Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13   

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https://dejure.org/2014,5385
BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 (https://dejure.org/2014,5385)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung des Opfers: Finalität, Ausnutzen einer ohne Wegnahmevorsatz erfolgten Nötigungshandlung; Begriff der Drohung: Ausnutzen der Angst des Opfers); Verwenden eines gefährlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Erfordernis der finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung

  • Wolters Kluwer

    Finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.e. schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Schwere räuberische Erpressung: Erfordernis der finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und vermögensschädigender Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 253; StGB § 255
    Finale Verknüpfung zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung i.R.e. schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei schweren Raubdelikten muss Werkzeug als Nötigungsmittel zur Wegnahme benutzt werden

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drohung und Finalzusammenhang bei Raub und räuberischer Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 269
  • NStZ-RR 2015, 35
  • NStZ-RR 2015, 36
  • StV 2014, 545
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 156, 157).
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 174/16

    Fortwirkende Gewalt und räuberischer Erpressung (Unterlassung; Finalität;

    Das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers mag sich als das Ausnutzen einer hilflosen Lage darstellen, die vom Gesetzgeber indes ausschließlich in § 177 Abs. 1 StGB neben Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem selbständigen tatbestandlichen Nötigungsmittel erhoben worden ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 3 StR 232/12, juris Rn. 4; vom 13. November 2012 - 3 StR 400/12, juris Rn. 5; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, StV 2014, 545, 546).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Bei dieser Sachlage scheidet eine (vollendete) besonders schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits deshalb aus, weil der Angeklagte das gefährliche Werkzeug nicht einsetzte, um den Willen des später Geschädigten zu brechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20 Rn. 4 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Auch das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers vor Fortführung bislang nicht auf die Ermöglichung der Wegnahme von Sachen gerichteter Gewalthandlungen reicht - ohne aktuelle Drohung erneuter Gewaltanwendung - nicht aus (BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, jew. mwN).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20

    Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen

    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht; es reicht nicht aus, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (zum Ganzen vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 465/18, NStZ 2019, 674, 675; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; vom 20. September 2016 ? 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 jeweils mwN).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    a) Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt in objektiver Hinsicht unter anderem einen finalen Zusammenhang zwischen dem Nötigungsmittel und der von dem Opfer vorzunehmenden vermögensschädigenden Handlung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 175; Beschlüsse vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269; vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daher vermag nicht jede einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB eine Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 5 StR 256/10, NStZ-RR 2011, 12, 13; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 544/13; vgl. auch BT-Drucks. 18/7244, S. 18).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

    Zwar hatte der Nebenkläger weiterhin Angst vor dem Angeklagten; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 465/18

    Räuberische Erpressung (Finalzusammenhang zwischen Nötigungsmittel und

    Erforderlich hierfür ist vielmehr, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht, mithin die Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten aktualisiert aufrecht erhält (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270 mit Anm. Krehl).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 379/22
    Eine räuberische Erpressung nach §§ 253, 255 StGB setzt voraus, dass der Täter Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um eine Vermögensverfügung des Opfers herbeizuführen, sodass zwischen beidem nach seiner Vorstellung von der Tat ein finaler Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 2 StR 432/20, StV 2021, 493, 494; Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 632/19 Rn. 6; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 174/16, NStZ 2017, 92, 93; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269, 270; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, juris, jeweils zu § 255 StGB; vgl. zu § 249 StGB BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21, NStZ 2022, 42 Rn. 5; Urteil vom 3. März 2021 - 2 StR 170/20, StV 2022, 18, 19 f.; Beschluss vom 11. September 2018 - 1 StR 413/18, StV 2020, 234, 235; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 3 StR 488/16, NStZ-RR 2017, 143, 144).
  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 607/16

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

  • BGH, 11.07.2019 - 3 StR 254/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15

    Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)

  • LG Bochum, 24.02.2021 - 12 KLs 7/19
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41863
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13 (https://dejure.org/2013,41863)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 226 Abs 1 StGB
    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • rewis.io

    Konkurrenzen: Gefährliche Körperverletzung in gemeinschaftlicher Begehung und schwere Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tateinheit der gefährlichen Körperverletzung in der Qualifikationsform der gemeinschaftlichen Begehung mit einem anderen Beteiligten mit der schweren Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit zwischen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tritt gegen den Kopf bei gemeinsamen Tatplan für Misshandlung durch Schläge und Tritte kein Exzess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 645
  • NStZ 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16

    Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme

    Ob zwischen einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer vollendeten schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 StGB Gesetzeskonkurrenz besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN) oder mit Blick auf überzeugende Stimmen im Schrifttum (vgl. etwa MüKo-StGB/Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 52; SSW-Momsen/Momsen-Pflanz, StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 40; NK/Paeffgen, StGB, 4. Aufl., § 224 Rn. 42; Schönke/Schröder/Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 16) und entsprechend der neueren Rechtsprechung zum Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (siehe BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4] und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24 [zu Nr. 5]) insoweit Tateinheit anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Schwere Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei schwerer und gefährlicher

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
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