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   BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12   

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https://dejure.org/2013,26675
BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12 (https://dejure.org/2013,26675)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2013 - 1 StR 665/12 (https://dejure.org/2013,26675)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 (https://dejure.org/2013,26675)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 15a Abs. 4 InsO; § 17 Abs. 2 InsO
    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach betriebswirtschaftlicher und wirtschaftskriminalistischer Methode)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15a Abs 4 InsO, § 17 Abs 2 InsO
    Insolvenzverschleppung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit mit der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftskriminalistischen Methode

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Vorstand eines Konzerns hinsichtlich vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung

  • rewis.io

    Insolvenzverschleppung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit mit der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftskriminalistischen Methode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Insolvenzantragstellung bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Vorstand eines Konzerns hinsichtlich vorsätzlicher Insolvenzverschleppung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverschleppung: Zur Zahlungsunfähigkeit als Voraussetzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung kann Feststellung der Zahlungsunfähigkeit erfordern

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Indizien der Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahrensverschleppung, Insolvenzverschleppung, Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch betriebswirtschaftliche oder wirtschaftskriminalistische Methode

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Insolvenzantragspflicht nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) - Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Das Ende der Bugwellentheorie im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 164
  • ZIP 2013, 2469
  • NStZ 2014, 107
  • NStZ 2014, 699
  • NZI 2013, 970
  • NZI 2014, 19
  • StV 2014, 292
  • NZG 2013, 1347
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
    Schon da im April 2009 "offene Verbindlichkeiten" bestanden hätten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen worden seien, sei "im Hinblick auf BGH, Az.: IX ZR 228/03 vom 12.10.2006, von Zahlungsunfähigkeit der C. auszugehen".

    Auf diesen Unterschied weist der Bundesgerichtshof in der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung ausdrücklich hin (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 Rn. 28).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
    Dies setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).

    Die Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO kann aber auch durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden (wirtschaftskriminalistische Methode; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154).

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
    Um dem neuen Tatgericht eine umfassende Neubeurteilung zu ermöglichen, hebt der Senat die Feststellungen insgesamt auf, auch wenn diejenigen zur faktischen Geschäftsführerschaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 1 StR 459/12, wistra 2013, 272) für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffen sind.
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12
    Dies setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154; Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546).
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Nach einer Entscheidung des 1. Strafsenats (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, ZIP 2013, 2469 Rn. 14) ist bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zur Abgrenzung von einer bloßen Zahlungsstockung eine Prognose zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit binnen drei Wochen durch eine Finanzplanrechnung vorzunehmen, in die die hinreichend konkret zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der nächsten 21 Tage einzustellen, mithin zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    aa) Das monatelange völlige Schweigen der Schuldnerin auf die Rechnungen und vielfältigen Mahnungen der Beklagten begründete schon für sich genommen ein Indiz für eine Zahlungseinstellung (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 Rn. 15; RG JW 1926, 591 Nr. 12; Jaeger/Müller, InsO, 2004, § 17 Rn. 32; MünchKomm-GmbHG/Wißmann, 2. Aufl., § 84 Rn. 150; Otte in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 15a InsO Rn. 68).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen

    Dass durch die Neufassung des § 15a InsO die (strafrechtliche) Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung keine Änderung erfahren hat, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits inzident bejaht worden (Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164; Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 10/09; Urteil vom 1. Februar 2009 - II ZR 209/08, NJW-RR 2010, 1048, 1050).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Dabei kann es zwar auch ausreichend sein, dass sich der Täter nur wegen seines übermäßigen Konsums berauschender Substanzen in dem "sozialen Milieu' aufgehalten hat, in dem es zu der Tat kam (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ 2014, 107; zum sog. indirekten symptomatischen Zusammenhang Schöch in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 40; SSW-StGB/Kaspar, 2. Aufl., § 64 Rn. 27).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Als solche kommen unter anderem in Betracht die ausdrückliche Erklärung, nicht zahlen zu können, das Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern, der Sozialversicherungsabgaben oder der sonstigen Betriebskosten, Scheck- und Wechselproteste oder Insolvenzanträge von Gläubigern (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, BGHR InsO § 15a Abs. 4 Zahlungsunfähigkeit 1; G/J/W/Otte, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 15a InsO Rn. 68 mwN).
  • BGH, 10.07.2018 - 1 StR 605/16

    Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich das Tatgericht im Strafprozess die Überzeugung (§ 261 StPO) vom Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 Abs. 2 InsO auch auf der Grundlage wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen bilden, zu denen etwa das Ignorieren von Rechnungen oder Mahnungen sowie gescheiterte Vollstreckungsversuche gehören (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164, 165; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341, 342 und vom 12. April 2018 - 5 StR 538/17, NStZ-RR 2018, 216 f. jeweils mwN).

    Dazu muss zusätzlich zur stichtagsbezogenen Gegenüberstellung eine Prognose erstellt werden, ob innerhalb einer Drei-Wochen-Frist mit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit sicher zu rechnen ist, etwa durch Kredite, Zuführung von Eigenkapital, Einnahmen aus dem normalen Geschäftsbetrieb oder Veräußerung von Vermögensgegenständen (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164, 165 und vom 12. April 2018 - 5 StR 538/17, NStZ-RR 2018, 216 f.).

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Diese Pflicht trifft nach ständiger Rechtsprechung auch den faktischen Geschäftsführer (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 323/14; vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 und vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12 Rn. 11, 18).

    Sonst liegt Zahlungsunfähigkeit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 1 StR 88/07, BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsfähigkeit 2 mwN und vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 Rn. 13).

    Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) erfolgt entweder durch die betriebswirtschaftliche Methode oder durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 Rn. 14 f. mwN und vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 319/18 Rn. 10 f.).

    bb) Das Landgericht hat sich für die Annahme der Zahlungsunfähigkeit auf die wirtschaftskriminalistische Methode (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 Rn. 28; Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12 Rn. 15 mwN) gestützt und dafür vier Aspekte angeführt.

  • BGH, 12.04.2018 - 5 StR 538/17

    Begriff und Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht

    Zur Abgrenzung von der bloßen Zahlungsstockung ist diese Methode um eine Prognose darüber zu ergänzen, ob innerhalb der Drei-Wochen-Frist mit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit hinreichend sicher zu rechnen ist, etwa durch Kredite, Zuführung von Eigenkapital, Einnahmen aus dem normalen Geschäftsbetrieb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164, 165 mwN).

    Daneben kann eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 InsO auch durch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 156; Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, aaO, und vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341, 342).

    Damit hat sie den bei der Frage einer Insolvenzantragspflicht geltenden Maßstab verfehlt, nach dem entscheidend ist, ob ein Liquiditätsmangel besteht, mit dessen Beseitigung innerhalb von maximal drei Wochen nicht sicher zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, aaO; siehe auch Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, 2224 f., abgrenzend zur vereinfachten Feststellung endgültiger Zahlungsunfähigkeit bei der Insolvenzanfechtung).

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 319/18

    Vorsatz (einem Sachverständigen unzugängliche Frage); Antragspflicht bei

    a) Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO) erfolgt entweder durch die betriebswirtschaftliche Methode oder durch sogenannte wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 ff. mwN).

    Die - hier vom Landgericht angewandte - betriebswirtschaftliche Methode setzt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits voraus (BGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 156; Beschlüsse vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164 ff.; vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546 ff.).

    Zur Abgrenzung von der bloßen Zahlungsstockung ist diese Methode um eine Prognose darüber zu ergänzen, ob innerhalb von drei Wochen mit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit hinreichend sicher zu rechnen ist, etwa durch Kredite, Zuführung von Eigenkapital, Einnahmen aus dem normalen Geschäftsbetrieb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen; das geschieht durch eine Finanzplanrechnung, aus der sich die hinreichend konkret zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der nächsten 21 Tage ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, aaO; Reinhart in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 15a InsO Rn. 65 f. mwN).

    Gestundete Forderungen dürfen bei der Berechnung der Liquiditätslücke jedoch nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2013 ? 1 StR 665/12, NJW 2014, 164, 165; MüKo-StGB/Hohmann, 2. Aufl., § 15a InsO Rn. 31).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen

    Es ist ungeachtet der weiteren Gespräche über den Fortbestand der Ba. KG im April 2012 rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht von einem "ernsthaften Geltendmachen der nunmehr fälligen Forderungen' gegenüber der Ba. KG ausgegangen ist (vgl. hierzu Braun, InsO, 7. Aufl., § 17 Rn. 25 ff.; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, NZI 2009, 471, 472 f.; BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 665/12, NJW 2014, 164, 165; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, juris Rn. 32).
  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern;

  • BGH, 06.01.2021 - 5 StR 363/20

    Keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch COVID-19-bedingte

  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 435/19

    Verjährung bei tateinheitlicher Begehung von Bankrott und Untreue

  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 205/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

  • BGH, 25.08.2016 - 1 StR 290/16

    Bankrott (Feststellung der Zahlungsunfähigkeit)

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 63/16

    Bankrott: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16

    Strafbefehlsverfahren: Einspruchsbeschränkung im Rahmen einer Verständigung bei

  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 528/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 324/14

    Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

  • LG Köln, 20.11.2018 - 16 O 75/18
  • LG Münster, 20.05.2021 - 4 Ns 9/20
  • OLG Schleswig, 24.03.2020 - 1 OLG 4 Ss 16/20
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