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   BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14   

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https://dejure.org/2015,2441
BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14 (https://dejure.org/2015,2441)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 2 StR 123/14 (https://dejure.org/2015,2441)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 2 StR 123/14 (https://dejure.org/2015,2441)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 1 S 2 Nr 4 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 2 StPO
    Strafverfahren: Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft als Verständigungsinhalt

  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 2 StPO, § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Strafrichters zur Mitteilung über Verständigungsgespräche

  • rewis.io

    Strafverfahren: Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft als Verständigungsinhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4; StPO § 257c
    Verpflichtung des Strafrichters zur Mitteilung über Verständigungsgespräche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorgespräch über eine Haftverschonung - und die fehlende Negativmitteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterwechsel - und die fehlende Negativmitteilung

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Frage der Fortdauer der Untersuchungshaft als Verständigungsinhalt

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 294
  • NStZ 2017, 399
  • StV 2016, 96 (Ls.)
  • StV 2016, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
    Zwar liegt - unabhängig davon, ob es Gespräche im Sinne von § 257c StPO vor der Hauptverhandlung gegeben hat - eine Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO vor, wenn es wie im zugrunde liegenden Fall keine Negativmitteilung gegeben hat (BVerfG NStZ 2014, 592, 593 f.).

    Denn es ist unter Berücksichtigung einer dienstlichen Äußerung des ehemaligen Vorsitzenden der Strafkammer, die der Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft beigefügt war und der der Angeklagte nicht entgegengetreten ist, ausgeschlossen, dass verständigungsbezogene Gespräche zwischen Verteidigung und Angeklagten geführt worden sind (vgl. zum Beruhensausschluss BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 584; Senat aaO Rn. 5 mwN).

  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
    Der Angeklagte hat - wie es nach der Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Rüge erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, Rn. 4, 6) - vorgetragen, dass und mit welchem Inhalt Erörterungen im Vorfeld der Hauptverhandlung stattgefunden haben.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
    Denn es ist unter Berücksichtigung einer dienstlichen Äußerung des ehemaligen Vorsitzenden der Strafkammer, die der Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft beigefügt war und der der Angeklagte nicht entgegengetreten ist, ausgeschlossen, dass verständigungsbezogene Gespräche zwischen Verteidigung und Angeklagten geführt worden sind (vgl. zum Beruhensausschluss BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 584; Senat aaO Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
    Sie entfällt auch nicht durch den zum Beginn der Hauptverhandlung erfolgten Wechsel in der Person des Vorsitzenden Richters, der die Mitteilungspflicht des neuen Vorsitzenden unberührt lässt (BGH NJW 2014, 3385).
  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 2 StR 123/14
    Zwar kann die Frage der Fortdauer von Untersuchungshaft grundsätzlich Gegenstand einer Verständigung im Sinne von § 257c Abs. 2 StPO sein (Senat, BGH NStZ 2014, 219).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Dies kann ausgeschlossen werden, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294 f.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 f.; Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht das Urteil nicht auf einer fehlenden Mitteilung, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben ("Negativattest'), wenn es - wie hier - solche tatsächlich nicht gegeben hat (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 335/14; vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
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