Rechtsprechung
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 138 BGB; § 1 ProstG; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub (normatives Tatbestandsmerkmal; Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt; Sittenwidrigkeit; Rückforderungsanspruch bei nicht erbrachter Leistung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 StGB, § 1 ProstG, § 138 BGB, § 812 Abs 1 S 1 BGB
Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier - IWW
§ 249 StGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 ProstG, § 138 Abs. 1 BGB, § 814 BGB, § 817 BGB
- Wolters Kluwer
Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt
- rewis.io
Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstrecken des Vorsatzes des Täters auf die Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal beim Raub; Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Vornahme sexueller Leistungen gegen ein Entgelt
- datenbank.nwb.de
Raub: Wegnahme des einer Prostituierten vor Erbringung von sexuellen Leistungen ausgehändigten Entgelts durch den Freier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn der Freier sein Geld zurück will...
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kann ein Freier vor Leistungserbringung sein Geld zurückverlangen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier ist nicht automatisch ein Raub nach § 249 StGB
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gewaltsame Rückforderung des Entgelts durch Freier stellt nicht zwingend strafbarer Raub dar - Freier muss Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Rückforderung haben
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Anspruch auf Rückzahlung der Vorleistung an eine Prostituierte
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 14.11.2014 - 33 KLs 6/14
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 699
- StV 2016, 643
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
Die Rechtswidrigkeit der Zueignung ist dabei ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der Vorsatz des Täters erstrecken muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - 4 StR 186/90, NJW 1990, 2832). - BGH, 18.01.2011 - 3 StR 467/10
Sexuelle Nötigung einer Prostituierten (dienstvertragliche Ansprüche; …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 104/15
Sie ist somit eine Ausnahmevorschrift zu § 138 Abs. 1 BGB und bestimmt unter den dort normierten Voraussetzungen die Wirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt trotz Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).
- BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
Zwar werden Rechtsgeschäfte über die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt nach wie vor wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 StGB als nichtig erachtet (…Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Anh. zu § 138 (§ 1 ProstG); siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 104/15, NStZ 2015, 699 f. und vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278).