes (Mittäter als Gesamtschuldner: formelle Anforderungen an die Verfallsanordnung, Urteil als Vollstreckungstitel, Verhältnis zu § 73c StGB)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 73a StGB, § 73c StGB, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 264 StPO
    Mittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln; Erfordernis von Feststellungen zu einem Gesamtschuldverhältnis bei Verfallsanordnung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Mittäterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln; Erfordernis von Feststellungen zu einem Gesamtschuldverhältnis bei Verfallsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB §§ 25 ff.
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangener unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Der Besteller von Drogen führt sie nicht ein - Liegt die Einfuhr der Drogen alleine im Bereich des Verkäufers, ist der Käufer kein Mittäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 401
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    In einem solchen Fall haften die Angeklagten beim Verfall (von Wertersatz) als Gesamtschuldner (BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 52).

    Dies erfordert - nicht anders als in einem zivilgerichtlichen Urteil und entsprechend den dort verwendeten Formulierungen - die Aufnahme einer (im Urteilszeitpunkt bekannten) gesamtschuldnerischen Haftung schon in den "Titel" (BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vgl. Beschluss vom 6. Juli 2007 - 2 StR189/07).

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Mittäter einer Einfuhr kann daher auch sein, wer das Rauschgift nicht eigenhändig über die Grenze transportiert, sondern von anderen Personen auf das Bundesgebiet verbringen lässt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Beschränkt sich der Käufer darauf, Betäubungsmittel im Ausland zu bestellen und bleibt es völlig dem Verkäufer und den von ihm beauftragten Kurieren überlassen, wie die bestellten Betäubungsmittel nach Deutschland gelangen, scheidet die Annahme einer Mittäterschaft regelmäßig aus (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und das Vorhandensein von Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urteile vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130; vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; vom 10. Juni 1987 - 3 StR 119/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Dagegen kann eine mittäterschaftliche Einfuhr des Käufers zu bejahen sein, wenn das Verbringen des Rauschgifts über die deutsche Grenze ein Teil des mit dem Verkäufer vereinbarten Gesamtkonzepts ist (BGH, Urteil vom 25. August 1987 - 1 StR 268/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 6).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und das Vorhandensein von Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urteile vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130; vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; vom 10. Juni 1987 - 3 StR 119/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und das Vorhandensein von Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urteile vom 8. November 1989 - 3 StR 377/89, NStZ 1990, 130; vom 12. Januar 1988 - 1 StR 614/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8; vom 10. Juni 1987 - 3 StR 119/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12
    In einem solchen Fall haften die Angeklagten beim Verfall (von Wertersatz) als Gesamtschuldner (BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 52).
  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19

    Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf

    Mit Rechtskraft des Urteils geht das Eigentum an dem eingezogenen Gegenstand oder das eingezogene Recht gemäß § 75 Abs. 1 StGB grundsätzlich auf den Staat über, und die Anordnung der Wertersatzeinziehung begründet einen Titel, aus dem er unmittelbar vollstrecken kann (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 70 f.; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2020 - 1 StR 42/20, juris Rn. 6; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 22/16

    Bandenmäßiges und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Dies gälte auch dann, wenn das Landgericht bei einem der Angeklagten gemäß § 73c Abs. 1 StGB von einer Verfallsanordnung absehen würde; dies führt nicht zum Wegfall des Gesamtschuldverhältnisses, weil darin nur ein Verzicht auf die unmittelbare Inanspruchnahme dieses Angeklagten zu sehen ist; die übrigen Wirkungen der Gesamtschuld (Innenregress) bleiben hiervon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 4 StR 376/15; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Der Senat bestimmt auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Wert des von dem Angeklagten Erlangten selbst und ordnet insoweit auch dessen gesamtschuldnerische Haftung an (vgl. zur klarstellenden Tenorierung einer im Urteilszeitpunkt bekannten gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tatbeteiligter BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 171/13; vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen, die sich gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB nach den durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 872) eingeführten und am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen Regelungen der §§ 73 ff. StGB richtet, hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier der Angeklagte und sein unbekannter Mittäter in den Fällen II. 1. und II. 6. der Urteilsgründe - aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401 und vom 22. März 2016 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15

    Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des

    Da die Angeklagten Q. N. und D. mithin zunächst (Mit-)Verfügungsmacht an den an die jeweils anderen Angeklagten ausgekehrten Erlösanteilen hatten, haften die Angeklagten beim Verfall von Wertersatz in diesem Umfang als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 7; vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383; vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).

    Der Umstand, dass das Landgericht bei den Angeklagten Q. N. und D. nach § 73c StGB von einer den Betrag des ihnen jeweils verbleibenden Erlösanteils übersteigenden Verfallsanordnung abgesehen hat, lässt das Gesamtschuldverhältnis unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12 aaO).

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Zur Vermeidung einer Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, NStZ 2012, 382, 383 und vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401) hat der Senat die anteilige gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten auch für die Fälle ausgesprochen, in denen das Landgericht die Beteiligung eines Mittäters mit entsprechender Mitverfügungsgewalt bislang nicht sicher festgestellt hat.
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Der prozessual wirkende Verzicht auf Strafverfolgung entzieht der für die Gesamtschuld maßgeblichen materiellen Rechtslage nicht die Grundlage (vgl. SK-StPO/Weßlau/Dieters, 5. Aufl., § 154a Rn. 45; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401).
  • BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13

    Fehlerhafte Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Gewinnstreben und

    Dies wird der neue Tatrichter gegebenenfalls im Tenor zum Ausdruck zu bringen haben (BGH StraFo 2013, 77).
  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Es hat jedoch nicht erkennbar bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier - an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401 und vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 523/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht zwar in Bezug auf Tat II.11 der Urteilsgründe, nicht aber hinsichtlich Tat II.13 der Urteilsgründe bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; Beschluss vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 301/17

    Abänderung der Verfallsentscheidung auf Grund gesamtschuldnerischer Haftung;

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 553/17

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines

  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 77/18

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Beschränkung auf den Wert des tatsächlich

  • LG Wuppertal, 30.01.2013 - 23 KLs 58/12
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 135/21

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1

  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 188/19

    Fehlende Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der

  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 580/17

    Rechtliche Beurteilung der Einziehung des Wertes von Taterträgen im Fall einer

  • BGH, 04.06.2014 - 5 StR 494/13

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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