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   OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3459
OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung von Auskünften über Kontostammdaten von Verurteilten zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (hier Einlegung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 EUR); Prüfung eines Anspruchs auf ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auskunft der BaFin über Kontostammdaten des Beschuldigten im Strafverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24c Abs 1 S 1 KredWG, § 24c Abs 3 S 1 Nr 2 KredWG, § 160 Abs 3 S 1 StPO, § 161 Abs 1 StPO, Art 1 Abs 1 GG
    Berufung in Strafsachen: Abfragemöglichkeit von Kontostammdaten des Angeklagten bei der BaFin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einholung von Auskünften über Kontostammdaten von Verurteilten zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (hier Einlegung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 EUR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für ein Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten des Beschuldigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Beschuldigten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; StPO § 161 Abs. 1
    Zur Auskunft der BaFin über Kontostammdaten des Beschuldigten im Strafverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten eines Beschuldigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermögensverhältnisse dürfen für die Strafzumessung berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 947
  • NStZ 2016, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 27.02.2006 - BT-Drs 16/774
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15
    Entgegen der Ansicht der Verurteilten kann der Antwort der Bundesregierung vom 27. Februar 2006 (BT-Drucks. 16/774) auf eine Kleine Anfrage zu den durch die BaFin verursachten Bürokratiekosten kein Wille des Gesetzgebers entnommen werden, die Auskunftsmöglichkeit auf die Aufklärung schwerer Straftaten zu beschränken.

    Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort zwar aus, dass die Ermittlungsbehörden das Kontoabrufverfahren überwiegend nutzen, um schwere bis schwerste Kriminalität (insbesondere organisierte Kriminalität und Terrorismus) zu bekämpfen (BT-Drucks. 16/774, S. 10).

    Während im Jahr 2004 die Polizeibehörden 26.212 und die Staatsanwaltschaften 3.038 Anfragen stellten (BT-Drucks. 16/774, S. 10), nutzten im Jahr 2013 die Polizeibehörden die Abfrage in 75.296 Fällen und die Staatsanwaltschaften in 25.434 Fällen (Jahresbericht der BaFin 2013, S. 113).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15
    Die Bezugnahme auf die gesetzlichen Aufgaben weist darauf hin, dass sich Anlass und Gegenstand der Abfrage aus dem für die jeweilige Behörde geltenden Verfahrensrecht ergeben muss (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, juris Rn. 109).

    Da die Maßnahme in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) eingreift (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, juris Rn. 89 - 92; Escher, BKR 2002, 652, 656) unterliegt sie allerdings dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

  • Drs-Bund, 09.05.2014 - BT-Drs 18/1378
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15
    Allein im Jahr 2013 nutzten die Gerichtsvollzieher in 61.847 Fällen diese Möglichkeit (BT-Drucks. 18/1378, S. 39).
  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15
    Dies sichert nicht nur die umfassende Kenntnis der mit dem Verfahren jeweils befassten Strafverfolgungsbehörden vom Ablauf und den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens (Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 52 ff.), sondern auch das Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und damit den Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., Einleitung Rn. 274; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Mai 2002 - I Ws 199/02, StraFo 2002, 230, 231).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Bankanfragen werden dennoch meist weniger grundrechtsintensiv als die Anordnung einer einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellenden Wohnungsdurchsuchung sein (zur Verhältnismäßigkeit einer BaFin-Abfrage zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch beim Verdacht nur geringfügiger Straften vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 -, Rn. 8 und 11; Sackreuther, in: BeckOK StPO, § 160 Rn. 20 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Ein solches Auskunftsersuchen ist nicht an eine bestimmte Schwere der zu verfolgenden Straftat gebunden und auch in Fällen nur leichter Kriminalität zulässig (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2016, 48; BeckOK StPO/Sackreuther, 39. Edition 2021, § 161 Rdn. 5; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 161 Rdn. 39).

    Das Auskunftsersuchen kann nach Anklageerhebung durch das mit der Sache befasste Gericht gestellt werden (vgl. BGH NJW 1981, 1052; OLG Stuttgart NStZ 2016, 48).

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

    Ein solches Auskunftsersuchen ist nicht an eine bestimmte Schwere der zu verfolgenden Straftat gebunden und auch in Fällen nur leichter Kriminalität zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.2.2015 ? 4 Ws 19/15, NStZ 2016, 48 [OLG Stuttgart 13.02.2015 - 4 Ws 19/15] ).
  • KG, 06.08.2018 - 4 Ws 104/18

    Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nur bei besonderer Schwierigkeit der

    Dabei kommt die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Strafsache allein zur Ermöglichung einer wechselseitigen Vertretung der Verteidiger oder zur allgemeinen Arbeitsentlastung des bestellten Verteidigers oder des Wahlverteidigers nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 4 Ws 121/16 - und 9. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 - OLG Jena aaO; OLG Hamm NStZ 2011, 235 = StV 2011, 660).
  • KG, 28.06.2019 - 2 Ws 102/19

    Strafverfahren: Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

    Dabei kommt die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Strafsache allein zur Ermöglichung einer wechselseitigen Vertretung der Verteidiger oder zur allgemeinen Arbeitsentlastung des bestellten Verteidigers oder des Wahlverteidigers nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 4 Ws 121/16 - und 9. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 - OLG Jena aaO; OLG Hamm NStZ 2011, 235 = StV 2011, 660).
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