Rechtsprechung
   BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14443
BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15 (https://dejure.org/2015,14443)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2015 - 4 StR 21/15 (https://dejure.org/2015,14443)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 4 StR 21/15 (https://dejure.org/2015,14443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,14443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 345 Abs. 1 StPO; § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Revisionsbegründungsfrist (Beginn der Frist bei Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte); gewerbsmäßiger Betrug (Begriff der Gewerbsmäßigkeit: mittelbarer Vorteil des Täters); rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Strafverfahren: Revisionsrüge der Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits gehörten Zeugen

  • IWW

    § 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen i.R.d. Antrags auf Wiederholung der Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Strafverfahren: Revisionsrüge der Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits gehörten Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen i.R.d. Antrags auf Wiederholung der Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen in der Revision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristberechnung bei Urteilszustellung an mehrere Verteidiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und der gewerbsmäßig handelnde Angestellte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen - und ihre Kompensation

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei mehrfacher Zustellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 540
  • StV 2016, 343 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze;

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 258 f. - bei Becker; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630, 631; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04) und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 584/13

    Diebstahl im besonders schweren Fall (Einsteigen; Einbrechen; Gewerbsmäßigkeit);

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    aa) Zwar reicht ein mittelbarer Vorteil des Täters zur Begründung der Gewerbsmäßigkeit nur aus, wenn er ohne Weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 262/11, StV 2012, 339; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215 jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10

    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber weder erforderlich, dass der Täter seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten bestreiten will (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 2), noch dass er tatsächlich auf die betrügerisch erlangten Vermögenswerte zugegriffen hat; denn maßgeblich und ausreichend ist eine dahingehende Absicht (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373).
  • BGH, 18.12.2012 - 3 StR 458/12

    Berichtigung des Urteilstenors (keine Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele);

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Hinsichtlich des Schuldspruchs verweist der Senat darauf, dass das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere Fälle nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist und die Kennzeichnung des Betrugs als "gewerbsmäßig' daher entbehrlich war (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 3 StR 458/12).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Wird in der Revision die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen geltend gemacht, muss nämlich mitgeteilt werden, dass und wozu der Zeuge in der Hauptverhandlung bereits ausgesagt hat (BGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322/01; vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Wird das Urteil aber mehreren Empfangsberechtigten zugestellt, beginnt die Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem eine wirksame Zustellung an den letzten Zustellungsempfänger vollzogen wurde (BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 (juris Rn. 23) mwN).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit ist aber weder erforderlich, dass der Täter seinen Lebensunterhalt allein oder auch nur überwiegend durch die Begehung von Straftaten bestreiten will (BGH, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 609/10, BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gewerbsmäßig 2), noch dass er tatsächlich auf die betrügerisch erlangten Vermögenswerte zugegriffen hat; denn maßgeblich und ausreichend ist eine dahingehende Absicht (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 211/01, NStZ-RR 2002, 257, 258 f. - bei Becker; vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630, 631; Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04) und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Zwar hat der Tatrichter Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursachen zu ermitteln und im Urteil konkret festzustellen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Auszug aus BGH, 01.06.2015 - 4 StR 21/15
    Wird in der Revision die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen geltend gemacht, muss nämlich mitgeteilt werden, dass und wozu der Zeuge in der Hauptverhandlung bereits ausgesagt hat (BGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322/01; vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07

    Grundsätze der Auslegung der Gewerbsmäßigkeit (besonders schwerer Fall des

  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

  • BGH, 13.12.2001 - 5 StR 322/01

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweisantrag

  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12

    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (Zustellung des Urteils auch an

  • BGH, 18.07.2001 - 3 StR 211/01

    Aufklärungspflicht (keine Bindung an die Ablehnungsgründe des § 244 StPO);

  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 288/12

    Ingangsetzung einer Revisionsbegründungsfrist durch die Zustellung eines Urteils

  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Zwar weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass auch gewerbsmäßig begangene Taten der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) als Katalogtaten der Geldwäsche in Betracht kommen (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a StGB) und dass mittelbare Vorteile für die Annahme gewerbsmäßigen Handelns ausreichen können, wenn die Taten dazu dienen sollen, durch andere vom Täter oder Dritten beabsichtigte Straftaten Gewinne zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 4 StR 190/15, NStZ 2016, 28 und vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540, jeweils mwN).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540, 541).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 543/07; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 11 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16

    Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf

    Wird mit der Revision die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines bereits angehörten Zeugen geltend gemacht, muss nach ständiger Rechtsprechung mitgeteilt werden, dass und wozu der Zeuge in der Hauptverhandlung bereits ausgesagt hat; denn nur dann kann geprüft werden, ob es sich nicht um einen bloßen Antrag auf Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme oder auf Feststellung ihres Inhalts handelte und ob der Antrag als Beweisantrag zu verbescheiden war oder - wie hier geschehen und beanstandet - als Beweisanregung abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2000 - 4 StR 647/99, BGHSt 46, 73, 80; vom 13. Dezember 2001 - 5 StR 322/01; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04; Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 233/17

    Revisionsbegründungsfrist (Fristbeginn: Zustellung bei mehrfacher Verteidigung)

    Ist aber die Revisionsbegründungsfrist aufgrund der ersten Zustellung(en) bei einer der weiteren Zustellungen bereits abgelaufen, wird durch diese keine neue Frist in Gang gesetzt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, NStZ 2015, 540 und vom 27. Juli 2012 - 1 StR 238/12, wistra 2012, 435, 436, jeweils mwN).
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

    Es reicht deshalb aus, wenn das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen kann, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK tragen und sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Bewertungsspielraums hält (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 Rn. 15, NStZ 2015, 540; Urteile vom 12. Februar 2014 - 2 StR 308/13 Rn. 30, NStZ 2014, 599 und vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13 Rn. 9, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 190/15

    Gewerbsmäßige Urkundenfälschung (mittelbarer Vorteil des Täters)

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Begründung von Gewerbsmäßigkeit ein mittelbarer Vorteil des Täters ausreicht, wenn er ohne weiteres darauf zugreifen kann oder sich selbst geldwerte Vorteile aus den Taten über Dritte verspricht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15, Rn. 11 mwN).
  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

    Diese ist - was bereits auf die Sachrüge beachtlich ist (BGH B. v. 01.06.2015 - 4 StR 21/15 - bei Juris Tz. 15 f.; BGH wistra 2017, 108) - nicht rechtsfehlerfrei begründet.

    Auch wenn der sachlich-rechtlich zu fordernde Erörterungsbedarf mit Rücksicht auf die vielen denkbaren Verfahrensvorgänge, die für die Entscheidung eine Rolle spielen können, nicht überspannt werden darf und das Revisionsgericht anhand der Ausführungen im Urteil lediglich im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachvollziehen können muss, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK tragen und ob sich die Kompensationsentscheidung innerhalb des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums hält (BGH B. v. 01.06.2015 - 4 StR 21/15 - bei Juris Tz. 15), genügen hier die tatrichterlichen Ausführungen, die ohne inhaltliche Darstellung auf verlesene Vermerke Bezug nehmen und lediglich das Ergebnis der Prüfung mitteilen, den genannten Darstellungsanforderungen nicht.

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 173/15

    Betrug

    Durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet auch, dass die Strafkammer nicht erörtert hat, ob das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise verzögert wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 4 StR 21/15 (Rn. 15) mwN).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22

    Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils

    bb) Gleichwohl kommt es - trotz der Bestimmung des § 37 Abs. 2 StPO, wonach sich die Fristberechnung bei Zustellungen an mehrere Empfangsberechtigte nach der zuletzt bewirken Zustellung richtet (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 StR 267/20 bei juris; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356) - für den Fristbeginn nach § 341 Abs. 2 StPO dann auf die erste Zustellung an, wenn die zweite Zustellung erst bewirkt wird, wenn die durch die erste Zustellung in Lauf gesetzte Frist bereits abgelaufen war, weil durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht eine neue Frist eröffnet wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12.09.2017 - 4 StR 233/17 = NStZ 2018, 153; 27.06.2017 - 2 StR 129/17 = NStZ-RR 2017, 285 = BGHR StPO § 44 Anwendungsbereich 4; 01.06.2015 - 4 StR 21/15 = NStZ 2015, 540 = wistra 2015, 356).
  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht