Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.2013

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13   

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https://dejure.org/2013,26417
BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2013,26417)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2013,26417)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2013,26417)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 111i StPO
    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine Identität von einer juristischen Person zugeflossenen Vermögensvorteilen mit solchen des Täters)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 StPO, § 358 Abs 2 StPO, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73 Abs 3 StGB
    Strafverfahren: Feststellung über die Nichtanordnung des Verfalls wegen entgegenstehender Verletztenansprüche; Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz bei späterer Weitergabe des Erlangten (hier: Belohnung für Scheinkäufer)

  • rewis.io

    Strafverfahren: Feststellung über die Nichtanordnung des Verfalls wegen entgegenstehender Verletztenansprüche; Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz bei späterer Weitergabe des Erlangten (hier: Belohnung für Scheinkäufer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geht der Gegenstand in die Verfügungsgewalt des Täters über, erlangt dieser etwas i.S.d. Verfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 32
  • StV 2014, 664
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Eine spätere Weitergabe des Erlangten ändert am Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB nichts und kann allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180 f.; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).

    b) Das Urteil lässt jedoch eine hier nahe liegende Prüfung der Voraussetzungen der Vorschrift des § 73c Abs. 1 StGB vermissen, die auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 44, 50 mwN).

    Weiter wird zu berücksichtigen sein, dass der einem Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten als Gesamtschuldner treffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 ff., auch zur Formulierung einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO im Urteilstenor; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).

  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach (teilweiser) Urteilsaufhebung die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 349 Rn. 39).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, dass sich das Landgericht bei der Berechnung des Verfallsbetrages offensichtlich an den Geldsummen orientiert hat, die an die drittbegünstigten Nebenbeteiligten verschoben wurden, dabei aber nicht erkennbar berücksichtigt hat, dass die in das Gesellschaftsvermögen der beiden nebenbeteiligten Gesellschaften weitergeleiteten Vermögensvorteile trotz Zugriffsmöglichkeiten geschäftsführender Gesellschafter nicht ohne weiteres zugleich deren private Vermögensvorteile darstellen (vgl. für originär dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossene Tatbeute auch BVerfG (Kammer), Beschlüsse vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, StV 2004, 409, 411; vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04, NJW 2005, 3630, 3631; BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256).
  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, dass sich das Landgericht bei der Berechnung des Verfallsbetrages offensichtlich an den Geldsummen orientiert hat, die an die drittbegünstigten Nebenbeteiligten verschoben wurden, dabei aber nicht erkennbar berücksichtigt hat, dass die in das Gesellschaftsvermögen der beiden nebenbeteiligten Gesellschaften weitergeleiteten Vermögensvorteile trotz Zugriffsmöglichkeiten geschäftsführender Gesellschafter nicht ohne weiteres zugleich deren private Vermögensvorteile darstellen (vgl. für originär dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossene Tatbeute auch BVerfG (Kammer), Beschlüsse vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, StV 2004, 409, 411; vom 3. Mai 2005 - 2 BvR 1378/04, NJW 2005, 3630, 3631; BGH, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Eine spätere Weitergabe des Erlangten ändert am Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB nichts und kann allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180 f.; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08

    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Eine spätere Weitergabe des Erlangten ändert am Eintritt der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB nichts und kann allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Härtevorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180 f.; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Der vom Generalbundesanwalt in den Blick genommene Umstand, dass nach den Feststellungen die Verschiebung (eines Teils) der erlangten Gelder zu den Nebenbeteiligten stattgefunden hat und das Landgericht damit die Voraussetzungen des Verfalls gegenüber einem Drittbegünstigten im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB in Gestalt eines Verschiebungsfalls beschrieben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99, BGHSt 45, 235, 246; Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406), ohne freilich - auch insoweit - eine entsprechende Anordnung geprüft zu haben, bewirkt daher nicht, dass die Voraussetzungen einer Verfallsanordnung gegen die Angeklagten nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB bzw. einer gegen die Angeklagten gerichteten Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO entfallen.
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Ergänzend verweist der Senat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betrifft, auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13).
  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11

    Auffangrechtserwerb (Gesamtschuldnerschaft); Festsetzung der Tagessatzhöhe einer

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Weiter wird zu berücksichtigen sein, dass der einem Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten als Gesamtschuldner treffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 ff., auch zur Formulierung einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO im Urteilstenor; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).
  • BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10

    Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle;

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13
    Der vom Generalbundesanwalt in den Blick genommene Umstand, dass nach den Feststellungen die Verschiebung (eines Teils) der erlangten Gelder zu den Nebenbeteiligten stattgefunden hat und das Landgericht damit die Voraussetzungen des Verfalls gegenüber einem Drittbegünstigten im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB in Gestalt eines Verschiebungsfalls beschrieben hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99, BGHSt 45, 235, 246; Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406), ohne freilich - auch insoweit - eine entsprechende Anordnung geprüft zu haben, bewirkt daher nicht, dass die Voraussetzungen einer Verfallsanordnung gegen die Angeklagten nach § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB bzw. einer gegen die Angeklagten gerichteten Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO entfallen.
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13

    Rüge der Nichtgewährung der Anwesenheit eines Verteidigers im Vernehmungszimmer

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Das Verschlechterungsverbot gilt auch für die Verfallsvorschriften (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, NStZ 2011, 229 und vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, wistra 2015, 29) und bewirkt, dass die Maßnahme im Falle einer Anordnung nicht über den ursprünglichen Gegenstand hinaus erweitert werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 und vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, StraFo 2010, 207; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 21; BeckOK StPO/Wiedner, 29. Ed., § 358 Rn. 24).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

    Anders als bei § 822 BGB (vgl. dazu Sprau in Palandt, BGB, 73. Aufl., § 822 Rn. 8; Wendehorst in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 822 Rn. 9; Schwab in MüKo-BGB, 6. Aufl., Rn. 16) ist es deshalb für die Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 3 StGB unbeachtlich, ob der Primäranspruch gegen den zunächst Bereicherten durch die Zuwendung weggefallen ist oder nicht (vgl. BGHSt aaO S. 246; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406) und ob gegen diesen eine Verfallsanordnung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Eine spätere Weitergabe des Erlangten kann ebenso wie der Verlust des Erlangten allenfalls noch im Rahmen der Prüfung der Vorschrift des § 73c StGB von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 mwN).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    Da der Angeklagte V. sämtliche Gelder weitergeleitet hat, hätte das Landgericht jedenfalls prüfen müssen, ob die Vorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, die auch im Rahmen des § 111i Abs. 2 StPO anwendbar ist (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32 mwN), der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10, wistra 2011, 113; BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32).
  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    Dementsprechend war es für das vormalige Recht von Einziehung und Verfall allgemeine Meinung, dass auf alleiniges Rechtsmittel des Angeklagten, seines gesetzlichen Vertreters oder auf ein zugunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich wegen des Verschlechterungsverbots keine Maßnahmen angeordnet werden durften, die sich nachteilig auf die Rechtsposition des Angeklagten auswirkten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1990 - 1 StR 182/90; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693, 694; vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32, 33; MüKoStPO/Quentin, 2016, § 331 Rn. 55 f. mwN).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Senat bereits durch Beschluss vom 17. September 2013 (NStZ 2014, 32) hinsichtlich des angefochtenen Schuld- und Strafausspruchs nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Das galt auch dann, wenn in den Vermögenstransfer eine vom anderen Beteiligten beherrschte Kapitalgesellschaft eingebunden war, der das Erlangte zwischenzeitlich zugeflossen war (s. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401 Rn. 83 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO erfasst mit der Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat aber auch die Entscheidung über die Einziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 145/18, NStZ-RR 2018, 382; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; vgl. noch zur Verfallsanordnung auch BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 101/15, juris Rn. 2; vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32, 33).
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass der einem Auffangsrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch den Angeklagten als Gesamtschuldner treffen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2015 - 3 StR 644/14, wistra 2015, 270; vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, wistra 2013, 474, 475; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 ff.).
  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15

    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Stichtagsregelung; Verschlechterungsverbot im

  • OLG Hamburg, 12.07.2018 - 5 Rev 4/18

    Vorlage an den BGH

  • BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 2400/13

    Berichtigung des Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2014

  • OLG Hamburg, 02.01.2014 - 2-43/13

    Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmung des

  • BGH, 06.11.2014 - 4 StR 290/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2018 - 1 OLG 2 Ss 81/17

    Einziehung von Taterträgen: Verschlechterungsverbot bei Berufung des Angeklagten

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 101/15

    Verbot der Schlechterstellung (Unzulässigkeit einer erstmaligen Verfallsanordnung

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 644/14

    Erforderliche Prüfung der Härtefallregelung auch bei Absehen von der

  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 384/22

    Schuldspruch wegen Untreue in 352 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit

  • BGH, 07.04.2015 - 4 StR 69/15

    Verfall von Wertersatz beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • KG, 19.03.2019 - 5 Ss 74/18
  • OLG Jena, 20.02.2018 - 1 OLG 161 Ss 3/18

    Überlegende Forschungsmittel von Sachverständigen; Nichtanordnung des Verfalls

  • KG, 19.03.2019 - 121 Ss 165/18

    Zulässigkeit der erstmaligen Anwendung des neu in Kraft getretenen Rechts zur

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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2013 - 2 StR 355/13   

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BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13 (https://dejure.org/2013,29695)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a Abs. 4 StGB; § 56 StGB; § 46 StGB
    Strafzumessung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (widersprüchliche Ausführungen zur Angemessenheit der Schutzaltersgrenze; einvernehmliche sexuelle Handlungen; unzulässige Verknüpfung der Strafhöhe mit der Strafaussetzung zur Bewährung; Vorwurf einer strafrechtlich ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB
    Strafzumessung bei schwerem Kindesmissbrauch: Notwendige Trennung von Strafzumessungs- und Aussetzungsfragen

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungserwägungen hinsichtlich Schutzaltersgrenze des Straftatbestands gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

  • rewis.io

    Strafzumessung bei schwerem Kindesmissbrauch: Notwendige Trennung von Strafzumessungs- und Aussetzungsfragen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 176a Abs. 4 Hs. 2
    Strafzumessungserwägungen hinsichtlich Schutzaltersgrenze des Straftatbestands gegen sexuellen Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 32
  • StV 2014, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 2 StR 355/13
    Die Verknüpfung von Überlegungen zur Strafaussetzung mit der Frage der Festlegung der Strafhöhe ist rechtlich zu beanstanden (vgl. für den umgekehrten Fall der Absenkung der Strafhöhe zur Ermöglichung einer Strafaussetzung Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

    Damit hat die Strafkammer in unzulässiger Weise Gesichtspunkte der Strafbemessung im Sinne der Ermittlung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung vermischt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; vgl. für den umgekehrten Fall BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 3).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Erst wenn diese innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 3).
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