Rechtsprechung
BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verklammerung mehrerer Beihilfehandlung zu einer Tat durch gleichzeitigen unerlaubten Besitz dieser Betäubungsmittel in nicht geringer Menge) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 Abs 1 StGB
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Klammerwirkung ... - IWW
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme selbstständiger Taten beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Konkurrenzverhältnis beim Zusammentreffen von täterschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Klammerwirkung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Annahme selbstständiger Taten beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
BTM-Strafrecht: Verklammerung durch Besitz
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Verklammerung durch Besitz von Betäubungsmitteln
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konkurrenzprobleme beim Besitz verschiedener Betäubungsmittel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Drogendealer vor Gericht - Gleichzeitiger Besitz von verschiedenen Drogen ist nur eine Tat
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.03.2014 - 28 KLs 19/13
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 344
- NStZ-RR 2015, 175
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
Demgegenüber werden an sich selbständige Taten der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch einen einheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verklammert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO;… Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 aaO).
- BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78; Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.).Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).
Demgegenüber werden an sich selbständige Taten der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch einen einheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verklammert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, aaO;… Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, aaO).
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 335/18
Konkurrenzen bei gleichzeitigem Besitz verschiedener Datenträger mit …
Der gleichzeitige Besitz der verschiedenen Datenträger mit den kinder- und jugendpornographischen Dateien verknüpft - anders als bei hier nicht festgestellten selbständigen Verschaffungstaten (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1) - die Fälle II.31 bis II.38 zu einer einheitlichen Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18; siehe auch zur st. Rspr. bei gleichzeitigem Waffenbesitz BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14, NStZ-RR 2015, 188; vom 15. August 2018 - 5 StR 308/18; bei gleichzeitigem Betäubungsmittelbesitz BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163 mwN).
- BGH, 17.07.2019 - 4 StR 195/19
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: gleichzeitiger Besitz …
Leistet der Angeklagte bezüglich dieser Betäubungsmittel zugleich Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, behält der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge seinen Unrechtsgehalt und verklammert die an sich selbständigen Beihilfetaten zur Tateinheit (BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163;… vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, juris Rn. 7). - BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19
Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten …
aa) Zwar ist die in den Fällen II. 2. und 4. der Urteilsgründe - Taten zu Ziffer 1 und 3 der Anklageschrift - angestellte strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "mit dem Handeltreiben die gefährlichste Alternative des § 29a BtMG' verwirklicht, rechtlich bedenklich, weil sie mit dem Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) in Konflikt zu geraten droht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, NJW 2000, 597, 598; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, StV 2010, 133; und vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 355; Beschluss vom 14. September 2016 - 2 StR 376/16, juris;… differenzierend Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 101;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807). - BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21
Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
So verwirklicht zwar die gleichzeitige Aufbewahrung zweier Betäubungsmittelmengen nur einmal den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, dieser tritt aber hinter täterschaftlichem Handeltreiben in nicht geringer Menge zurück und kann anders in dem Fall, in dem hinsichtlich nur einer Besitzmenge täterschaftliches Handeltreiben in nicht geringer Menge vorliegt, im Übrigen lediglich Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge gegeben ist, zwei Fälle des täterschaftlichen Handeltreibens in nicht geringer Menge nicht verklammern (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344). - BGH, 14.09.2016 - 2 StR 376/16
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe (Eigennützigkeit des Handeltreibens …
Doch stellt der bloße täterschaftliche Besitz nach Umfang und Bedeutung der tatbestandsmäßigen Handlung weniger größeres Unrecht dar als das Handeltreiben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 345). - BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher …
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH…, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4;… zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807). - BGH, 16.09.2021 - 2 StR 187/21
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Wiegt - wie hier - nur eines der betroffenen anderen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, bleibt die Klammerwirkung einer Dauerstraftat bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344 f. mwN)." Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend.