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   BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13   

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https://dejure.org/2013,24953
BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13 (https://dejure.org/2013,24953)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - 5 StR 318/13 (https://dejure.org/2013,24953)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - 5 StR 318/13 (https://dejure.org/2013,24953)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in Betracht kommenden Strafrahmens und sog. "Sanktionsschere"); Bestimmung des Prüfungsumfangs des Revisionsgerichts durch die Angriffsrichtung der Revision

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 2 S 2 StPO, § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 344 Abs 2 StPO, StVVerstG
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen unterlassener Mitteilung einer sog. Sanktionsschere vor einer Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Verfahrensrüge wegen fehlender Mitteilung einer Strafobergrenze seitens der Staatsanwaltschaft für den Fall eines Bestreitens des Tatvorwurfs im Gegensatz zu einem vollumfänglichen Geständnis

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen unterlassener Mitteilung einer sog. Sanktionsschere vor einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 2; StPO § 257c Abs. 3
    Begründetheit einer Verfahrensrüge wegen fehlender Mitteilung einer Strafobergrenze seitens der Staatsanwaltschaft für den Fall eines Bestreitens des Tatvorwurfs im Gegensatz zu einem vollumfänglichen Geständnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prozessgeschehen kann nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt gerügt werden

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht PDF, S. 36 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Angriffsrichtung der Verfahrensrüge (RiBGH Gabriele Cirener; HRRS-Gedächtnisgabe für Gunter Widmaier, S. 27-38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 671
  • NStZ-RR 2017, 129
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    b) Dass das Landgericht vorliegend neben der Strafuntergrenze nicht auch eine -obergrenze für den Fall eines Geständnisses angegeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648), macht die Rüge - auch unter Berücksichtigung des in § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418) - nicht geltend.

    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Damit aber ist dem Senat eine Prüfung verwehrt, ob das Landgericht durch Nichtangabe einer Strafobergrenze im Sinne des § 257c Abs. 3 Satz 2 StPO rechtsfehlerhaft gehandelt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; s. auch BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Denn die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161; s. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229; Meyer-Goßner, aaO, § 344 Rn. 20; Franke in Löwe/Rosenberg, aaO, § 344 Rn. 78).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    b) Dass das Landgericht vorliegend neben der Strafuntergrenze nicht auch eine -obergrenze für den Fall eines Geständnisses angegeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648), macht die Rüge - auch unter Berücksichtigung des in § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418) - nicht geltend.
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Näheres zu ihrem Inhalt brauchte es nicht mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ 2010, 348).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Denn die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161; s. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07, NStZ 2008, 229; Meyer-Goßner, aaO, § 344 Rn. 20; Franke in Löwe/Rosenberg, aaO, § 344 Rn. 78).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Einem Revisionsführer steht es wegen seiner Dispositionsbefugnis zu, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; § 352 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
    Damit aber ist dem Senat eine Prüfung verwehrt, ob das Landgericht durch Nichtangabe einer Strafobergrenze im Sinne des § 257c Abs. 3 Satz 2 StPO rechtsfehlerhaft gehandelt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; s. auch BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Allein die sich hieraus ergebende Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts, da es einem Revisionsführer wegen seiner Dispositionsbefugnis freisteht, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Zulässigkeit 1 mwN).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Der Umfang der Prüfung durch das Revisionsgericht wird durch die Angriffsrichtung der von der Revision erhobenen Verfahrensbeanstandung bestimmt (BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162; Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).

    Dementsprechend steht es dem Revisionsführer frei, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß dagegen hinzunehmen (BGH, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Sander/Cirener, NStZ-RR 2008, 1, 2).

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts; einem Revisionsführer steht es wegen seiner Dispositionsbefugnis zu, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Der Vorsitzende war hierzu auch nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Zum einen sind die allgemeinen Vorschriften, nach denen dem Revisionsgericht die Prüfung von Verfahrensverstößen nur aufgrund einer entsprechenden Rüge und der Angabe der zu ihrer Beurteilung erforderlichen Tatsachen erlaubt ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2, § 352 Abs. 1 StPO), nicht modifiziert worden (vgl. im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315; Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; BT-Drucks. 16/12310 S. 9).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Mit Blick auf das hier beobachtete Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, StV 2013, 741), entgegen der Anfrage von Rechtsanwalt P. am siebten Hauptverhandlungstag aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Die Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt), NJW 2015, 265, 266 Rn. 14; jeweils mwN).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20

    Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der

    Was den ausgeurteilten Maßstab für die Anrechnung der in der Türkei verbüßten Untersuchungshaft betrifft, hat das Oberlandesgericht eine Vielzahl für dessen Bestimmung relevanter Kriterien festgestellt und auf dieser Grundlage rechtsfehlerfrei sein durch § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB eingeräumtes - durch das Revisionsgericht ohnehin nur eingeschränkt überprüfbares - Ermessen ausgeübt (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

    Die im Rahmen dieses Rügevorbringens anklingenden Bedenken gegen die dem Angeklagten im Rahmen der Verständigung auferlegte "Bedingung' lassen schon nicht den Willen erkennen, einen gesetzeswidrigen Verständigungsinhalt zu rügen (zum Erfordernis der Angriffsrichtung vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 und vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, wistra 2014, 486; Urteil vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265), zeigen aber auch keinen dahingehenden Gesetzesverstoß auf.
  • BGH, 07.12.2016 - 5 StR 39/16

    Erfordernis einer ausdrücklichen Erklärung der Zustimmung Staatsanwaltschaft als

  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 210/14

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung über eine Verständigung geführte

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 2 Rb 7 Ss 202/19

    Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren wegen

  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

  • OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 421/15

    Anforderungen an die Revisionsbegründung (Verfahrensrüge: präzise Bezeichnung der

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweiswürdigung

  • KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21

    Notwendiges Vorbringen im Rahmen der Erhebung der Rüge der Verletzung des

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