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   BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14   

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https://dejure.org/2014,47824
BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14 (https://dejure.org/2014,47824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch; Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch; subjektive Sicht des Täters; fehlende Feststellungen zur Vorstellung des Täters in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 StGB
    Notwendiger Inhalt eines Strafurteils wegen versuchten Mordes: Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten und beendeten Versuch; Prüfung eines freiwilligen Rücktritts

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiung bzgl. Rücktritts vom unbeendeten Versuch durch freiwilliges Unterlassen weiterer auf den Taterfolg abzielender Handlungen (hier: Unterbrechung der Stromzufuhr zur Kochplatte für eine Explosion)

  • rewis.io

    Notwendiger Inhalt eines Strafurteils wegen versuchten Mordes: Abgrenzung des fehlgeschlagenen vom unbeendeten und beendeten Versuch; Prüfung eines freiwilligen Rücktritts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beendeter oder unbeendeter Versuch - und der Rücktrittshorizont

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 331
  • NStZ-RR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Hält er dagegen den Eintritt des Taterfolgs für möglich, so ist der Versuch beendet; der strafbefreiende Rücktritt setzt dann voraus, dass der Täter den Taterfolg freiwillig durch aktives Tun verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB) oder zumindest entsprechende ernsthafte Bemühungen entfaltet, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; s. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    a) Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Hand liegenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (s. etwa nur BGH, Urteile vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    b) Auch für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; s. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Lässt sich den Urteilsfeststellungen die entsprechende Vorstellung des Täters von seiner Tat nicht entnehmen, so hält das Urteil regelmäßig sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil es die revisionsrechtliche Prüfung eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch nicht ermöglicht (s. etwa BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509 mwN).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • OLG Celle, 08.06.2017 - 1 Ss 25/17

    Begriff der Drohung mit einem empfindlichen Übel i.S. von § 240 Abs. 1 StGB

    Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn aus der Sicht des Täters zum Zeitpunkt unmittelbar nach Ende der letzten Ausführungshandlung der angestrebte Taterfolg mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht ohne Ingangsetzen einer völlig neuen Handlungs- und Kausalkette erreicht werden kann (st. Rspr., vgl. nur BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 7 m.w.N.).

    Unbeendet ist ein Versuch, wenn der Täter im Anschluss an die letzte Ausführungshandlung (sogenannter Rücktrittshorizont) glaubt, zur Vollendung des Tatbestandes bedürfe es noch weiteren Handelns (BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 14).

    Zum Rücktritt vom unbeendeten Versuch genügt es in aller Regel - und auch hier -, wenn der Täter untätig bleibt (BGH , Beschluss vom 27. November 2014, NStZ-RR 2015, 105; Fischer , StGB, 64. Aufl. 2017, § 24 Rn. 26).

  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Das Landgericht hat, von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent, keine Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation in dem Moment getroffen, als er aufhörte, auf dem Balkon auf seine Ehefrau einzustechen, und das Messer fallen ließ (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; Beschluss vom 9. Juli 2009 - 3 StR 257/09, NStZ-RR 2009, 335 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 6 StS 1/16

    14 Jahre Haft - Frank S. wegen versuchten Mordes an der Kölner

    Der Angeklagte nahm an, die Geschädigte werde den tiefen und wuchtigen Stich in den Hals nicht überleben (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 - 3 StR 561/86; BGHSt 31, 170; 33, 295; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Sollte sich das neue ebenso wie das erste Tatgericht von der Tat 1 überzeugen, so wird es nähere Feststellungen dazu zu treffen haben, ob der Versuch der gefährlichen Körperverletzung - aus Sicht der Beschuldigten (zur Maßgeblichkeit der subjektiven Tätersicht vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 3. Aufl., § 24 Rn. 53 mwN) - fehlgeschlagen war, und dies im Rahmen der Beweiswürdigung auch zu belegen haben.
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

    Bei einem mehraktigen Geschehen ist der Rücktritt vom Versuch hinsichtlich eines Einzelakts nur ausgeschlossen, wenn dieser Teilakt bereits als fehlgeschlagener Versuch zu werten ist (BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91, 94; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253; Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 233/08, NStZ 2009, 628; Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 06.12.2018 - 4 StR 260/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch)

    Das Landgericht hat zunächst für die Prüfung der Frage, ob der Versuch fehlgeschlagen war, auf die Sicht des Angeklagten nach dem Ende der letzten Ausführungshandlung - dem Wurf des Laubsaugers auf die Autobahn - und damit zutreffend auf den sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschlüsse vom 19. November 2015 - 2 StR 462/15, NStZ-RR 2016, 105 (Ls); vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106) abgestellt.
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; zur revisionsgerichtlichen Überprüfung ferner: BGH, Beschlüsse vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201, 202; vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ-RR 2015, 105, 106; vom 4. Juni 2014 - 4 StR 168/14 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch;

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 483/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17

    Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 593/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: fehlgeschlagener Versuch, beendeter und

  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 309/15

    Rücktritt vom Versuch der Nötigung (Rücktritt des Mittäters; fehlgeschlagener

  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 418/18

    Fehlgeschlagener Versuch (Unmöglichkeit der Herbeiführung des Erfolgs ohne neue

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