Rechtsprechung
BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu erwartende Delikte, die eine gravierende Störung des Rechtsfriedens bedeuten, Gesamtwürdigung) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 238 Abs 1 StGB, § 238 Abs 2 StGB
Strafverfahren wegen jahrelanger Nachstellung und Körperverletzung: Gefährlichkeitsprognose vor der Anordnung einer Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit eines Schizophrenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit eines Schizophrenen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.03.2012 - 6 KLs 12/11
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12
- LG Bochum, 04.10.2013 - 2 KLs 7/13
- BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 571
- StV 2016, 727
- FamRZ 2014, 1922
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der …
a) Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 …und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 34; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40). - BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15
Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15).Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten nicht aus dem Delikt selbst, wie etwa bei Verbrechen, kommt der zu befürchtenden konkreten Ausgestaltung der Taten maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 mwN; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15).
b) Das sachverständig beratene Landgericht hat die Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten auf der Grundlage einer Gesamtschau der konkreten Tatumstände entwickelt (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 29; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571).
Dass das Landgericht auf dieser Grundlage keine konkreten Anhaltspunkte für die Erwartung künftiger Taten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571), ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Dann ist allerdings eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose und der konkreten Ausgestaltung der Taten erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 573; vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75 und vom 6. März 2013 - 1 StR 654/12, NStZ-RR 2013, 303, 304 f.).
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, StV 2016, 732; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305). - BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40). - BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16
Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter …
Mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwartende Nachstellungen gemäß § 238 Abs. 1 StGB können indes je nach Lage des Einzelfalls hierfür ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571, 572 f. mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 113/14). - BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 …und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3). - OLG Karlsruhe, 11.10.2019 - 2 Ws 289/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bedrohungen
Zwar wären solche Taten - je nach den Umständen - rechtlich nur als Nötigung (§ 240 StGB) oder als Bedrohung (§ 241 StGB) einzuordnen, die im Höchstmaß nur mit drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind und deshalb im Allgemeinen nicht die zeitlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (BVerfG RuP 2014, 31; BGH FamRZ 2014, 1922 m.w.N.). - BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 …und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3;… Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9 f.).
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