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   BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14   

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https://dejure.org/2015,31554
BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14 (https://dejure.org/2015,31554)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen Totschlags: Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge Alkoholkonsums

  • IWW

    § 267 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge einer Einlassung; Darlegung der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite des bedingten Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Totschlags: Feststellung bedingten Tötungsvorsatzes bei eingeschränkter Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge Alkoholkonsums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil; Geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe der wesentlichen Grundzüge einer Einlassung; Darlegung der Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite des bedingten Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Einlassung fehlt in den Urteilsgründen, und das beim Schwurgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und die Einlassung des Angeklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz - und seine Feststellung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wesentliche Einlassungsgrundzüge müssen im Urteil mitgeteilt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 179
  • NStZ 2016, 25
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Liegen - wie hier - Umstände vor, die auf diese Möglichkeit hinweisen, muss sich der Tatrichter damit auseinander setzen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 41 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH NStZ 2011, 699).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Auszug aus BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
    Bei der Würdigung des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die Betrachtung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; BGH NStZ-RR 2007, 267, 268; NStZ-RR 2009, 372).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, aaO; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 344/16 Rn. 18; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    b) Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2017 - 2 (7) Ss 624/16

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten: Ankündigung

    Das Amtsgericht hat die Einlassung des Angeklagten entgegen der Revision noch in einem der Entscheidung angemessenen Umfang dargestellt und zudem auch - als unglaubhaft - gewertet (vgl. grundsätzlich BGH NStZ 2016, 25, juris Rn. 12).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16

    Versuchte Gefangenenbefreiung

    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, aaO; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204 f. mwN; vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 344/16

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; spontane oder in affektiver Erregung begangene

    Beide Elemente des bedingten Vorsatzes müssen in jedem Einzelfall umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13 Rn. 7, insoweit in NStZ 2014, 477 nicht abgedruckt; vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, StraFo 2013, 467 und vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 37/16

    Beleidigung; Zigeuner; Beweiswürdigung; Mindestfeststellungen

    Weiter bedarf es im Rahmen der Beweiswürdigung einer ausführlichen Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Ob der Täter nach diesen rechtlichen Maßstäben bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteile vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, juris Rn. 14).
  • BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14

    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die

  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 520/18

    Körperschaftsteuerhinterziehung und Gewerbesteuerhinterziehung durch Unterlassen

  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz,

  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 514/18

    Rücktritt (Rücktrittshandlung bei beendetem Versuch; kein Rücktrittsausschluss

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 2 (7) SsBs 632/16

    Bußgeldverfahren bei Verstoß gegen das Anzeigeverfahren für Kleidersammlungen:

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 364/18

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft);

  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 222/19

    Totschlag (Tötungsvorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung)

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 116/15

    Beihilfe zum Totschlag (Vorsatz bezüglich der Haupttat: bedingter Tötungsvorsatz)

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der

  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
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