Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.10.2013

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15417
BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13 (https://dejure.org/2013,15417)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2013 - 5 StR 181/13 (https://dejure.org/2013,15417)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 5 StR 181/13 (https://dejure.org/2013,15417)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB
    Besonders schwerer Fall der Untreue (gewerbsmäßiges Handeln trotz teilweiser Zuwendung des veruntreuten Vermögens an Dritte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Gewerbsmäßige Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln bei Weiterleitung wesentlicher Teile der veruntreuten Gelder an dritte Personen

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bejahung gewerbsmäßiger Untreue bei Geltendmachung altruistischer Motive des Täters

  • rewis.io

    Gewerbsmäßige Untreue: Gewerbsmäßiges Handeln bei Weiterleitung wesentlicher Teile der veruntreuten Gelder an dritte Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1; StGB § 266 Abs. 2
    Grundsätze zur Bejahung gewerbsmäßiger Untreue bei Geltendmachung altruistischer Motive des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seiner Partei rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seiner Partei rechtskräftig

  • berliner-kurier.de (Pressemeldung, 09.07.2013)

    Christian Goetjes: Der Rotlicht-Grüne muss in den Knast

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen ehemaligen Landesschatzmeister wegen Untreuehandlungen zum Nachteil seiner Partei recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13
    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch eine wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschafft (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Auszug aus BGH, 09.07.2013 - 5 StR 181/13
    Denn der Angeklagte hat auf alle Einzelbeträge unmittelbar selbst zugreifen und über die Verwendung des Geldes - ob für sich oder für andere, aus welchen Gründen auch immer - nach eigenen selbstbestimmten Vorstellungen verfügen können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, wistra 2011, 462).
  • BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19

    Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften;

    Dabei kann dahinstehen, ob bereits das Vorhaben des Angeklagten, etwaige Spekulationsgewinne an seine Kunden auszukehren, ausreicht, um das Vorliegen des Regelbeispiels zu verneinen, obwohl der Angeklagte jedenfalls nach Belieben auf die erlangten Beträge zugreifen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11 Rn. 6 mwN; Urteil vom 9. Juli 2013 - 5 StR 181/13 Rn. 5).
  • LG Bielefeld, 24.04.2017 - 9 KLs 5/17
    Ausreichend ist, dass der Angeklagte auf alle Einzelbeträge unmittelbar selbst zugreifen und über die Verwendung des Geldes - ob für sich oder für andere, aus welchen Gründen auch immer - nach eigenen selbstbestimmten Vorstellungen verfügen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013, Az. 5 StR 181/13, zitiert nach juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32395
BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,32395)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2013 - 4 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,32395)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13 (https://dejure.org/2013,32395)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 306a Abs 1 Nr 3 StGB, § 306b Abs 2 Nr 1 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung: Konkrete Gefahr des Todes bei in Brand setzen eines Wohnmobils

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Gefahr des Todes eines Menschen als Voraussetzung für die Vollendung einer besonders schweren Brandstiftung

  • rewis.io

    Besonders schwere Brandstiftung: Konkrete Gefahr des Todes bei in Brand setzen eines Wohnmobils

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Konkrete Gefahr des Todes eines Menschen als Voraussetzung für die Vollendung einer besonders schweren Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 85
  • StV 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

    Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    In Tateinheit mit dem Versuch der besonders schweren Brandstiftung steht die vollendete schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NJW 2001, 765, 766; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, NStZ-RR 2004, 367 zum Konkurrenzverhältnis von §§ 306c und 306a; Wolff, aaO, § 306b Rn. 34).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    In Tateinheit mit dem Versuch der besonders schweren Brandstiftung steht die vollendete schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NJW 2001, 765, 766; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, NStZ-RR 2004, 367 zum Konkurrenzverhältnis von §§ 306c und 306a; Wolff, aaO, § 306b Rn. 34).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    Wann eine solche Gefahr gegeben ist, entzieht sich exakter wissenschaftlicher Umschreibung (BGH, Beschluss vom 15. Februar 1963 - 4 StR 404/62, BGHSt 18, 271, 272).
  • BGH, 31.08.2004 - 1 StR 347/04

    Konkurrenzen bei versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und schwerer

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    In Tateinheit mit dem Versuch der besonders schweren Brandstiftung steht die vollendete schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NJW 2001, 765, 766; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 78/08, NStZ-RR 2008, 309; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2004 - 1 StR 347/04, NStZ-RR 2004, 367 zum Konkurrenzverhältnis von §§ 306c und 306a; Wolff, aaO, § 306b Rn. 34).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84, NStZ 1985, 263 mit Anm. Geppert und vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 33; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306a Rn. 29; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 306 ff. Rn. 5/6).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84, NStZ 1985, 263 mit Anm. Geppert und vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 33; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306a Rn. 29; Heine in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 306 ff. Rn. 5/6).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei" (BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - 4 StR 401/13 - Rn. 4, juris = NStZ 2014, 85 f.).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Erforderlich ist ein Geschehen, das - nicht anders als in den Fällen der § 315b Abs. 1 und § 315c Abs. 1 StGB - auf der Grundlage einer objektiv nachträglichen Prognose als ein sog. Beinaheunfall beschrieben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5; Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Gefährdung 3 (jeweils zu § 315c StGB); LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315c Rn. 150 ff.).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei' (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86).

    In Tateinheit mit dem Versuch der besonders schweren Brandstiftung steht die vollendete schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, NStZ 2014, 85, 86); die insoweit gegebene gleichartige Tateinheit (Fischer, StGB, 65. Aufl., § 306a Rn. 15) hat der Senat nicht in den Tenor aufgenommen (§ 260 Abs. 4 Satz 5 StPO).

  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 367/13

    Rechtsfehlerhaft abgelehnter Rücktritt von einem Tötungsversuch (Rücktritt

    Es hat zudem der Höchstpersönlichkeit des jeweils angegriffenen Rechtsguts Leben der drei Nebenkläger durch die Annahme versuchten Totschlags in drei tateinheitlichen Fällen Rechnung getragen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, NStZ 2012, 562; siehe auch Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, in NStZ 2014, 85 f. nur teilw.
  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 409/16

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Verneinung des Tötungseventualvorsatzes

    Allein der Umstand, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden, genügt dabei noch nicht zur Annahme einer konkreten Gefahr in diesem Sinne (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 4 StR 401/13, BGHR StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1 Todesgefahr, konkrete 1, mwN).
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