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   BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13   

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https://dejure.org/2013,26936
BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,26936)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - 2 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,26936)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 2 StR 119/13 (https://dejure.org/2013,26936)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 125 StGB; § 125a Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB; § 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 StGB; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
    Strafzumessung bei besonders schweren Fällen des Landfriedensbruchs (Subsidiaritätsklausel) und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (Doppelverwertungsverbot; Vorwurf mangelnder Milderungsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 113 StGB, § 125 Abs 1 StGB, § 125a S 1 StGB, § 224 Abs 1 StGB
    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus bei tätlicher Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei; strafschärfende Wertung des Fehlens eines ...

  • Wolters Kluwer

    Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Erwägung der Angriffe gegen "Repräsentanten des Staates" i.R.e. Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schuldspruch eines Salafisten wegen Polizistenangriffs rechtskräftig festgestellt

  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus bei tätlicher Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei; strafschärfende Wertung des Fehlens eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Erwägung der Angriffe gegen "Repräsentanten des Staates" i.R.e. Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender Erwägung der Angriffe gegen "Repräsentanten des Staates" i.R.e. Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs: Tateinheitliche Verurteilung wegen Körperverletzung; Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus bei tätlicher Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei; strafschärfende Wertung des Fehlens eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Das Fehlen mildernder Umstände geht zu deinen Lasten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Messerattacke auf Polizisten - Haftstrafe für Salafisten aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines strafmildernden Umstands

  • fr-online.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    BGH kippt hohe Strafe für Islamisten

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 09.10.2013)

    Haftstrafe nach Messerattacke: Bundesgerichtshof verwirft Urteil gegen Salafist

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung bei besonders schweren Fällen des Landfriedensbruchs und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der "Repräsentant des Staates" als Opfer der Straftat - Strafschärfend, strafmildernd oder unrechts- und schuldneutral? (PD Jun-Prof. Dr. Osman Isfen; HRRS 2014, 88)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 512
  • NStZ-RR 2014, 45
  • StV 2014, 478
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 207/93

    Zulässigkeit der Weiterverhandlung nach einer Pause in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 24.05.2006 - 5 StR 158/06

    Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Diese Erwägung stößt auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 5 StR 158/06 Rn. 4 juris) auf durchgreifende rechtliche Bedenken.
  • BGH, 11.02.1998 - 2 StR 668/97

    Zulässigkeit des Abweichens von der gesetzlichen Reihenfolge der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10

    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich ist dann aber der Strafrahmen der als Strafzumessungsregel ausgestalteten Bestimmung des § 125a Satz 1 StGB, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren androht (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Nur wenn die Strafe tatsächlich an bloß fiktiven Erwägungen oder an einem nur hypothetischen Sachverhalt gemessen wird, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat, wird ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung des Verhaltens des Angeklagten angelegt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60 mwN; Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13 Rn. 7 juris; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich vielmehr am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts und nicht an dessen - möglicherweise missverständlichen oder sonst unzureichenden - Formulierungen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.; vgl. auch im Ergebnis: BGH, Urteil vom 21. November 1993 - 1 StR 384/93 Rn. 15 juris).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Für die Messerangriffe des Angeklagten bildete sie sowie die von den Polizeibeamten zurückgedrängte Menge, aus der heraus sich der Angeklagte erst unmittelbar zuvor räumlich gelöst hatte, daher nicht nur Kulisse, sondern durch ihre feindliche Haltung gegen die eingesetzten Beamten weiterhin die Basis (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, NJW 1995, 2643, 2644, insoweit in BGHSt 41, 182 nicht abgedruckt; Lenckner aaO, § 125 Rdn. 10).
  • BGH, 17.04.2012 - 2 StR 73/12

    Strafzumessung (fehlende Milderungsgründe; Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Das Fehlen solcher mildernden Umstände berechtigt indes nicht, dies zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, NStZ 2013, 46).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13
    Diese Erwägung stößt auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. Senat, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 5 StR 158/06 Rn. 4 juris) auf durchgreifende rechtliche Bedenken.
  • BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Tatrichter -

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 384/93

    Glaubwürdigkeit der Aussage von Kindern - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Dies stellt eine strafschärfende Verwertung des Umstandes dar, dass die Tat überhaupt begangen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18, NStZ 2019, 8 (Ls); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    bb) Die revisionsgerichtliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich jedoch am sachlichen Gehalt der tatrichterlichen Ausführungen und nicht an ihren - möglicherweise missverständlichen oder sonst unzulänglichen - Formulierungen zu orientieren (BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349 f.; Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, StV 2014, 478, 479).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Zwar wird ein tatbestandsmäßiges Handeln in Rechtsprechung und Literatur auch dann angenommen, wenn eine kleine Gruppe von Teilnehmern Gewalthandlungen mit ihrerseits vereinten Kräften begeht oder wenn Einzeltäter eine friedliche Menschenmenge als Deckung für Gewalttätigkeiten benutzen, wenn diese in einer Teilmenge einen Rückhalt finden (vgl. BGH, Urteil vom 09.10.2013 - 2 StR 119/13, juris), der auch in Form einer Abschirmung der Täter liegen kann (vgl. Fischer, StGB, 68. Aufl. § 125 Rn. 8).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Tatmotivs)

    a) Soweit die Strafkammer zum Nachteil in die Strafzumessung eingestellt hat, dass der Auslöser der Auseinandersetzung "nichtig' gewesen sei, es objektiv keine Veranlassung für eine "Abreibung' und damit für die Tatbegehung keinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, hat sie ihm damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84; Beschluss vom 23. März 2011 - 2 StR 35/11; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40).

    Ihm wird damit nicht angelastet, dass er die Tat überhaupt begangen und nicht von einer Tatbegehung Abstand genommen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15, StV 2017, 34; s. auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512).

  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Erkennbare Unrechtseinsicht kann sich zwar strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt aber nicht ohne weiteres dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2018 ? 4 StR 325/18, Rn. 5 (zum Fehlen verständlicher Motive); Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ-RR 2014, 45, 46 mwN).
  • LG Bonn, 20.01.2014 - 21 KLs 34/13

    Notwendigkeit einer tatsächlichen Lebensgefahr des Opfers für die Annahme einer

    Die vom Angeklagten eingelegte Revision hatte insoweit Erfolg, als der 2. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 09.10.2013 das erstinstanzliche Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben hat (2 StR 119/13).
  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 325/18

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung aufgrund fehlender

    Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224 f.; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 ff.).
  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die ausgeführten Gewalttätigkeiten von der in der gewaltbereiten Menge vorhandenen Grundstimmung und zustimmenden Haltung getragen worden, mithin der Angriff eines Täters als Ausdruck des die Menge beherrschenden feindlichen Willens und damit als ein mit vereinten Kräften aus der Menschenmenge heraus begangener Angriff anzusehen gewesen wäre (BGH, Urt. v. 09.10.2013 - 2 StR 119/13 = NStZ 2014, 512).
  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

    Soweit die Strafkammer nachteilig in die Strafzumessung eingestellt hat, dass es "aus nichtigem Anlass zu der Tat gekommen ist', hat sie dem Angeklagten damit nicht das Fehlen verständlicher Motive strafschärfend zur Last gelegt (vgl. Senat, Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, NStZ 2017, 84, 85; Beschluss vom 15. September 2015 - 2 StR 21/15, NStZ-RR 2016, 40; Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512, 513; Beschluss vom 17. April 2012 - 2 StR 73/12, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 37), sondern ersichtlich auf das auffällige Missverhältnis zwischen Anlass und Tat abgestellt.
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 242/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verneinung eines

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