Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6530
BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

  • rewis.io

    Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Rückzahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und der Vermögensschaden der geschädigten Anleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 263 Abs. 3
    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2438
  • NStZ 2016, 409
  • NStZ-RR 2018, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    b) Ausgehend hiervon hätten - entgegen der Annahme des Landgerichts - Rückzahlungen an die Geschädigten nicht in Abzug gebracht werden dürfen, weil spätere Entwicklungen wie eine Schadenswiedergutmachung den tatbestandlichen Schaden nicht berühren (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Strafzumessung 2).
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17

    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung;

    Denn die Möglichkeit der Zahlung der Pachtzinsen einschließlich der letztlich für die Geldanlage versprochenen Rendite hing ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder durch die Angeklagten ab (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409, 410 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

    Ebenso berührt ein lediglich als Schadenswiedergutmachung zu bewertender Rückfluss von Geldern die Höhe des bereits zuvor eingetretenen Vermögensschadens nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409 mwN).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23; BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • FG München, 27.10.2017 - 2 K 956/16

    Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem im Abgeltungssteuersystem

    Bank geführtes Depot (vgl. Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Februar 2015 3 KLs 508 Js 1516/12, Finanzgerichtsakte - FG-A, Bl 113 ff., rechtskräftig, vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH vom 2. März 2016 1 StR 433/15, wistra 2016, 231).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht