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   BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11475
BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 (https://dejure.org/2015,11475)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 (https://dejure.org/2015,11475)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 (https://dejure.org/2015,11475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB
    Tötungsversuch: Voraussetzungen eines unbeendeten Versuchs

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R. eines Tötungsdelikts ; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung; Gleichgültigkeit des Täters über das weitere Schicksal des Opfers

  • rewis.io

    Tötungsversuch: Voraussetzungen eines unbeendeten Versuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch i.R. eines Tötungsdelikts; Vorstellungsbild des Täters nach dem Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung; Gleichgültigkeit des Täters über das weitere Schicksal des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beendeter Versuch eines Tötungsdelikts bei empfundener Gleichgültigkeit gegenüber dem Opfer

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beendeter Versuch bei Gleichgültigkeit bzgl. Tod des Opfers

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Frage nach den Rücktrittsvoraussetzungen bei einem versuchten Mord

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
    Ein Tötungsversuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen nicht nur dann anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält, sondern auch dann, wenn er sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht, weil ihm ein Tod des Opfers gleichgültig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14
    Ein Tötungsversuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist hingegen nicht nur dann anzunehmen, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält, sondern auch dann, wenn er sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht, weil ihm ein Tod des Opfers gleichgültig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507, 509).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN).
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306, NJW 1995, 974; vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN; und vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137).
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