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   BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13   

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BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13 (https://dejure.org/2014,20010)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2014 - 1 StR 610/13 (https://dejure.org/2014,20010)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13 (https://dejure.org/2014,20010)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 1 Nr 1 JGG
    Jugendstrafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei einem Heranwachsenden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Erwachsenenstrafrecht gegenüber einem Heranwachsenden i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei einem Heranwachsenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Anwendung von Erwachsenenstrafrecht gegenüber einem Heranwachsenden i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 230
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Zutreffend ist die Jugendkammer hierbei davon ausgegangen, dass es im Wesentlichen Tatfrage ist, ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinn des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichsteht, und dass der Jugendkammer hierbei ein erheblicher Beurteilungsspielraum zusteht (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12; Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 f. mwN).

    Die Jugendkammer hat zutreffend darauf abgestellt, dass es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht entscheidend ist, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 327/58, BGHSt 12, 116, 118; vom 16. Januar 1968 - 1 StR 604/67, BGHSt 22, 41, 42; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 39; vom 20. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).

  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Die Jugendkammer hat zutreffend darauf abgestellt, dass es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht entscheidend ist, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 327/58, BGHSt 12, 116, 118; vom 16. Januar 1968 - 1 StR 604/67, BGHSt 22, 41, 42; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 39; vom 20. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).
  • BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Zutreffend ist die Jugendkammer hierbei davon ausgegangen, dass es im Wesentlichen Tatfrage ist, ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinn des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichsteht, und dass der Jugendkammer hierbei ein erheblicher Beurteilungsspielraum zusteht (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12; Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 f. mwN).
  • BGH, 16.01.1968 - 1 StR 604/67

    Revisionsrechtliche Beanstandung der Nichtanwendung des § 105

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Die Jugendkammer hat zutreffend darauf abgestellt, dass es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht entscheidend ist, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 327/58, BGHSt 12, 116, 118; vom 16. Januar 1968 - 1 StR 604/67, BGHSt 22, 41, 42; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 39; vom 20. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).
  • BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Die Jugendkammer hat zutreffend darauf abgestellt, dass es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht entscheidend ist, ob er das Bild eines noch nicht 18-jährigen bietet; vielmehr ist maßgebend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 327/58, BGHSt 12, 116, 118; vom 16. Januar 1968 - 1 StR 604/67, BGHSt 22, 41, 42; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 39; vom 20. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92

    Entscheidung der Frage der Gleichbehandlung eines Heranwachsenden bei seiner Tat

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Der Jugendkammer steht hier ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 586/92).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
    Der Jugendkammer steht hier ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75; vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 586/92).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23

    Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an

    Bei seiner Würdigung hat der Senat insbesondere in den Blick genommen, dass bei dem Angeklagten in diesem Tatzeitraum noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 20. Mai 2014, 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f. m. w. N.).

    Bei seiner Würdigung hat der Senat insbesondere in den Blick genommen, dass auch bei der Angeklagten A. in diesem Zeitraum noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 20. Mai 2014, 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f. m. w. N.).

  • BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22

    Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche

    Schließlich erweist sich die von der Revision angegriffene Wertung, der Angeklagte sei zur Tatzeit noch prägbar gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.; MüKoStGB/Laue, 4. Aufl., § 105 JGG Rn. 19; Eisenberg/Kölbel, JGG, 23. Aufl., § 105 Rn. 17 f.), als eine mögliche Schlussfolgerung auf tragfähiger Tatsachengrundlage.
  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22

    Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei

    Soweit die Revision einen Rechtsfehler darin sieht, dass das Landgericht eine Anwendung des Jugendstrafrechts mit der Bemerkung abgelehnt hat, es sei auszuschließen, dass bei dem Angeklagten eine "Reifeverzögerung von fast 2 Jahren" vorliege, nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37; vom 29. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8; vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230, 231; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 613/19

    Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (Gesamtwürdigung der

    a) Für die Frage, ob der heranwachsende Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, kommt es maßgebend darauf an, ob er sich noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand und in ihm noch Entwicklungskräfte in größerem Umfang wirksam waren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13 Rn. 12 mwN).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Nach dem bisherigen Werdegang und dem persönlichen Eindruck, den die Kammer in der Hauptverhandlung von dem Angeklagten B. gewonnen hat, besteht für die Kammer kein Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten B. um einen damals noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen gehandelt hat, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 5 StR 35/11; Beschluss vom 14.08.2012, Az. 5 StR 318/12; Urteil vom 20.05.2014, Az. 1 StR 610/13).
  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Für die Frage der Reifeentscheidung nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG war sich die Kammer bewusst, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende zum Zeitpunkt der Tatbegehungen in seiner Entwicklung zurückgeblieben war oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelte, folglich um einen Menschen, in dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam waren (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014 - 1 StR 610/13, Rn. 12 nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2014 - 3 StR 257/14   

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https://dejure.org/2014,42324
BGH, 25.11.2014 - 3 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,42324)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2014 - 3 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,42324)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2014 - 3 StR 257/14 (https://dejure.org/2014,42324)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 6 StPO, § 48 Abs 3 S 2 JGG, § 169 GVG
    Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Verhandlung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung über Gegenvorstellungen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 48 Abs. 3 Satz 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftes teilweises Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit

  • rewis.io

    Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Verhandlung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung über Gegenvorstellungen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsfehlerhaftes teilweises Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    JGG § 48 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtsfehlerhaftes teilweises Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit

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Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 230
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