Rechtsprechung
BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 257c StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 169 Abs. 1 GVG
Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur Öffentlichkeit des Verfahrens; keine Mitteilungspflicht bei Erörterung der Sach- und Rechtslage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 4 S 1 StPO, § 338 Nr 6 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über auf eine Verständigung hinzielende Gespräche - Wolters Kluwer
Mitteilungspflichten eines Richters bei Stattfinden von Erörterungen und Verständigungsgesprächen
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht über auf eine Verständigung hinzielende Gespräche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitteilungspflichten eines Richters bei Stattfinden von Erörterungen und Verständigungsgesprächen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Erörterung der Sach- und Rechtslage ist noch keine Vorbereitung einer Verständigung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein absoluter Revisionsgrund bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
Verfahrensgang
- LG München II, 25.01.2013 - W 5 KLs 70 Js 9456/10
- BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 724
- StV 2013, 740
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13
Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung …
Denkbar wäre es gewesen, keine über den - bereits im Fehlen jeglicher Mitteilung liegenden - Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hinausreichenden Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensablaufs zu stellen und im Freibeweisverfahren aufzuklären, ob Gespräche stattgefunden haben, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (so im Ergebnis BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, juris, Rn. 4 ff.). - BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13
Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung …
Denkbar wäre es gewesen, keine über den - bereits im Fehlen jeglicher Mitteilung liegenden - Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hinausreichenden Anforderungen an die Darstellung des Verfahrensablaufs zu stellen und im Freibeweisverfahren aufzuklären, ob Gespräche stattgefunden haben, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (so im Ergebnis BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, juris, Rn. 4 ff.). - BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung …
Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (…BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
- BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13
Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine …
Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, den Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, StV 2013, 740 (für § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO); vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254, 1256); indes ist, sofern die Mitteilung über das Gespräch unterbleibt oder sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52). - BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13
Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und …
Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den Fall entschieden, dass überhaupt nicht bekanntgegeben wurde, ob Gespräche i.S d. § 257c StPO stattgefunden haben oder nicht (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 mwN). - BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires …
Möglich wäre aber auch eine Entscheidung, mit Blick auf das gesetzliche Schutzkonzept pauschalere Behauptungen genügen zu lassen, die dann vom Revisionsgericht im Freibeweisverfahren überprüft werden (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13 -, juris, Rn. 61 f. und BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 -, NStZ 2013, S. 724 f., jeweils zu § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; vgl. allgemein zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens beim Fehlen des Negativattestes BGHSt 56, 3 ). - BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14
Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung; …
Die Rüge ist bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, ob überhaupt Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben und welchen Inhalt diese gegebenenfalls hatten (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318; BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Allgayer NStZ 2014, 530; offengelassen von BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vgl. dazu auch BVerfG NStZ 2014, 592, 594).Dies ist dann auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (…BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
- BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14
Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei …
Zwar hat das Verständigungsgesetz davon abgesehen, den Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO den absoluten Revisionsgründen zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, StV 2013, 740 (für § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO); vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 210/13, NJW 2014, 1254, 1256), indes ist, sofern die Mitteilung über das Gespräch unterbleibt oder sich auf eine unzureichende Darstellung beschränkt, grundsätzlich die Verteidigungsposition des Angeklagten tangiert (…vgl. BVerfG aaO, NJW 2013, 1058, 1067; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 502/13, NStZ-RR 2014, 52). - OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten …
Über § 243 Abs. 4 StPO soll der Informationsgleichstand sämtlicher Verfahrensbeteiligter, auch derjenigen, die an einer Erörterung gemäß §§ 202a, 212 StPO nicht beteiligt waren, sichergestellt werden (BGH, NStZ 2013, 724 ff.). - BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei …
Bei dieser Sachlage kann der Senat offen lassen, ob der mit der Verfahrensrüge geltend gemachte Verstoß gegen die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO und die unter Verletzung des § 273 Abs. 1a StPO gänzlich unterbliebene Dokumentation zur Frage etwaiger Verständigungsgespräche Anlass zu einer diesbezüglichen Klärung im Freibeweisverfahren geben müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13), nachdem der Strafkammervorsitzende nach Erhebung der Verfahrensrüge keinen Anlass zur Korrektur der Sitzungsniederschrift gesehen hat (…vgl. dazu Moldenhauer/Wenske in KK, StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 83). - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13
Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen …
- OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
- BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13
Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener …
- KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15
Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung