Rechtsprechung
BGH, 20.05.2015 - 2 StR 464/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 225 Abs. 1 StGB
Mord (Verdeckungsabsicht: Zäsur zwischen Vortat und Tötungshandlung bei Vorsatzwechsel: Heimtücke: Arglosigkeit bei Kleinkindern; Begriff der Grausamkeit); Missbrauch von Schutzbefohlenen (Begriff der Böswilligkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes - IWW
§ 225 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 225 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 225 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Merkmals der Verdeckungsabsicht; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung einer Schutzbefohlenen
- rewis.io
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Ablehnung des Merkmals der Verdeckungsabsicht; Versuchter Totschlag in Tateinheit mit Misshandlung einer Schutzbefohlenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Die "andere Straftat" beim Verdeckungsmord (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2016, 102)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 02.07.2014 - 6 Ks 4 Js 2644/12
- BGH, 20.05.2015 - 2 StR 464/14
Papierfundstellen
- NJW 2016, 179
- NStZ 2015, 639
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18
Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als …
Denn in Fällen, in denen ein äußerlich ununterbrochenes Handeln (bzw. Unterlassen) zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die erforderliche Zäsur in diesem Vorsatzwechsel (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14, NStZ 2015, 639). - BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur …
In den Fällen, in denen ein äußerlich ununterbrochenes Handeln zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die erforderliche Zäsur schon in diesem Vorsatzwechsel selbst (Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14, NJW 2016, 179 Rn. 16). - LG Arnsberg, 21.02.2019 - 2 Ks 36/18 (BGH, Urteil vom 20.5.2015, 2 StR 464/14, NStZ 2015, 639).