Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31911
BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,31911)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,31911)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,31911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 244 Abs. 5 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines ausländischen Zeugen (unzutreffende Würdigung des zu erwartenden Beweiswertes; Beweisdefizit infolge einer mangelnden konfrontativen Befragung durch die Verteidigung: Belastungszeuge, ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 5 S 2 StPO, Art 6 Abs 3 Buchst d MRK
    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung von Auslandszeugen

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung durch Beweisantrag bzgl. Vernehmung der polnischen Zeugen i.R.d. Verkaufs von "Speed" zum Eigenverbrauch und zum Weiterverkauf

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung von Auslandszeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebung durch Beweisantrag bzgl. Vernehmung der polnischen Zeugen i.R.d. Verkaufs von "Speed" zum Eigenverbrauch und zum Weiterverkauf

  • rechtsportal.de

    Beweiserhebung durch Beweisantrag bzgl. Vernehmung der polnischen Zeugen i.R.d. Verkaufs von "Speed" zum Eigenverbrauch und zum Weiterverkauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 51
  • StV 2014, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
    Zwar hat das Landgericht bei seiner ablehnenden Entscheidung zutreffend als maßgebendes Kriterium angesehen, ob die Aufklärungspflicht die Erhebung der beantragten Beweise erfordert; es war bei dieser Prüfung vom Verbot der Beweisantizipation befreit (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
    Angesichts des sich daraus ergebenden Beweiswertdefizites, auf das auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 23. August 2013 maßgeblich abgestellt hat, war die Beweislage nicht derart sicher (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286), dass es zum Versuch weiterer Aufklärung durch eine zeugenschaftliche Einvernahme B. s und G. ' nicht gedrängt hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
    Sollte die neue Hauptverhandlung wiederum ergeben, dass der Angeklagte vom 30. Juni bis 7. August 2008 dem Mitangeklagten K. in fünf Fällen Speed veräußert hat, das jeweils aus einer zuvor zu diesem Zweck beschafften Gesamtmenge stammte, so würden die einzelnen Akte des Betäubungsmittelumsatzes ein einheitliches Handeltreiben darstellen (sog. Bewertungseinheit; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 5 StR 469/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 7 - Sukzessivlieferungen entsprechend Absprache).
  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
    Es durfte daher den zu erwartenden Beweiswert der beiden Zeugen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses würdigen und hierbei auch berücksichtigen, dass ihnen jeweils ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zustehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13
    Angesichts des sich daraus ergebenden Beweiswertdefizites, auf das auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 23. August 2013 maßgeblich abgestellt hat, war die Beweislage nicht derart sicher (vgl. zu dieser Konstellation BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286), dass es zum Versuch weiterer Aufklärung durch eine zeugenschaftliche Einvernahme B. s und G. ' nicht gedrängt hätte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Das ansonsten im Beweisantragsrecht geltende Verbot der Beweisantizipation gilt im Rahmen des Ablehnungsgrundes aus § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695, 696 mwN; vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

    Ebenso können Auskunftsverweigerungsrechte aus § 55 StPO in der Gesamtwürdigung Berücksichtigung finden (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine aufgrund der bereits zuvor erhobenen Beweise eindeutige Beweislage im Rahmen der Entscheidung über die Einvernahme von Auslandszeugen berücksichtigt werden darf (siehe BGH, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96, NStZ 1997, 286 f. sowie BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51, 52 - die dort allerdings verneint wurde).

  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Auch hierbei handelt es sich aber um Gesichtspunkte, die nicht isoliert gewürdigt werden dürfen, sondern lediglich im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden können, wobei der Bedeutung und dem Beweiswert des Zeugenbeweises vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens gegenüberzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654 mwN; zur erforderlichen Gesamtwürdigung auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, NStZ 2014, 469, 471; zur Abwägung bei besonderer Beweislage auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Der den Angeklagten durch seine Angaben belastende Nebenkläger stand in der Hauptverhandlung für eine konfrontative Befragung (Art. 6 Abs. 3d MRK) zur Verfügung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).
  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Ferner lässt sich aus dem Rechtsgedanken von § 244 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StPO ableiten, dass die angebotenen Zeuginnen zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 - NVwZ 2012, 1128; BGH, B.v. 23.10.2013 - 5 StR 401/13 - NStZ 2014, 51).
  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht