Rechtsprechung
OLG Köln, 24.06.2013 - III-2 Ws 264/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Unzulässige Vernehmungsmethode, Beweisverwertungsverbot, Geständnis, Absehen von U-Haft
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen einer Haftentlassung als gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Absehen der Beantragung eines Haftbefehls)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der unzulässige Deal: Geständnis gegen "Absehen von U-Haft”
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Geständnis keine Untersuchungshaft - Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht auf so einen Deal mit einem Räuber einlassen
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 172
- StV 2014, 272
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
Fehlerhafte Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung von …
Dabei muss sich die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung auch auf die Beweisbarkeit erstrecken (OLG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2013 - III-2 Ws 264/13 -, juris), wobei im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung auch - von Amts wegen ohne Widerspruch - Beweisverwertungsverbote zu beachten sind (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16 -, juris;… vgl. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 203, Rn. 2 m.w.N).
Rechtsprechung
BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 259 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; Vor § 1 StGB
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und Persönlichkeit des Angeklagten); Hehlerei (Anforderungen an den subjektiven Tatbestand: bedingter Vorsatz; Wahlfeststellung bei Erpressung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 Abs 5 S 1 StPO
Urteil im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an ein freisprechendes Urteil - Wolters Kluwer
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil bzgl. Feststellungen und Ausführungen des Gerichts zum Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten
- rewis.io
Urteil im Strafverfahren: Inhaltliche Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil bzgl. Feststellungen und Ausführungen des Gerichts zum Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 19.12.2012 - 3 KLs 21/12
- BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 172
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …
Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteile vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182; vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28 und vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; sowie - hinsichtlich der Zulässigkeit der Wahlfeststellung nicht tragend - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153; Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, NStZ 2010, 698). - BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im …
Die in der Revisionsbegründung des Verteidigers N. erhobene Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung der Zeugin L. beanstandet wird, ist bereits unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die ladungsfähige Anschrift der Zeugin nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 4 StR 263/14;… LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 368). - BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Da Grundlage der materiellrechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht allein das tatrichterliche Urteil ist, liegt hierin angesichts der im Übrigen getroffenen Feststellungen kein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler, sondern ein Mangel, der mit einer Aufklärungsrüge gerügt werden musste (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 8. August 2001 - 5 StR 252/01; zur Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen in einer anders gearteten Konstellation auch BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13).
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …
Bei freisprechenden Urteilen ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese - z. B. bei einschlägigen Vorverurteilungen - für die Bewertung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur revisionsgerichtlichen Überprüfung des Freispruchs auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172, und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315). - BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
Zu umfassenderen Feststellungen ist das Tatgericht indes verpflichtet, wenn diese - z.B. bei einschlägigen Vorverurteilungen - für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315). - OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17
Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener …
Die Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung eines Zeugen beanstandet wird, ist nicht zulässig erhoben, wenn dessen ladungsfähige Anschrift nicht mitgeteilt wird (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jeweils bei juris]).a) Soweit die Revision mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Bereitschaftsarztes als (sachverständigen) Zeugen beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (st.Rspr.; vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 30.07.2014 - 4 StR 263/14 und Urt. v. 21.11.2013 - 4 StR 242/13 [jew. bei juris];… LR/Becker StPO 26. Aufl. § 244 Rn. 368;… KK/Krehl StPO 7. Aufl. § 244 Rn. 217, jeweils m.w.N.).
- BGH, 01.08.2018 - 5 StR 30/18
Unzureichende Berücksichtigung der Anforderungen an ein freisprechendes Urteil …
Die Notwendigkeit, die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten umfassend in den Blick zu nehmen, nähere Feststellungen zu dessen Lebenslauf, Werdegang und Persönlichkeit zu treffen sowie diese in den Urteilsgründen darzulegen, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13). - BGH, 30.07.2014 - 4 StR 263/14
Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Aufklärungsrüge wegen …
Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von drei Zeugen beanstandet wird, ist bereits deshalb nicht zulässig erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen nicht mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13 mwN, insoweit in NStZ 2014, 172 nicht abgedruckt). - BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen)
Grundsätzlich müssen bei der Anbringung einer Aufklärungsrüge, mit der die unterbliebene Vernehmung von Zeugen beanstandet wird, die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der Zeugen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 21. November 2013 ? 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; Beschluss vom 30. Juli 2014 ? 4 StR 263/14;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 102). - KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19
Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten Haaransatzes auf dem …
a.) Soweit die Rechtsbeschwerde mit der Aufklärungsrüge die unterbliebene Vernehmung des Zeugen C beanstandet, ist die Rüge schon deshalb unzulässig, weil die ladungsfähige Anschrift des Zeugen nicht mitgeteilt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 - und vom 30. Juli 2014 - 4 StR 263/14 - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13 - und vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08 -, OLG Bamberg, Urteil vom 9. Februar 2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17 -, alle bei juris). - BGH, 26.03.2014 - 4 StR 7/14
Begründetheit einer Revision