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   BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12   

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https://dejure.org/2013,6588
BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,6588)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,6588)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 (https://dejure.org/2013,6588)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 257c StPO; § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 53 Abs. 1 BeamtVG; § 156 StGB; § 344 StPO
    Verständigung (Strafrahmen; Recht auf ein faires Verfahren: Hinweispflicht des Gerichts); Betrug (Anrechnung von Nebeneinkünften auf die Versorgungsansprüche eines Beamten: Anzeigepflicht, Schaden); Abgabe einer falscher Versicherung an Eides Statt (Umfang der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 S 4 StPO, § 53 BeamtVG, § 62 Abs 2 Nr 2 BeamtVG, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Betrugs: Wegfall der Bindung des Gerichts an eine Verständigung; Täuschung des Beamtenversorgungsträgers durch pflichtwidrig unterlassene Anzeige der Nebeneinkünfte eines Versorgungsberechtigten

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung und Auslösung einer diesbezüglichen Hinweispflicht bei nicht der Prognose des Gerichts entsprechendem Verhalten des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betrugs: Wegfall der Bindung des Gerichts an eine Verständigung; Täuschung des Beamtenversorgungsträgers durch pflichtwidrig unterlassene Anzeige der Nebeneinkünfte eines Versorgungsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 4 S. 4
    Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung und Auslösung einer diesbezüglichen Hinweispflicht bei nicht der Prognose des Gerichts entsprechendem Verhalten des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

  • taz.de (Pressebericht, 15.04.2013)

    Brandenburgs Exjustizminister verurteilt: Die Einkünfte verschleiert

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 417
  • StV 2013, 484
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Der Gesetzgeber hat dem Beamten eine besondere Verpflichtung auferlegt, die ihre Rechtfertigung in der beamtenrechtlichen Treuepflicht findet (Hessischer VGH, Urteil vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11, NVwZ-RR 2012, 936; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, 102. Lief., BeamtVG § 62 Rn. 29).

    Der Senat teilt diese Auffassung nicht: Durch die unverzügliche Anzeige des Bezugs und jeder Änderung von Einkünften sollen Überzahlungen verhindert werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11, NVwZ-RR 2012, 936; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, 102. Lief., BeamtVG § 62 Rn. 29, 44).

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Vielmehr ist auch die Höhe der voraussichtlichen anrechenbaren Einkünfte anzuzeigen, da andernfalls eine Anwendung der Ruhensregelungen bzw. eine Anrechnung des Erwerbseinkommens nicht möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03, ZTR 2004, 386; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 62 Rn. 16 ).
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Auszuscheiden sind vielmehr nach dem Schutzzweck der Vorschrift alle Tatsachenbehauptungen, die für das konkrete Verfahren ohne jede mögliche Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 1 StR 504/89, NStZ 1990, 123, 124; Ruß in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 156 Rn. 17; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 156 Rn. 5).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Dies führt, von hier nicht erkennbaren Fallgestaltungen abgesehen, dazu, dass sich eine Kompensation nur noch auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken hat (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146, 147; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, NStZ 2012, 152; Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Dies führt, von hier nicht erkennbaren Fallgestaltungen abgesehen, dazu, dass sich eine Kompensation nur noch auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken hat (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146, 147; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, NStZ 2012, 152; Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08).
  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Er muss daher auch damit rechnen, dass die Strafe die Strafrahmenobergrenze erreicht (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, BGHR StPO § 257c Abs. 3 Satz 2 Strafrahmen 1).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Dies führt, von hier nicht erkennbaren Fallgestaltungen abgesehen, dazu, dass sich eine Kompensation nur noch auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken hat (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146, 147; BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, NStZ 2012, 152; Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Es kann dahinstehen, ob es aufgrund des alternativ gestalteten Vorbringens bereits an der erforderlichen klaren Bezeichnung der Angriffsrichtung der Revision fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 mwN).
  • OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09

    Betrug durch Unterlassung der Mitteilung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Die Angaben des Versorgungsempfängers müssen so konkret sein, dass die Regelungsbehörde den Sachverhalt prüfen, über die Anwendung der Ruhensregelungen entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. August 2009 - 83 Ss 54/09, NStZ-RR 2010, 79 zu § 60 Abs. 1 SGB I).
  • OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12
    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die naturgemäß Schwankungen in ihrer monatlichen Höhe aufweisen, werden regelmäßig nicht in Monatsbeträgen erzielt, so dass bei Anwendung der Ruhensregelungen eine Zwölftelung des Jahreseinkommens zu erfolgen hat (vgl. Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, 98. Lief.; § 53 Rn. 216; Schachel in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 53 BeamtVG Rn. 34 ; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, BeamtVG, § 53 Rn. 183 ; für Einkünfte aus Gewerbebetrieb: OVG Saarland, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 A 435/08).
  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Das Verhalten des Insolvenzschuldners erfülle den Tatbestand des Betruges, wie sich auch den Ausführungen in dem Beschluss des ersten Strafsenats des BGH vom 21. Februar 2013 im Strafverfahren 1 StR 633/12 entnehmen lasse.

    Hierzu gehört auch die Angabe der voraussichtlichen Höhe der Einkünfte, da andernfalls eine Anwendung der Ruhensregelungen bzw. eine Anrechnung des Erwerbseinkommens nicht möglich ist (BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris Rn. 31, m.w.N., Stadler in Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht (Fürst GKÖD Band I), O § 62 Rn. 17).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21. Februar 2013 (BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris) zur Klarstellung des Erfordernisses "unverzüglich" festgestellt, dass es zum Nachweis von Erwerbseinkommen aus selbständiger Arbeit nicht genügt, mit der Erfüllung der Anzeigepflicht so lange zuzuwarten, bis der maßgebliche Einkommensteuerbescheid vorliegt (Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, § 62 BeamtVG Rn. 38).

    Dass es sich hierbei um eine Vorsatztat handelt, ergibt sich daraus, dass der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass die pflichtwidrig unterbliebene Anzeige des Bezugs und der voraussichtlichen Höhe der erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Täuschung durch Unterlassen zu werten ist (vgl. BGH B.v. 21.2.2013, 1 StR 633/12, juris Rn. 28) und einen Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) bestätigte.

    Erst dadurch wurde die Antragsgegnerin in die Lage versetzt, eine konkrete Ruhensberechnung nach § 53 BeamtVG / Art. 83 BayBeamtVG vorzunehmen, um überprüfen zu können, ob das vom Insolvenzschuldner bezogene Erwerbseinkommen zusammen mit den Versorgungsbezügen die Höchstgrenze des § 53 Abs. 2 BeamtVG / Art. 83 Abs. 2 BayBeamtVG übersteigt, um überzahlte Versorgungsbezüge ggf. zurückzufordern (vgl. VG München, U.v. 18.8.2016 - M 12 K 16.1640 - juris Rn. 86 zur ähnlich gelagerten Konstellation § 55 BeamtVG / Art. 85 BayBeamtVG; BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32).

  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Eine Lösung von der Verständigung kann deshalb nur gerechtfertigt sein, wenn das später gezeigte tatsächliche Prozessverhalten des Angeklagten aus der Sicht des Gerichts der Strafrahmenzusage die Grundlage entzieht (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12, NStZ 2013, 417, 419).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Weicht das von einem Angeklagten im Rahmen einer Verständigung zugesagte Verhalten von dem vom Gericht Erwarteten ab bzw. bleibt dahinter zurück, entfällt die Bindungswirkung aus § 257c Abs. 4 StPO jedenfalls dann, wenn sich aufgrund des erwartungswidrigen Verhaltens des Angeklagten nach der Überzeugung des Gerichts der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr als tat- und schuldangemessen erweist (BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12, NStZ 2013, 417, 419 Rn. 23; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 27).
  • VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1442/17
    vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 27. April 2018 - 5 K 296/15 - juris Rn. 66 f.

    vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32; HessLAG, Urteil vom 22. April 2015 - 6 Sa 979/14 -, juris Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 27. April 2018 - 5 K 296/15 - juris Rn. 66 f.

    vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32; VG Gelsenkirchen Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 12 L 1488/05 - juris Rn. 13, 18 ff. m.w.N.

  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • OLG Braunschweig, 18.03.2015 - 1 Ss 84/14

    Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung; Annahme

    Die Rechtsfolgenentscheidung kann auch nicht mit der Begründung gehalten werden, dass die vorgenannten Strafzumessungsfehler durch die durchaus großzügige Anwendung der Vollstreckungslösung (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 21.02.2013, 1 StR 633/12, juris, Rn. 47 sowie Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 781 f.) kompensiert werden.
  • VG Kassel, 14.09.2020 - 1 K 1800/19

    Aufforderung nach § 67 Abs. 2 HBeamtVG zur Vorlage ungeschwärzter Steuerbescheide

    Nicht zuletzt kann sich ein Beamter, wenn er einer entsprechenden Verpflichtung nicht nachkommt, sogar wegen Betrugs durch Unterlassen strafbar machen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris).

    Nach der von dem Beklagten zitierten einhelligen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 - VG Minden, Urteil vom 07. März 2019 - 12 K 1442/17 - VG Berlin, Urteil vom 27. April 2018 - 5 K 296/15 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 12 L 1488/05 -, alle zit. nach juris) ist die Verpflichtung zur Vorlage von Steuerbescheiden zum Nachweis des Erwerbseinkommens grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, da sich das Einkommen regelmäßig nicht anders als durch die Vorlage der Steuerbescheide ermitteln lassen wird.

  • VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Die Angaben müssen so konkret sein, dass die Behörde den Sachverhalt überprüfen, über die Anwendung der Ruhensregelungen entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen kann (vgl. BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

    Die Angaben des Versorgungsempfängers müssen so konkret sein, dass die Behörde den Sachverhalt überprüfen, über die Anwendung der Ruhensregelungen entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen kann (vgl. BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris Rn. 32).
  • VG Würzburg, 22.01.2020 - W 1 S 19.1690

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge wegen Bezugs einer

    Die Angaben des Versorgungsempfängers müssen so konkret sein, dass die Behörde den Sachverhalt überprüfen, über die Anwendung der Ruhensregelungen entscheiden und hieran Rechtsfolgen - insbesondere die Kürzung der Versorgungsbezüge - knüpfen kann (vgl. BGH, B.v. 21.2.2013 - 1 StR 633/12 - juris).
  • VG Ansbach, 14.02.2017 - AN 1 K 16.01064

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen wegen nicht angegebenen

  • VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.2386

    Rechtmäßige Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen aufgrund von

  • VG München, 28.01.2016 - M 12 K 15.4783

    Rechtmäßige Rückforderung der Versorgungsbezüge

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