Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 3 Ss 233/13, 3 Ss 233/13 - AK 92/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Verständigung im Berufungshauptverfahren: Nachträgliche Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 257 c Abs 2 Satz 1
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch als zulässiger Gegenstand einer Verfahrensverständigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nachträgliche Berufungsbeschränkung als Bestandteil eines Deals
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch als zulässiger Gegenstand einer Verfahrensverständigung
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 536
- StV 2014, 401
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15
Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht
Als "Kehrseite" der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, steht dem Angeklagten gleichermaßen die Befugnis zu, ein Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil zu beschränken oder vollständig zurückzunehmen und damit der Prüfung durch das Rechtsmittelgericht zu entziehen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 536 Rdn. 2 nach juris). - BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …
Ob sich hieraus ergibt, dass eine Rechtsmittelrücknahme in einem anderen Verfahren tauglicher Gegenstand einer Verständigung gemäß § 257c StPO sein kann, wird unterschiedlich beantwortet (für die Zulässigkeit einer derartigen Verständigung KG, NStZ 2015, 236, 237; OLG Hamburg, NStZ 2014, 534, 536 und NStZ 2017, 307; OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 536;… MüKo-StPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 105;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 257c Rn. 15b; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 5; dagegen Mosbacher, JuS 2015, 701, 702; Knauer/Pretsch, NStZ 215, 238; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 24. November 2015 - 3 StR 312/15, NStZ 2016, 177). - OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15
Verständigung, informelle, Zulässigkeit
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine teilweise Berufungsrücknahme in Form einer nachträglichen Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen der damit verbundenen Geständnisfiktion (zulässiger) Gegenstand einer Verständigung i.S.v. § 257 c StPO sein kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 536; OLG München, StV 2014, 79; OLG Hamburg, NStZ 2014, 534;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 257 c Rdnr. 17 b).
- OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14
Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen …
Führt etwa ein verständigungsspezifischer Verfahrensmangel zur Aufhebung eines mit der Revision angefochtenen Urteils und wurde vom Angeklagten zuvor im Rahmen einer Verständigung - naheliegend als zulässiges Prozessverhalten im Sinne des § 257c Abs. 2 StPO (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14. Juni 2013 - 3 Ss 233/13, StV 2014, 401) - die teilweise Berufungsrücknahme mit Blick auf den gerichtlich zugesagten Verständigungsstrafrahmen (§ 257c Abs. 3 Satz 2 StPO) zugesagt und nachher vom Angeklagten wirksam zu Protokoll erklärt, so liegt es auf der Hand, den Angeklagten aus Gründen des fairen Verfahrens so zu stellen, als habe er die Berufungsbeschränkung nicht erklärt. - OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung bei …
- OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass eine teilweise Berufungsrücknahme in Form einer nachträglichen Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch wegen der damit verbundenen Geständnisfiktion (zulässiger) Gegenstand einer Verständigung i.S.v. § 257 c StPO sein kann (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 536; OLG München, StV 2014, 79; OLG Hamburg, NStZ 2014, 534;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 257c Rn. 17b). - KG, 17.02.2015 - 2 Ws 7/15
Zulässigkeit einer Verständigung über die Berufungsrücknahme in anderer Sache
Als "Kehrseite" der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, steht dem Angeklagten gleichermaßen die Befugnis zu, ein Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil zu beschränken oder vollständig zurückzunehmen und damit der Prüfung durch das Rechtsmittelgericht zu entziehen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2014, 536 ). - BayObLG, 20.12.2019 - 205 StRR 1148/19
Berufungsbeschränkung als Verständigungsgegenstand und Konsequenz eines …
(1) Wird eine Rechtsmittelbeschränkung durch den Angeklagten zum Gegenstand einer Absprache gemacht, so liegt darin insbesondere keine Einigung über den Schuldspruch, sondern die nach § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO mögliche Zusage eines bestimmten Prozessverhaltens (ebenso bereits OLG Karlsruhe, NStZ 2014, 536, Rn. 2 bei juris;… OLG Hamburg NStZ 2014, 534, Rn. 19 bei juris;… KG NStZ 2015, 236, Rn. 17 bei juris;… OLG Nürnberg StraFo 2016, 473, Rn. 31 bei juris; Wenske NStZ 2015, 137, 139 f.). - KG, 27.09.2016 - 121 Ss 132/16
Verständigungsverfahren, Belehrungspflicht
Im Berufungsverfahren kann dem Erfordernis eines Geständnisses auch die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch genügen (vgl. OLG Braunschweig NStZ 2016, 563 ff.; OLG Karlsruhe NStZ 2014, 536 f;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rdnr. 17b).