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   BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15   

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https://dejure.org/2015,28502
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15 (https://dejure.org/2015,28502)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 138 BGB; § 1 ProstG; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub (normatives Tatbestandsmerkmal; Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt; Sittenwidrigkeit; Rückforderungsanspruch bei nicht erbrachter Leistung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB, § 1 ProstG, § 138 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • IWW

    § 249 StGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 ProstG, § 138 Abs. 1 BGB, § 814 BGB, § 817 BGB

  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt

  • rewis.io

    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt

  • datenbank.nwb.de

    Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Freier sein Geld zurück will...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kann ein Freier vor Leistungserbringung sein Geld zurückverlangen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier ist nicht automatisch ein Raub nach § 249 StGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier stellt nicht zwingend strafbarer Raub dar - Freier muss Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Rückforderung haben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch auf Rückzahlung der Vorleistung an eine Prostituierte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 699
  • StV 2016, 643
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
    Die Rechtswidrigkeit der Zueignung ist dabei ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10

    Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche;

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
    Sie ist somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 Abs. 1 BGB und bestimmt unter den dort normierten Voraussetzungen die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Zwar werden Rechtsgeschäfte über die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt nach wie vor wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 StGB als nichtig erachtet (Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Anh. zu § 138 (§ 1 ProstG); siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, NStZ 2015, 699 f. und vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
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