Rechtsprechung
BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 261 StPO
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: "Augenblickstaten"; Beurteilung durch den Tatrichter) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Mordmerkmal Heimtücke: Tötung der Ehefrau bei Selbstmordversuch durch Steuerung eines Pkws gegen einen Baum im Zustand affektiver Erregung - IWW
- Wolters Kluwer
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers i.R.v. sog. Augenblickstaten durch einen Täter (hier: Fahren des Pkw mit der Ehefrau gegen einen Baum als erweiterter Suizid)
- rewis.io
Mordmerkmal Heimtücke: Tötung der Ehefrau bei Selbstmordversuch durch Steuerung eines Pkws gegen einen Baum im Zustand affektiver Erregung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69; StGB § 69a
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers i.R.v. sog. Augenblickstaten durch einen Täter (hier: Fahren des Pkw mit der Ehefrau gegen einen Baum als erweiterter Suizid) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Meine Frau nehme ich in den Tod" - mit 90 km/h gegen einen Baum = keine Heimtücke
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Mord an Beifahrer aufgrund spontanen Selbstmordentschlusses des Fahrers eines Pkw - Keine bewusste Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Beifahrers
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 21.11.2013 - 1 KLs 303 Js 3281/13
- BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 30
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"
Hierfür genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/17, NStZ 2015, 30; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264).Dies gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).
- LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2015, 30, 31 m.w.N.). - BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20
Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; …
Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 12. Februar 2009 ? 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264;… vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11, juris Rn. 24; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).An diesem Bewusstsein kann es bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen allerdings fehlen (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31).
Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass er ohne das erforderliche Ausnutzungsbewusstsein gehandelt hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 jeweils mwN).
Hierbei handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage, die vom Revisionsgericht nur eingeschränkt beurteilt werden kann (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634, 635 jeweils mwN).
Es ist schließlich auch nicht widersprüchlich, sondern eine zulässige tatrichterliche Schlussfolgerung, dass das Landgericht den Angeklagten aufgrund der festgestellten psychischen Ausnahmesituation zwar noch in der Lage gesehen hat, den Erfolg des § 212 StGB als mögliche Folge seiner Handlung zu erkennen und das Unrecht der Tat einzusehen, nicht aber auch eine darüber hinausgehende "Bedeutungskenntnis' zu erlangen und sich der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit bewusst zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31 mwN).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 31.07.2014, Az. 4 StR 147/14; Urteil vom 29.01.2015, Az. 4 StR 433/14; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).Denn bei erhaltener Unrechtseinsicht ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 27.02.2008, Az. 2 StR 603/07; Urteil vom 31.07.2014, Az. 4 StR 147/14; Urteil vom 15.11.2017, Az. 5 StR 338/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).
- BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14
Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige …
(1) Für das im Rahmen des Heimtückemerkmals des § 211 Abs. 2 StGB erforderliche bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31 mwN).
Anders kann es jedoch bei "Augenblickstaten", insbesondere bei affektiven Durchbrüchen oder sonstigen heftigen Gemütsbewegungen sein (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014, aaO; vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31); auch kann die Spontanität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass ihm das Ausnutzungsbewusstsein gefehlt hat (BGH, Urteil vom 31. Juli 2014, aaO; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233 mwN).
Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen der Heimtücke handelt es sich um eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage (BGH, Urteil vom 31. Juli 2014, aaO; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233 mwN).
Ferner stellt es keinen Widerspruch dar, dass die Strafkammer das Ausnutzungsbewusstsein im Rahmen des Heimtückemerkmals des § 211 Abs. 2 StGB verneint, aber bedingten Vorsatz hinsichtlich der Tötung des Geschädigten bejaht hat (vgl. Senat, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).
Auch stellt es - wie schon oben ausgeführt - keinen Widerspruch dar, dass die Strafkammer das Ausnutzungsbewusstsein im Rahmen des Heimtückemerkmals des § 211 Abs. 2 StGB verneint, aber bedingten Vorsatz hinsichtlich der Tötung des Geschädigten angenommen hat (vgl. Senat, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17
Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang; …
Denn bei erhaltener Unrechtseinsicht ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511, und vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31 mwN). - BGH, 06.11.2014 - 4 StR 416/14
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; Arglosigkeit des …
Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14). - BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige …
a) Das Mordmerkmal der Heimtücke gemäß § 211 Abs. 2 StGB setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, Rn. 26;… vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, Rn. 14; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31).Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 ? 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348, 349).
An einem Ausnutzungsbewusstsein kann es bei affektiven Durchbrüchen oder heftigen Gemütsbewegungen allerdings fehlen (…BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, Rn. 26; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 17. September 2008 - 5 StR 189/08, NStZ 2009, 30, 31).
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und …
Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, StraFo 2014, 433 f.; Urteil vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392, 393). - BGH, 16.12.2014 - 1 StR 496/14
Mord (Heimtücke: Wehrlosigkeit trotz eigener Bewaffnung)
Dass der Angeklagte und sein Bruder bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzten, liegt auf der Hand (vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, StraFo 2014, 433; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 451/14). - BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18
Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild …
- BGH, 16.05.2018 - 1 StR 123/18
Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Voraussetzungen, Feststellung aufgrund …
- BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21
Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem …
- LG Hamburg, 14.02.2020 - 621 Ks 8/19
Rechtsfolgenlösung beim heimtückischen Mord
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 621 Ks 2/19
Strafverfahren wegen der Tötung einer vierfachen Mutter in Hamburg-Altona
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
- LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Leistungen, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Cannabis, …
- LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10
Mord aus Heimtücke - Unterbringung