Rechtsprechung
BGH, 09.02.2012 - 2 StR 455/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG, § 30 BtMG; § 30a BtMG; § 46 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 10 EMRK
Strafzumessung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bedeutung der Menge des Betäubungsmittels: Mathematisierung; Strafmilderungsgrund der staatlichen Mitwirkung an der Tatbegehung; Tatprovokation) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 46 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Beteiligung verdeckter Ermittler bei der Strafzumessung - Wolters Kluwer
Aufhebung des landgerichtlichen Urteils im Strafausspruch wegen Nichterwähnung der Tatsache des Einsatzes verdeckter Ermittler in der Begründung der Strafzumessungsentscheidung
- rewis.io
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Beteiligung verdeckter Ermittler bei der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StPO § 357
Aufhebung des landgerichtlichen Urteils im Strafausspruch wegen Nichterwähnung der Tatsache des Einsatzes verdeckter Ermittler in der Begründung der Strafzumessungsentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 07.06.2011 - 62 KLs 3/11
- BGH, 09.02.2012 - 2 StR 455/11
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 99
- StV 2012, 415
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …
Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH…, Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19 Rn. 6; Beschlüsse vom 9. Dezember 2012 - 2 StR 455/11, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 38 Rn. 5 …und vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8;… vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 3 StR 154/11 Rn. 5 und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 408/16). - OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Denn staatliche Beteiligungshandlungen an Drogengeschäften, insbesondere bei einer staatlichen Initiative zu einem konkreten Drogengeschäft, stellen gewichtige Strafzumessungsgründe dar (vgl. BGH NStZ 2013, 99).