Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2015

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13   

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https://dejure.org/2015,4239
BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 160b StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung (Negativmitteilung; Nichtanwendbarkeit auf Erörterungen vor Anklageerhebung; Mitteilungspflicht des Gerichts bei Kenntniserlangung von Erörterungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Strafverfahren: Umfang der Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen; Beruhen des Urteils auf fehlender Mitteilung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 160b StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden von Erörterungen über das Strafmaß nach der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen; Beruhen des Urteils auf fehlender Mitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2; StPO § 257c
    Stattfinden von Erörterungen über das Strafmaß nach der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgespräche mit der Staatsanwaltschaft - und die Mitteilungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1546
  • NStZ 2015, 232
  • NStZ 2015, 417
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Solche der Regelung des § 160b StPO unterfallenden Erörterungen werden von der Vorschrift des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, die lediglich "Erörterungen nach den §§ 202a, 212' StPO betrifft, nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Derartige Erörterungen in dem vorgenannten Verfahrensstadium begründen keine Mitteilungspflicht des Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 und Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, Rn. 27).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige

    Zudem kommt es in Betracht, dass solche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Mitteilungspflicht des Gerichts gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO auslösen können (hiergegen aber BGH NStZ 2015, 232), was in Betreff der Kammer dahinstehen kann, da sich die dargestellten Gespräche jedenfalls nicht auf Rechtsfolgen in dem hiesigen Verfahren gegen den Angeklagten bezogen haben.
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Denn auch nach dem Vortrag der Revision (insbesondere auch zu dem ausführlich dokumentierten und in der Hauptverhandlung mitgeteilten Erörterungstermin am 9. November 2020) kann der Senat ausschließen, dass es Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    d) Zur Mitteilung von Gesprächen, die außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung des Gerichts lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und einzelnen Verteidigern geführt worden sind, war der Vorsitzende hier nicht nach § 243 Abs. 4 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

    Für Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbleibt es bei der Pflicht zur Dokumentation in der Akte (so auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36; eine Mitteilungspflicht eher ablehnend selbst für den Fall, dass das Gericht Kenntnis vom Inhalt der Erörterungen erlangt hat: BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN; ebenso wohl BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 85/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Denn aufgrund der eingeholten dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden Richters, der beisitzenden Richterin sowie des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft steht fest, dass außerhalb der Hauptverhandlung keine Gespräche stattfanden, die eine Verständigung zum Gegenstand hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; NJW 2014, 3504, 3506).
  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

    Nicht erfasst werden daher - gar vor Anklageerhebung geführte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NStZ-RR 2015, 118, und vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601) - Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne gerichtliche Beteiligung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2015 -1 StR 590/14, BeckRS 2015, 12467, und vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 08.12.2015 - 5 StR 392/15

    Statthaftigkeit einer Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2988
BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 252 StPO
    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • rewis.io

    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 52 Abs. 1
    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie wird in der Hauptverhandlung ein Zeuge (richtig) belehrt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die Belehrung in der Hauptverhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht und hinreichende Belehrung in der Hauptverhandlung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    StPO: Verwertbarkeit einer Bild-Ton-Aufzeichnung - Ist der Zeuge ordnungsgemäß

    Die Verwertbarkeitsfrage könnte nämlich anders zu bewerten sein, wenn der Zeuge die Verwertung der Angaben mit der Folge der Heilung des Verfahrensfehlers genehmigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    In der Hauptverhandlung muss er nur darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58 mwN).
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