Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2015

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4239
BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 (https://dejure.org/2015,4239)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 160b StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung (Negativmitteilung; Nichtanwendbarkeit auf Erörterungen vor Anklageerhebung; Mitteilungspflicht des Gerichts bei Kenntniserlangung von Erörterungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
    Strafverfahren: Umfang der Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen; Beruhen des Urteils auf fehlender Mitteilung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 160b StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden von Erörterungen über das Strafmaß nach der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen; Beruhen des Urteils auf fehlender Mitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2; StPO § 257c
    Stattfinden von Erörterungen über das Strafmaß nach der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgespräche mit der Staatsanwaltschaft - und die Mitteilungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1546
  • NStZ 2015, 232
  • NStZ 2015, 417
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2400/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben, weil sie ihn in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt habe (BVerfG, 1 NJW 2014, 3504).

    a) Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine so genannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG, NJW 2014, 3504 f.; anders noch Senat, Beschluss vom 17. September 2013 im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315).

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).

    Den Angeklagten vor dem behaupteten Irrtum zu bewahren, dass eine von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren in den Raum gestellte Straferwartung mit dem Gericht abgestimmt worden sei, unterfällt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506) - nicht dem Schutzzweck des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO.

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Es kommt mithin nicht auf die eher zu verneinende Frage an, ob bei Gesprächen über Strafvorstellungen, die vor Beginn der Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung - anders als es die §§ 202a, 212 StPO vorsehen - ohne Beteiligung des Gerichts geführt werden, eine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO allein durch eine Kenntniserlangung des Gerichts begründet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; siehe auch Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, NStZ 2012, 347, 348; ablehnend KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36).

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).

  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Senat bereits durch Beschluss vom 17. September 2013 (NStZ 2014, 32) hinsichtlich des angefochtenen Schuld- und Strafausspruchs nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    a) Zwar erfordert § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO eine so genannte Negativmitteilung, wenn keine auf eine Verständigung abzielenden Gespräche stattgefunden haben (BVerfG, NJW 2014, 3504 f.; anders noch Senat, Beschluss vom 17. September 2013 im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Damit hatte das Telefonat - auch ungeachtet der Frage, ob es sich um eine Erörterung des "Gerichts" handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, NStZ 2011, 592, 593) - keinen verständigungsbezogenen Gesprächsinhalt, der eine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hätte auslösen können (vgl. Schneider, NStZ 2014, 192, 198).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Die Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO sichert über das Transparenzgebot neben der Kontrolle eines Verständigungsgeschehens durch die Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14) auch den Informationsgleichstand sämtlicher Verfahrensbeteiligter über Erörterungen in den nicht öffentlich geführten Verfahrensstadien des Zwischen- und des Hauptverfahrens vor Beginn der Hauptverhandlung.
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
    Insoweit hat der Gesetzgeber mit der in der öffentlichen Hauptverhandlung zu erfüllenden Mitteilungspflicht die Konsequenz aus der in §§ 202a, 212 StPO zugelassenen Möglichkeit von Vorgesprächen über eine Verständigung gezogen (siehe BT-Drucks. 16/12310 S. 12), jedoch keine weitergehende Informationspflicht jenseits der von diesen Regelungen erfassten Erörterungen begründet (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11, NStZ 2012, 285, 286).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Solche der Regelung des § 160b StPO unterfallenden Erörterungen werden von der Vorschrift des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, die lediglich "Erörterungen nach den §§ 202a, 212' StPO betrifft, nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Derartige Erörterungen in dem vorgenannten Verfahrensstadium begründen keine Mitteilungspflicht des Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 und Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, Rn. 27).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige

    Zudem kommt es in Betracht, dass solche Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Mitteilungspflicht des Gerichts gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO auslösen können (hiergegen aber BGH NStZ 2015, 232), was in Betreff der Kammer dahinstehen kann, da sich die dargestellten Gespräche jedenfalls nicht auf Rechtsfolgen in dem hiesigen Verfahren gegen den Angeklagten bezogen haben.
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Denn auch nach dem Vortrag der Revision (insbesondere auch zu dem ausführlich dokumentierten und in der Hauptverhandlung mitgeteilten Erörterungstermin am 9. November 2020) kann der Senat ausschließen, dass es Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15

    Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13 mwN).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    d) Zur Mitteilung von Gesprächen, die außerhalb der Hauptverhandlung ohne Beteiligung des Gerichts lediglich zwischen der Staatsanwaltschaft und einzelnen Verteidigern geführt worden sind, war der Vorsitzende hier nicht nach § 243 Abs. 4 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11, NStZ 2013, 353 m. Anm. Kudlich).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des

    Für Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbleibt es bei der Pflicht zur Dokumentation in der Akte (so auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36; eine Mitteilungspflicht eher ablehnend selbst für den Fall, dass das Gericht Kenntnis vom Inhalt der Erörterungen erlangt hat: BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN; ebenso wohl BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 85/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Denn aufgrund der eingeholten dienstlichen Erklärungen des Vorsitzenden Richters, der beisitzenden Richterin sowie des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft steht fest, dass außerhalb der Hauptverhandlung keine Gespräche stattfanden, die eine Verständigung zum Gegenstand hatten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232; BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067; NJW 2014, 3504, 3506).
  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

    Nicht erfasst werden daher - gar vor Anklageerhebung geführte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NStZ-RR 2015, 118, und vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601) - Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne gerichtliche Beteiligung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2015 -1 StR 590/14, BeckRS 2015, 12467, und vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 08.12.2015 - 5 StR 392/15

    Statthaftigkeit einer Revision

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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2988
BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15 (https://dejure.org/2015,2988)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 252 StPO
    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • rewis.io

    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 52 Abs. 1
    Hinreichende Belehrung von Zeugnisverweigerungsberechtigten vom Vorsitzenden anlässlich ihrer Vernehmung vor der Strafkammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wie wird in der Hauptverhandlung ein Zeuge (richtig) belehrt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die Belehrung in der Hauptverhandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht und hinreichende Belehrung in der Hauptverhandlung

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gestattung der Verwertung der polizeilichen Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen: Anforderung an eine "qualifizierte" Belehrung in der Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).

    In der Hauptverhandlung muss hingegen der dann das Zeugnis verweigernde Zeuge lediglich ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung seiner früheren vor der Polizei getätigten Angaben hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596, 598).

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14

    Anfrageverfahren (Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung in der

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
    Danach kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353 und vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Die Verwertbarkeitsfrage könnte nämlich anders zu bewerten sein, wenn der Zeuge die Verwertung der Angaben mit der Folge der Heilung des Verfahrensfehlers genehmigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    In der Hauptverhandlung muss er nur darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Zwar kann der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge die Verwertung seiner Angaben im Ermittlungsverfahren gestatten; dies setzt aber eine qualifizierte Belehrung über die Folgen dieser Freigabe voraus (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 207; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; vom 25. August 2020 - 2 StR 202/20, NStZ 2021, 58 mwN).
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