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   BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13   

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https://dejure.org/2014,5379
BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13 (https://dejure.org/2014,5379)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2014 - 3 StR 347/13 (https://dejure.org/2014,5379)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2014 - 3 StR 347/13 (https://dejure.org/2014,5379)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des Vermögensschadens als wesentliches Strafzumessungskriterium; Maßgeblichkeit der Schadenshöhe im Verfügungszeitpunkt; täuschungsbedingtes Risikoungleichgewicht; nachvollziehbare Darlegung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Strafbarkeit wegen Betruges: Bemessung des Vermögensschadens bei zweckwidriger Verwendung eines Darlehens

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich Vorliegens einer Urkundenfälschung und eines Betruges i.R.e. Darlehensgewährung

  • rewis.io

    Strafbarkeit wegen Betruges: Bemessung des Vermögensschadens bei zweckwidriger Verwendung eines Darlehens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung hinsichtlich Vorliegens einer Urkundenfälschung und eines Betruges i.R.e. Darlehensgewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Schaden bei einem durch Betrug gewährten Darlehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betrugsbedingter Vermögensschaden bei Darlehensgewährung ist das täuschungsbedingte Risikoungleichgewicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 457
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Der festzustellende Schaden, der hier mithin in einer erhöhten Verlustwahrscheinlichkeit zu sehen ist, muss grundsätzlich nachvollziehbar dargelegt werden und es ist ein Mindestschaden zu beziffern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 1857/10, BVerfGE 130, 1, 48 f.).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Dieser Zeitpunkt ist für die bei der Schadensberechnung vorzunehmende Saldierung der Vermögenswerte der maßgebliche; spätere Entwicklungen haben für die strafrechtliche Beurteilung außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 122).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Denn die Strafkammer hat - wie dargelegt - die konkrete Schadenshöhe, die beim Betrug den Schuldumfang bestimmt und damit ein ganz wesentliches Strafzumessungskriterium darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245), nicht ermittelt.
  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Der betrugsbedingte Vermögensschaden ist deshalb bei diesen Fallgestaltungen durch die Bewertung des täuschungsbedingten Risikoungleichgewichts zu ermitteln, für dessen Berechnung maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang die das Darlehen ausreichende Bank ein höheres Ausfallrisiko trifft, als es bestanden hätte, wenn die risikobestimmenden Faktoren vom Täter zutreffend angegeben worden wären (BGH, Beschluss vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Dieser Zeitpunkt ist für die bei der Schadensberechnung vorzunehmende Saldierung der Vermögenswerte der maßgebliche; spätere Entwicklungen haben für die strafrechtliche Beurteilung außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 122).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Dieser Zeitpunkt ist für die bei der Schadensberechnung vorzunehmende Saldierung der Vermögenswerte der maßgebliche; spätere Entwicklungen haben für die strafrechtliche Beurteilung außer Betracht zu bleiben (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; vom 23. Februar 1982 - 5 StR 685/81, BGHSt 30, 388, 389 f.; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 122).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

    Auszug aus BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
    Angesichts der im Verhältnis zur Darlehenssumme geringen Höhe, in der die Verwertung von Sicherheiten Erlöse erbracht hat, schließt der Senat aus, dass der Wert dieser Sicherheiten, der - sollten sie zu diesem Zeitpunkt bereits ausgereicht worden sein - zur Feststellung des Schadens zum Stichtag der Zahlungen zu ermitteln und mit den ausgezahlten Beträgen zu saldieren gewesen wäre, letztere vollständig hätte kompensieren und damit den Minderwert des Rückzahlungsanspruchs der Sparkasse bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll hätten abdecken können (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1996 - 1 StR 705/95, StV 1997, 416, 417).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Der Vermögensnachteil ist daher eigenständig zu ermitteln und anhand üblicher Maßstäbe des Wirtschaftslebens zu konkretisieren (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 228; zu § 263 StGB vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, 458; vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NStZ 2009, 330, 331).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Deswegen kommt es nicht mehr darauf an, dass die Höhe des eingetretenen Gefährdungsschadens in diesen beiden Fällen weder konkret festgestellt noch beziffert wird und damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewahrt sind (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 Rn. 135 ff., insbesondere Rn. 150 (zu § 266 StGB), BVerfGE 126, 170 sowie BGH, Urteil vom 15. April 2015 - 1 StR 337/14, NStZ 2015, 514 (515) und Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, jeweils mwN).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Im Übrigen gilt Folgendes: Zwar ist nicht zu verkennen, dass bei der Untreue nach § 266 StGB und sonstigen Straftaten, die sich gegen fremdes Vermögen richten, die Höhe des verursachten Schadens regelmäßig den Unrechtsgehalt der Tat wesentlich prägt und als bestimmender Grund in die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts einzustellen ist (vgl. etwa zum Betrug BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Da die konkrete Schadenshöhe beim Betrug den Umfang der Schuld des Täters bestimmt und damit ein bestimmendes Strafzumessungskriterium darstellt, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die Strafzumessung (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Dabei können bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung Anwendung finden (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, 458).

    Der betrugsbedingte Vermögensschaden ist deshalb durch die Bewertung des täuschungsbedingten Risikoungleichgewichts zu ermitteln, für dessen Berechnung maßgeblich ist, ob und in welchem Umfang die das Darlehen ausreichende Bank ein höheres Ausfallrisiko trifft, als es bestanden hätte, wenn die risikobestimmenden Faktoren vom Täter zutreffend angegeben worden wären (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76 mwN; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).

    In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Die späteren Entwicklungen in Gestalt von Rückzahlungen an die Anleger berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38, 39 Rn. 15 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 77/22

    Feststellung des Schadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB

    Zwar ließe sich ein Vermögensschaden grundsätzlich auch auf das höhere Ausfallrisiko zweckwidrig verwendeter Anlagegelder stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457).
  • BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14

    Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei

    Nur soweit jeweils ein täuschungsbedingter Minderwert des gesicherten Darlehensrückzahlungsanspruchs vorliegt, ist die Annahme eines Schadens - ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166) - gerechtfertigt.

    Da somit der Rechtsfehler allein in der unterbliebenen Bezifferung des Schadensumfangs liegt, sind lediglich die Strafaussprüche aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013, NStZ 2013, 711, 713, und vom 4. Februar 2014, aaO, Rn. 4).

  • BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17

    Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und

    Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172).
  • BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15

    Vermögensschaden beim Abschluss von kreditfinanzierten Autokaufverträgen unter

    Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349).
  • LG Hamburg, 26.11.2021 - 313 O 199/18

    Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung für die Lieferung

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