Rechtsprechung
BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche Feststellung bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 353 StPO, § 358 StPO
Strafverfahren: Umfang der von dem neuen Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils zu treffenden Feststellungen - Jurion
Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 08.07.2010 - 21 KLs 13/09
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11
- LG Siegen, 11.07.2012 - 22 KLs 1/12
- BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 612
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte …
Auch eine mit dem freigesprochenen Angeklagten vergleichbare Konstellation, in der die fehlerfreien Feststellungen aufzuheben sind, weil der freigesprochene Angeklagte das Urteil nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 537/99 und vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07 und vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612), liegt nicht vor.
Rechtsprechung
BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 258 Abs 2 StPO
Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten - Jurion
Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme
- rechtsportal.de
Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Das letzte und (zunächst auch) das allerletzte Wort - das hat der Angeklagte
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 13.12.2012 - 2 KLs 41 Js 3224/12
- BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 612
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine …
Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur insoweit, als das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333; vom 4. Juni 2013 - 1 StR 193/13, NStZ 2013, 612 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15).