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   BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15   

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https://dejure.org/2015,40928
BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15 (https://dejure.org/2015,40928)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2015 - 1 StR 538/15 (https://dejure.org/2015,40928)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15 (https://dejure.org/2015,40928)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 211 Abs 2 StGB
    Erhalten gebliebene Einsichtsfähigkeit des vermindert schuldfähigen Täters: Darlegungserfordernis hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins bei Verwirklichung des Mordmerkmals Heimtücke

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten Mordes unter Verwirklichung des Merkmals der Heimtücke

  • rewis.io

    Erhalten gebliebene Einsichtsfähigkeit des vermindert schuldfähigen Täters: Darlegungserfordernis hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins bei Verwirklichung des Mordmerkmals Heimtücke

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Rahmen einer Verurteilung wegen versuchten Mordes unter Verwirklichung des Merkmals der Heimtücke

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Erhalten gebliebene Einsichtsfähigkeit des vermindert schuldfähigen Täters: Darlegungserfordernis hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins bei Verwirklichung des Mordmerkmals Heimtücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 05.03.1999 - 2 StR 518/98

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11, vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 sowie vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
    Der Generalbundesanwalt hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei - wie hier - erhalten gebliebener Einsichtsfähigkeit die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt ist (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f. Rn. 4 mwN und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176).
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15
    Der Generalbundesanwalt hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei - wie hier - erhalten gebliebener Einsichtsfähigkeit die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt ist (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f. Rn. 4 mwN und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16

    Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Voraussetzungen)

    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • LG Köln, 19.07.2017 - 321 Ks 2/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei - wie hier - erhalten gebliebener Einsichtsfähigkeit (vgl. hierzu sogleich unter III.5) die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.2015, Az. 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; Urt. v. 27.02.2008, Az. 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510 [511 f.]).
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