Rechtsprechung
BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 32 JGG
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen Altersstufen begangener Taten (Schwergewicht der Taten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 JGG, § 32 JGG, § 105 Abs 1 JGG
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht: Straftatenbegehung in mehreren Altersstufen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 1, 105 JGG, § 105 Abs. 1 JGG, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anwendung von Jugenstrafrecht bei einem Heranwachsenden
- rewis.io
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht: Straftatenbegehung in mehreren Altersstufen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1
Anforderungen an die Anwendung von Jugenstrafrecht bei einem Heranwachsenden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafe oder Erwachsenenstrafe?
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 01.09.2014 - 39 KLs 12/14
- BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 101
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19
Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung …
Ferner hat die Strafkammer die mit der Verfahrenstrennung einhergehende Rechtsfolge nicht in den Blick genommen, dass durch die getrennte Aburteilung die Möglichkeit entfällt, für sämtliche Taten einheitlich über die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15, NStZ 2016, 101 mwN; zur wünschenswerten und zweckmäßigen Verbindung BGH, Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, BGHSt 36, 294, 296 mwN). - BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18
Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des …
Werden - wie hier - entsprechende Überlegungen deshalb nicht angestellt, weil der Tatrichter übersehen hat, dass die Anwendbarkeit des Jugendgerichtsgesetzes in Betracht kommt, können nicht eigene Erwägungen des Revisionsgerichts an deren Stelle treten (zum Ganzen s. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15, NStZ 2016, 101 mwN).
Rechtsprechung
BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 JGG
Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen oder heranwachsenden Straftäters bei Verhängung von Jugendstrafe aufgrund der Schwere der Schuld - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der frühesten von mehreren rechtskräftigen, unerledigten Vorverurteilungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 31 Abs 2 JGG, § 27 StGB, § 177 StGB, § 267 StPO
Verhängung einer Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei einem zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre alten Angeklagten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 31 Abs. 2 JGG, § 89b Abs. 1 Satz 2 JGG
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit des Treffens einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe sowie über die Kosten des Rechtsmittels
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts bei der Verhängung einer Jugendstrafe; x
- rewis.io
Verhängung einer Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei einem zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre alten Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
JGG § 17 Abs. 2; JGG § 89b Abs. 1 S. 2
Berücksichtigung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts bei der Verhängung einer Jugendstrafe - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafe für einen inzwischen 24jährigen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 14.11.2014 - 6 KLs 9/14
- BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 101
- StV 2016, 698
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung …
Damit hat die Jugendkammer nicht bedacht, dass dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer der Sanktion für die Tat der zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im strafrechtlichen Sinne erwachsenen Angeklagten schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein allenfalls geringes Gewicht zukommt (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 04.02.2020 - StB 2/20
Entscheidung über die die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe bei …
In einem solchen Fall kommt dem Erziehungsgedanken allerdings bereits bei der Bestimmung von Art und Dauer der jugendrechtlichen Sanktion ein - wenn überhaupt - allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. hierzu: BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680 f.). - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Jugendhaft für deutsche IS-Anhängerin wegen Versklavung von Jesidinnen
Der Senat hat jedoch berücksichtigt, dass der Erziehungsgedanke angesichts des Alters der Angeklagten nur noch von vermindertem Gewicht ist (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015, 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f.; vom 5. April 2017, 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231;… Urteil vom 29. November 2017, 2 StR 460/16, juris Rn. 17 ff.).
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; …
Im Rahmen der Prüfung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG wäre daher zu bedenken gewesen, dass dem Erziehungsgedanken nur noch ein geringeres Gewicht zukommen kann (…vgl. Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 31 Rn. 28 aE; kritisch zu einem staatlichen Erziehungsrecht gegenüber Erwachsenen Senatsbeschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN). - BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei …
- In einem Beschluss vom 20. August 2015 hat der 3. Senat in einem Fall, in dem der Angeklagte zur Tatzeit 16 Jahre und zum Zeitpunkt der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils bereits 23 Jahre und sieben Monate alt war, die verhängte Jugendstrafe aufgehoben, bei deren Bestimmung sich das Landgericht "maßgebend' am Erziehungsgedanken orientiert hatte (BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15). - BGH, 10.03.2021 - StB 32/20
BGH trifft erste Entscheidung zum Urteil im sog. NSU-Verfahren
Demgegenüber kann der Erziehungsgedanke, dessen Missachtung die Beschwerde beanstandet, für den zum Urteilszeitpunkt 38-jährigen Verurteilten allenfalls eine geringe Bedeutung haben (vgl. - für die Sanktionsbemessung - BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. mwN; Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 189/18, NStZ 2018, 660, 661); dies hat das Oberlandesgericht ersichtlich im Blick gehabt (vgl. UA S. 3024). - BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat …
Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH…, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)). - BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher …
bb) Ob dem Erziehungsgedanken bei einem zur Tatzeit jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter, der im Zeitpunkt seiner Verurteilung das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, allenfalls geringes Gewicht zukommt, wie die Strafkammer meint (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. April 2017 ? 1 StR 76/17, NStZ-RR 2017, 231; vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681; vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102), ob ihm ein mit dem Fortschreiten des Lebensalters lediglich abnehmendes Gewicht beizumessen ist (vgl. Senat…, Urteil vom 29. November 2017 ? 2 StR 460/16 Rn. 17;… Beschluss vom 26. Oktober 2016 ? 2 StR 214/16 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. März 2006 ? 1 StR 577/05, NStZ 2006, 587, 588;… Urteil vom 31. August 2004 ? 1 StR 213/04, juris Rn. 12 mwN) oder ob er insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium sein kann (was der 3. Strafsenat in BGH, Beschluss vom 20. August 2015 ? 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102 (knapp 24-jähriger Angeklagter) und Beschluss vom 8. März 2016 ? 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681 (24- und 26-jährige Angeklagte) erwogen, aber auch in BGH…, Beschluss vom 20. März 2019 ? 3 StR 452/18, juris Rn. 7 nicht tragend entschieden hat;… vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 36), bedarf keiner Entscheidung. - BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen …
Zwar kommt bei Angeklagten, die zum Zeitpunkt der Verurteilung seit Jahren erwachsen sind, dem Erziehungsgedanken bei der Bestimmung von Art und Dauer einer Sanktion nur noch ein geringes Gewicht zu (vgl. die von der Kammer zitierte Entscheidung des BGH vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101 f. für einen zum Zeitpunkt des Urteils gute 23 ½ Jahre alten Angeklagten). - BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18
Verhängung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen (Unergiebigkeit des …
Es kann mithin offenbleiben, ob das Landgericht wegen des Umstandes, dass die an sich gebotene Einbeziehung der amtsgerichtlichen Urteile vom 30. August 2013 und 26. September 2014 nach § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG wegen der Vollstreckung der darin verhängten jugendstrafrechtlichen Sanktionen nicht mehr möglich war, einen Härteausgleich hätte vornehmen müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 3 StR 136/06, juris Rn. 6; vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101). - BGH, 21.07.2020 - 3 StR 138/20
Bindung an die Feststellungen des Gerichts als Grundlage für die Strafzumessung …
- LG Ravensburg, 25.01.2016 - 2 Ns 41 Js 10390/14
Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld