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   BGH, 18.03.2015 - 2 StR 462/14   

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https://dejure.org/2015,9497
BGH, 18.03.2015 - 2 StR 462/14 (https://dejure.org/2015,9497)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 StR 462/14 (https://dejure.org/2015,9497)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14 (https://dejure.org/2015,9497)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Beweisantrag - und die aus tatsächlichen Gründen bedeutungslosen Tatsachen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann ist im Strafprozess eine zur Entlastung eines Angeklagten behauptete und unter Beweis gestellte Tatsache aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 599
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Wegen des Verbots der Beweisantizipation darf eine Beweistatsache nicht mit dem Argument als bedeutungslos erachtet werden, das Tatgericht sei von ihrem Gegenteil schon überzeugt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StraFo 2018, 388, 389; vom 3. Dezember 2015 - 2 StR 177/15, NStZ 2016, 365; vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, NStZ 2015, 599, 600; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 174/12, NStZ-RR 2012, 353, 354; vom 11. April 2007 - 3 StR 114/07, StraFo 2007, 331; Urteil vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 549/76, juris Rn. 3; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 143).
  • BGH, 03.12.2015 - 2 StR 177/15

    Ablehnung eines Beweisantrags (wegen Bedeutungslosigkeit: Voraussetzungen; wegen

    Dabei ist die Beweistatsache als Teil des Gesamtergebnisses in ihrer indiziellen Bedeutung zu würdigen (vgl. zuletzt Senat, BGH NStZ 2015, 599 f.; st. Rspr.).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen; sie ist auf konkrete Erwägungen zu stützen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55; vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, juris Rn. 5).
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