Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.09.2014

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14   

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https://dejure.org/2014,11569
BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14 (https://dejure.org/2014,11569)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 5 StR 99/14 (https://dejure.org/2014,11569)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 5 StR 99/14 (https://dejure.org/2014,11569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 26 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 102 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (Unverzüglichkeitsgebot; formale Prüfung; gänzliche fehlende Eignung zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO, § 26 Abs 2 S 1 StPO, § 26a Abs 1 S 1 StPO, § 26a Abs 1 Nr 2 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Ablehnung eines Richters: Glaubhaftmachung der Wahrung des Unverzüglichkeitserfordernisses; Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Richters: Glaubhaftmachung der Wahrung des Unverzüglichkeitserfordernisses; Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Richters: Glaubhaftmachung der Wahrung des Unverzüglichkeitserfordernisses; Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    III. Öffentliches Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 175
  • StV 2015, 9
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    cc) Der Senat ändert daher den Schuldspruch zu Lasten des Angeklagten ab; das Verschlechterungsgebot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 StR 365/13 mwN; vom 22. April 2014 - 5 StR 123/14, vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei der Strafzumessung und der Bestimmung des Schuldumfangs bezüglich des versuchten Tötungsdelikts auch das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe in den Blick zu nehmen (vgl. zu einer aus Eifersucht erfolgten Tötung BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571; vgl. zur Tötung des "Nebenbuhlers' BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Dass die Vorsitzende anschließend (ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 14/20, NStZ 2020, 431) zu einer "dienstlichen Erklärung' aufgefordert worden ist und sie darin die vermuteten Befangenheitsgründe zurückgewiesen hat, führt nicht etwa zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Verlängerung der nach einem strengen Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380, jeweils mwN) zu bemessenden Ablehnungsfrist.
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

    Anderenfalls würde dem Angeklagten im Ablehnungsverfahren sein gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entzogen und könnte zugleich sein Anspruch auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 219 ff. zu § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO; siehe auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16

    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht

    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15

    Verspätung des Befangenheitsgesuchs aufgrund eines zunächst gestellten

    Der Angeklagte hätte nach den insoweit geltenden strengen Maßstäben (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) das Befangenheitsgesuch unmittelbar nach Fortsetzung der Hauptverhandlung anbringen müssen.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27424
BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14 (https://dejure.org/2014,27424)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2014 - 5 StR 53/14 (https://dejure.org/2014,27424)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2014 - 5 StR 53/14 (https://dejure.org/2014,27424)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 27 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht vorgesehenen Spruchkörper (Mitwirkung des abgelehnten Richters nicht bei Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung; Verschleppungsabsicht; gesetzlicher Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 26a Abs 1 Nr 3 StPO, § 27 StPO, § 337 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch einen hierfür nicht vorgesehenen Spruchkörper

  • Wolters Kluwer

    Gefahr des Richters in eigener Sache bei einem Befangenheitsantrag

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch einen hierfür nicht vorgesehenen Spruchkörper

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahr des Richters in eigener Sache bei einem Befangenheitsantrag

  • rechtsportal.de

    StPO § 26a; StPO § 338 Nr. 3
    Gefahr des Richters in eigener Sache bei einem Befangenheitsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 175
  • StV 2015, 8
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Eine solche Entscheidung über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig hätte indes sowohl von der Strafkammer in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter (§ 26a Abs. 2 Satz 1 StPO) und den Schöffen (BGH, Beschluss vom 9. September 2014 - 5 StR 53/14, NStZ 2015, 175) als auch von der Strafkammer in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne den abgelehnten Richter (§ 27 Abs. 1 StPO) und ohne Schöffen (§ 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) erlassen werden können.
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