Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3459
OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.02.2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 (https://dejure.org/2015,3459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Berufung in Strafsachen: Abfragemöglichkeit von Kontostammdaten des Angeklagten bei der BaFin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung von Auskünften über Kontostammdaten von Verurteilten zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (hier Einlegung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 EUR); Prüfung eines Anspruchs auf ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auskunft der BaFin über Kontostammdaten des Beschuldigten im Strafverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einholung von Auskünften über Kontostammdaten von Verurteilten zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung (hier Einlegung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 EUR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für ein Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten des Beschuldigten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse des Beschuldigten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; StPO § 161 Abs. 1
    Zur Auskunft der BaFin über Kontostammdaten des Beschuldigten im Strafverfahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Ersuchen an die BaFin um Auskunft über Kontostammdaten eines Beschuldigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermögensverhältnisse dürfen für die Strafzumessung berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 947
  • NStZ 2016, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    Recht zur Auskunft bei der BaFin auch bei leichter Kriminalität

    Ein solches Auskunftsersuchen ist nicht an eine bestimmte Schwere der zu verfolgenden Straftat gebunden und auch in Fällen nur leichter Kriminalität zulässig (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2016, 48; BeckOK StPO/Sackreuther, 39. Edition 2021, § 161 Rdn. 5; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2018, § 161 Rdn. 39).

    Das Auskunftsersuchen kann nach Anklageerhebung durch das mit der Sache befasste Gericht gestellt werden (vgl. BGH NJW 1981, 1052; OLG Stuttgart NStZ 2016, 48).

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23
    Ein solches Auskunftsersuchen ist nicht an eine bestimmte Schwere der zu verfolgenden Straftat gebunden und auch in Fällen nur leichter Kriminalität zulässig (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.2.2015 ? 4 Ws 19/15, NStZ 2016, 48 [OLG Stuttgart 13.02.2015 - 4 Ws 19/15] ).
  • KG, 06.08.2018 - 4 Ws 104/18

    Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers nur bei besonderer Schwierigkeit der

    Dabei kommt die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Strafsache allein zur Ermöglichung einer wechselseitigen Vertretung der Verteidiger oder zur allgemeinen Arbeitsentlastung des bestellten Verteidigers oder des Wahlverteidigers nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 4 Ws 121/16 - und 9. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 - OLG Jena aaO; OLG Hamm NStZ 2011, 235 = StV 2011, 660).
  • KG, 28.06.2019 - 2 Ws 102/19

    Voraussetzungen der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

    Dabei kommt die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit oder des Umfangs der Strafsache allein zur Ermöglichung einer wechselseitigen Vertretung der Verteidiger oder zur allgemeinen Arbeitsentlastung des bestellten Verteidigers oder des Wahlverteidigers nicht in Betracht (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. August 2016 - 4 Ws 121/16 - und 9. Februar 2015 - 4 Ws 19/15 - OLG Jena aaO; OLG Hamm NStZ 2011, 235 = StV 2011, 660).
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