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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11575
BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12 (https://dejure.org/2013,11575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
    Urteilsbegründung (Darstellung der festgestellten Tatsachen; neuerliche Feststellung bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 353 StPO, § 358 StPO
    Strafverfahren: Umfang der von dem neuen Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils zu treffenden Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der von dem neuen Tatrichter nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils zu treffenden Feststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens (hier: unterlassene Hilfeleistung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Das Urteil hat keinen Bestand, weil es zu den Fällen III. 1 und III. 16, die die Grundlage der Verurteilung bilden, keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens enthält (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 mwN).

    Fehlt diese Darstellung oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2007 aaO).

  • BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03

    Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils hat der neue Tatrichter ohne Bindung an die im ersten Rechtsgang zum Nachteil von früheren Mitangeklagten getroffenen Feststellungen insgesamt neue Feststellungen zu treffen, da der freigesprochene Angeklagte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (Senatsurteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 348/07

    Rechtsfehlerhafte weil lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 485/12
    Nach Aufhebung eines freisprechenden Urteils hat der neue Tatrichter ohne Bindung an die im ersten Rechtsgang zum Nachteil von früheren Mitangeklagten getroffenen Feststellungen insgesamt neue Feststellungen zu treffen, da der freigesprochene Angeklagte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (Senatsurteil vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 353 Rn. 15a; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 354 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 1 StR 39/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (wiederholte

    Auch eine mit dem freigesprochenen Angeklagten vergleichbare Konstellation, in der die fehlerfreien Feststellungen aufzuheben sind, weil der freigesprochene Angeklagte das Urteil nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 537/99 und vom 18. März 2004 - 4 StR 533/03, NStZ 2004, 499; Beschlüsse vom 25. September 2007 - 4 StR 348/07 und vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612), liegt nicht vor.
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Hinsichtlich der seitens des Landgerichts als rechtswidrig beurteilten Taten kommt ein Aufrechterhalten der Feststellungen schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen im Rechtsmittelverfahren mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300; zu der vergleichbaren Situation bei einem Freispruch im Strafverfahren vgl. Senat, Urteile vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, StraFo 2010, 206; und vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655; Beschluss vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14608
BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13 (https://dejure.org/2013,14608)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2013 - 1 StR 193/13 (https://dejure.org/2013,14608)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 1 StR 193/13 (https://dejure.org/2013,14608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 StPO
    Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Wiedereintritt in die Verhandlung: Letztes Wort des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Nichterteilung dem Angeklagten das letzte Wort als Revisionsgrund; Notwendigkeit einer nochmaligen Erteilung dem Angeklagten das letzte Wort bei nochmaligen Eitnritt in die Verhandlung am Schluss der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das letzte und (zunächst auch) das allerletzte Wort - das hat der Angeklagte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
    Der für den Nachweis der in Rede stehenden wesentlichen Förmlichkeit (§ 274 Abs. 1 StPO) allein maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. Senat, aaO; BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280) lässt sich nach Ansicht des Senats nicht entnehmen, dass dem Angeklagten nach dem erneuten Schluss der Beweisaufnahme (nochmals) das letzte Wort gewährt worden ist; dieses gilt unbeschadet dessen, dass die Vorgänge in falscher Reihenfolge protokolliert worden sind.
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 51/09

    Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes vor der Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333, 334 mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 04.06.2013 - 1 StR 193/13
    Denn nach der Rechtsprechung ist dem Angeklagten gemäß § 258 Abs. 2 StPO erneut das letzte Wort zu gewähren, wenn nach dem Schluss der Beweisaufnahme nochmals - wie hier - in die Verhandlung eingetreten worden ist, weil jeder Wiedereintritt den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN).
  • BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine

    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur insoweit, als das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333; vom 4. Juni 2013 - 1 StR 193/13, NStZ 2013, 612 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15).
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