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   BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13   

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https://dejure.org/2013,46957
BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 263 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 111i StPO; Art. 3 RomIVO; Art. 2 RomIVO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der Urteilsverkündung); rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim versuchten Betrug durch Zahlungsaufforderungen trotz fehlender Forderungsinhaberschaft (fehlende Auseinandersetzung mit allen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StPO, § 261 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Inaugenscheinnahme von Urkunden; Verwertung des Inhalts von nicht verlesenen Urkunden

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Inaugenscheinnahme von Urkunden; Verwertung des Inhalts von nicht verlesenen Urkunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254; StPO § 261
    Zwingende Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 606
  • StV 2015, 78
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Hiervon wird wegen der verfallsausschließenden Wirkung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB im Zweifel auszugehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.; vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, juris Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Erschließt sich der Text bereits aus einem flüchtigen Betrachten der Urkunde bei der Inaugenscheinnahme, kann dessen Bedeutung nicht ausgeblendet werden und ist dieser mithin Bestandteil der diesbezüglichen Beweisaufnahme (BGH, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606; Senat, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 35/17 [nicht veröffentl.]).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Weil es sich aber um einen denkbar überschaubaren Urkundeninhalt handelt, der auch auf einen Blick erfasst werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606), und sich der nichtrevidierende Mitangeklagte als Absender des Geldes ausweislich der Urteilsgründe ganz ausführlich zu dieser Überweisung, deren Höhe, der Empfängerin und der Transaktionsnummer geäußert hat (UA S. 14 f.), war entsprechender Vortrag hierzu zu erwarten.
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    der Urteilsgründe wirkt sich demgegenüber nicht aus, weil mit Blick auf § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB - entgegengesetzt zu der Interessenlage des Angeklagten bei der Frage nach der Vollendung des Betruges - davon auszugehen ist, dass die jeweiligen Geschädigten irrtumsbedingt gezahlt haben (vgl. hierzu und zur Anwendung des § 73 StGB in der Konstellation des Versuchs BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • OLG Stuttgart, 19.01.2017 - 2 Ss 762/16

    Messdaten, Messprotokolle, Einführung in die Hauptverhandlung, Urkundenverlesung,

    In einem solchen Fall ist auch dieser Bestandteil der diesbezüglichen Beweisaufnahme (vgl. hierzu u.a. KG Berlin, Beschluss vom 12. November 2015 - 3 Ws (B) 515/15 - juris; BGH NStZ 2014, 606 f.).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene

    (1) Die Strafkammer hat die Angaben im Verkaufsprospekt innerhalb der Grenzen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums dahin ausgelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52, BGHSt 3, 69, 70 f.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 23), dass "das von der "N." in den Verkaufsunterlagen geschilderte Geschäftsmodell (...) nicht zwingend voraus(setzt), dass die versprochene bzw. prognostizierte Rendite in Abhängigkeit von der Laufzeit dadurch vollständig erwirtschaftet werden konnte bzw. kann, dass die Bäume bereits zum jeweiligen Laufzeitende verwertet oder an einen Dritten veräußert werden.
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    bb) Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die strenge Differenzierung zwischen Urkunden- und Augenscheinsbeweis für die Frage, ob der Urkundeninhalt wirksam aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO) geschöpft wurde, dann eine Grenze findet, wenn der gedankliche Inhalt der Urkunde quasi "durch einen Blick" auf diese erfasst wird (BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - 3 StR 267/13 = NStZ 2014, 606 = StV 2015, 78), auf die Ergänzung der Urteilsgründe durch Bezugnahme auf entsprechende Textteile übertragen werden kann.
  • OLG Stuttgart, 04.09.2018 - 6 Rb 16 Ss 469/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einführung der Datenzeile

    Die Inaugenscheinnahme genügt jedoch ausnahmsweise dann, wenn sich auch der gedankliche Inhalt der Urkunde durch einen Blick erfassen lässt (hierzu BGH NStZ 2014, 606 f.; ebenso KG Berlin, NStZ-RR 2016, 27 f.).
  • OLG Koblenz, 26.04.2017 - 2 OWi 4 SsBs 24/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessungen mit dem

  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21

    Versuchte räuberische Erpressung; Beweiswert eines Notizbuchs

  • OLG Koblenz, 08.12.2021 - 3 OWi 32 SsBs 227/21

    Inaugenscheinnahme Lichtbild, Verlesung Datenzeile

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