Rechtsprechung
BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die Begründung des Zurückweisungsbeschlusses); Auslegung von Beweisanträgen (Bestimmung des Beweismittels) - HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO
Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 253 Abs. 2 BGB, § 244 Abs. 3 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3, § 244 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 253 Abs. 2
Entscheidung über die Höhe der billigen Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der bedeutungslose Beweisantrag
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12
- LG Bonn, 09.07.2013 - 28 KLs 17/12
- BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 354
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 30.10.2018 - 5 RVs 143/18
Beweisantragsrecht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Anforderungen an die …
Wird ein Beweisantrag - wie vorliegend - wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt, muss der Beschluss die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGH Beschluss vom 27. März 2012, Az. 3 StR 47/17 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, Az. 2 StR 211/14 - zitiert nach juris;… Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung/Krehl, 7. Auflage, § 244 Rn. 144 - zitiert nach beckonline;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 244 Rn. 56).Verfolgt der Beweisantrag seiner Stoßrichtung nach das Ziel, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen zu erschüttern, bedarf die Ablehnungsentscheidung der Begründung, warum die zu beweisende (Indiz-) Tatsache das Gericht auch im Falle ihres Nachweises unbeeinflusst ließe (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).
Hierbei entsprechen die Anforderungen an die Begründung grundsätzlich denjenigen, denen das Gericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf die Entscheidungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 27. März 2012 und 29. Dezember 2014, a.a.O.).
Dies nötigt zu einer Einführung der behaupteten Beweistatsache in das bis dahin gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH Beschluss vom 29. Dezember 2014, a.a.O.).
- BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14). - BGH, 13.01.2016 - 2 StR 338/15
Berücksichtigung der Mittellosigkeit der Nebenklägerin und der des Angeklagten …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch die der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14). - BGH, 11.06.2015 - 2 StR 8/15
Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14). - OLG Düsseldorf, 30.07.2020 - 2 RVs 56/20
Beweisantrag, Ablehnung, fehlende Beschlussbegründung
Eine Ablehnung ohne Begründung ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 19, 24, 26; BGH NStZ 2003, 380, NStZ 2015, 354, NStZ 2018, 111;… Becker in Löwe/Rosenberg, 'StPO, 27. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 134;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 244 Rdnr. 85).