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   BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12   

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https://dejure.org/2012,19051
BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12 (https://dejure.org/2012,19051)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2012 - 4 StR 144/12 (https://dejure.org/2012,19051)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 4 StR 144/12 (https://dejure.org/2012,19051)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • HRR Strafrecht

    § 259 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO
    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung (Feststellung belastender Strafzumessungstatsachen: erforderliche Darstellung)

  • HRR Strafrecht

    § 259 Abs. 1 StGB; § 265 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB
    Verhältnis zwischen Hehlerei und Versicherungsmissbrauch; erforderliche Feststellungen für den Versicherungsmissbrauch und den Versicherungsbetrug (Beihilfe)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG; § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 22 StGB; § 24 StGB; § 30 StGB
    Versuch des Einschleusens von Ausländern (unmittelbares Ansetzen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 96 Abs 3 AufenthG, § 22 StGB, §§ 22 ff StGB
    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Versuchs des Einschleusens von Ausländern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Beteiligung des Hehlers an der Vortat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 StGB, § 265 Abs 1 StGB
    Hehlerei: Versicherungsmissbrauch als Vortat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Strafbarkeit wegen Versuchs des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nach den §§ 22 ff. StGB; Heranziehung der Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB für die Prüfung des unmittelbaren ...

  • Wolters Kluwer

    Darstellung der maßgeblichen Tatsachen und deren Bewertung durch das Gericht im Urteil i.R. der Verurteilung wegen Hehlerei

  • Wolters Kluwer

    Verkauf einer versicherten Sache als taugliche Vortat für eine Hehlerei an der versicherten Sache

  • rewis.io

    Hehlerei: Versicherungsmissbrauch als Vortat

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Versuchs des Einschleusens von Ausländern

  • rewis.io

    Hehlerei: Beteiligung des Hehlers an der Vortat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Strafbarkeit wegen Versuchs des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 , § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nach den §§ 22 ff. StGB; Heranziehung der Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB für die Prüfung des unmittelbaren ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2821
  • NStZ 2013, 483
  • NStZ-RR 2012, 372 (Ls.)
  • StV 2013, 310
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    aa) Für den im Fall III. B. 1.2 der Urteilsgründe ohne Schleusermerkmal im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG handelnden Angeklagten T. folgt dies bereits daraus, dass es für die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 27 Abs. 1 StGB an der - im Gegensatz zu der Versuchsstrafbarkeit nach § 96 Abs. 3 AufenthG (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2012 - 5 StR 86/12 und vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 4) -erforderlichen Haupttat fehlt.

    Sowohl für die Anforderungen, die an den Tatvorsatz des Täters zu stellen sind, als auch für die Prüfung des unmittelbaren Ansetzens kann ergänzend die Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 4 mwN).

    Zwar genügt es nach den Grundsätzen zur sog. Kettenbeihilfe für die Tatbestandserfüllung des § 96 Abs. 1 AufenthG, wenn sich die Unterstützungshandlung auf die Förderung der Hilfeleistung eines anderen Schleusers (§ 96 Abs. 1 AufenthG) beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 3); auch braucht das Hilfeleisten nicht ursächlich zu sein, es muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tathandlung des Haupttäters oder den Erfolgseintritt erleichtern oder fördern (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 3 StR 12/10 Rn. 2).

    Indem der Angeklagte die geschleusten Personen ein Teilstück auf dem Weg nach Portugal beförderte, könnte er - abhängig von seinem Vorstellungsbild - einen die unerlaubte Einreise nach Portugal fördernden Beitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10 ff. und vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 3 f.).

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    (c) Auch bei Unterstützungshandlungen ist, wie der Bundesgerichtshof etwa für das versuchte Hilfeleisten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 f.) und für die versuchte Gefangenenbefreiung in der hier vergleichbaren Alternative des Förderns gemäß § 120 Abs. 1 Alt. 3, Abs. 3 StGB entschieden hat, die Person des handelnden Täters maßgebend.

    Angesichts der Vielzahl der denkbaren Sachverhaltsgestaltungen, die dem Begriff des Hilfeleistens unterfallen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490; Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 3; Beschlüsse vom 3. September 1992 - 1 StR 572/92, NStZ 1993, 282 f.; vom 7. September 1992 - 3 StR 346/92, wistra 1993, 61 f.; Senat, Beschluss vom 28. April 1993 ? 2 StR 181/93, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 4; BGH, Beschluss vom 12. April 1994 - 1 StR 189/94, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 5; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 7; Beschluss vom 15. September 2005 - 3 StR 282/05, wistra 2006, 16 f.; vgl. auch zur Steuerhehlerei Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, juris Rn. 3), bedarf das Kriterium der Unmittelbarkeit dabei regelmäßig einer wertenden Konkretisierung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 ? 4 StR 144/12, aaO).

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f. Rn. 9; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden sonst nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. Gericke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).

    Fehlt es an einer in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Bezugstat oder wird diese nur versucht, kommt für den mit Schleusermerkmalen handelnden Teilnehmer eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 3 AufenthG in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409).

    Sowohl für die Anforderungen, die an den Tatvorsatz des Täters zu stellen sind, als auch für die Prüfung des unmittelbaren Ansetzens kann ergänzend die Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 344/99 aaO).

    Maßgebend ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO).

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    dd) Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, kann letztlich offen bleiben, ob die Grundsätze der sog. Kettenbeihilfe auch auf Fälle wie den vorliegenden Anwendung finden und der Angeklagte deshalb durch seine nur den Schleuser unterstützenden, im Vorfeld der unerlaubten Einreise liegenden Beihilfehandlungen den Tatbestand der Einschleusung mit Todesfolge selbst täterschaftlich erfüllt hätte (so etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 358/15, juris Rn. 21; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, BGHR AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 1 Einschleusen 1; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, BGHR AuslG § 92a Hilfe 1; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., AufenthG, § 96 Rn. 15; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 12. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 6); durch die Annahme von Beihilfe zu dieser Tat ist er jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22
    Strafbar nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB wegen versuchten Einschleusens von Ausländern ist daher nicht nur die Unterstützung einer versuchten unerlaubten Einreise eines anderen (Hilfeleistung zum Versuch; s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34), sondern bereits die versuchte Hilfeleistung (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Strafrechtlich verantwortlich ist also auch derjenige, der - im Sinne einer versuchten Beihilfe - eine auf die Unterstützung der unerlaubten Einreise einer anderen Person abzielende Förderungshandlung vornimmt, diese jedoch nicht wirksam wird, weil es nicht zu einer (versuchten) unerlaubten Einreise des anderen kommt oder die Unterstützungsleistung für diese keine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67 f.; BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 96 AufenthG Rn. 21 f.; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Für eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB ist mithin ohne Bedeutung, ob es zu einer (versuchten) unerlaubten Einreise desjenigen kommt, dem der Täter mit seinem Agieren Hilfe leisten wollte (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    cc) Maßgeblich für den Beginn der Strafbarkeit wegen versuchten Hilfeleistens nach § 96 Abs. 1 und 3 AufenthG ist, dass der Täter eine Handlung vornimmt, mit der er nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zu einer Förderung der in Aussicht genommenen Bezugstat ansetzt; insofern kommt es entscheidend darauf an, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 173/21, juris Rn. 14; Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257 Rn. 66; Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4).

  • OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1

    Maßgeblich ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH NStZ 2013, 483).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    Dabei genügt es nach den Grundsätzen zur sog. Kettenbeihilfe zwar für die Tatbestandserfüllung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, wenn sich die Unterstützungshandlung auf die Förderung der Hilfeleistung eines anderen Schleusers (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) oder Gehilfen (§ 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG, § 27 StGB) beschränkt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821, 2822 mwN).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Der Angeklagte, selbst Ausländer, hat als Teil einer Schleuserkette (vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze zur sogenannten Kettenbeteiligung BGH, Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409, 410; Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821, 2822 mwN) seine täterschaftlichen Hilfeleistungen zwar ausschließlich in der Türkei und damit im Ausland erbracht.

    Schon eine Unterstützung im Vorfeld der Einreise ist ausreichend, wenn sie den Grenzübertritt ermöglicht oder erleichtert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 f. mwN).

  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    In Betracht kam nach alledem nur eine Strafbarkeit wegen versuchter Straftaten nach den §§ 97 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BGH, NJW 2012, 2821 f.; BGHR AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3 Einreise 1; BGHR AufenthG § 96 Abs. 3 Unmittelbares Ansetzen 1; NStZ 2015, 399 ff.).

    Die rechtliche Beurteilung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat beurteilt sich nach den §§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 1 StGB, darüber hinaus aber auch mit Rücksicht auf die Sondervorschrift des § 96 Abs. 4 AufenthG ungeachtet des Tatortes nach materiellem deutschen Strafrecht und die Strafbarkeit des Versuches damit nach § 22 StGB (vgl. BGH, NJW 2012, 2821 f.).

    Auf die Frage, ob auch die Bezugstat selbst, d.h. also die eigentliche Einreise der geschleusten Personen, bereits in das Versuchsstadium eingetreten ist, kommt es dabei nicht an (vgl. BGH, NJW 2012, 2821 f. m. w. N. sowie BGH, Beschluss vom 26.03.2012 - 5 StR 86/12).

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21

    Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen

  • BGH, 01.08.2012 - 4 StR 226/12

    Gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (Vollendung durch

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.02.2019 - 1 KLs 23 Js 2015/18

    Gewerbliches Einschleusen von Ausländern - Kinder und Jugendliche

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