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   BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15   

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https://dejure.org/2016,24877
BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15 (https://dejure.org/2016,24877)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 StR 588/15 (https://dejure.org/2016,24877)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15 (https://dejure.org/2016,24877)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 13 StGB; § 261 StPO
    Versuch (Eintritt eines nicht zurechenbaren Erfolgs; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung); Rücktritt vom Versuch (Rücktrittsvoraussetzungen beim Unterlassenstäter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB, § 24 Abs 1 S 2 StGB
    Rücktritt vom Versuch: Urteilsfeststellungen zum beendeten Versuch; Totschlag durch Unterlassen bei Straflosigkeit des aktiven Tuns; Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Unterlassen

  • IWW

    § 400 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Klarstellung der Verfolgung eines zulässigen Anfechtungsziels durch die Nebenklage

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Totschlag im Falle der überholenden oder abgebrochenen Kausalität

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Urteilsfeststellungen zum beendeten Versuch; Totschlag durch Unterlassen bei Straflosigkeit des aktiven Tuns; Rücktritt vom Totschlagsversuch durch Unterlassen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Rücktritt vom versuchten Totschlag im Falle der überholenden oder abgebrochenen Kausalität

  • rechtsportal.de

    StPO § 400 Abs. 1
    Klarstellung der Verfolgung eines zulässigen Anfechtungsziels durch die Nebenklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom versuchten Totschlag - und der zwischenzeitliche Herzinfakt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom Unterlassungsversuch trotz Erfolgseintritts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 664
  • StV 2017, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 127/97

    Heizkörper - §§ 212, 22, 13, § 24 StGB, Rücktritt vom Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

    Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt (beendeter

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Der Rücktritt des Unterlassenstäters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den Grundsätzen des beendeten Versuchs beim Begehungsdelikt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB zu beurteilen, da den Täter von der ersten Rettungsmöglichkeit an eine Pflicht zum Handeln trifft (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 5 StR 127/97, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 11; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99, NJW 2000, 1730, 1732; vom 29. Oktober 2002 - 4 StR 281/02, NStZ 2003, 252, 253 und vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147, 149).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04

    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Erforderlich ist insoweit, dass die Angeklagte, als sie ihren, offensichtlich bewusstlosen Ehemann am Boden liegen sah, ihm in diesem Zustand keine Hilfe leistete und stattdessen zur Strangulation ansetzte, zum einen bewusst war, dass dieser aufgrund seiner schweren Verletzungen sterben könnte, zum anderen aber auch die Vorstellung hatte, dessen Leben könne noch durch ihr mögliche Maßnahmen gerettet oder in rechtlich erheblicher Weise verlängert werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04 - juris Rn. 23 f.).
  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 29.06.2016 - 2 StR 588/15
    Ein Beruhen des Urteils auf diesem Erörterungsmangel kann nicht ausgeschlossen werden, da eine vollendete Tötung bereits dann vorliegt, wenn die Handlung des Täters auch nur zu einer Lebenszeitverkürzung führt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 1 StR 177/80, NStZ 1981, 218).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz; er liegt vor, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den tatbestandlichen Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 - 2 StR 491/20 Rn. 22; Urteil vom 4. August 2021 - 2 StR 178/20 Rn. 21; Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 16; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15 Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04, juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

    Maßgeblich ist das Vorstellungsbild (Rücktrittshorizont) des Täters nach der letzten Ausführungshandlung (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 2 StR 140/17, NStZ-RR 2017, 303, 304; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15, NStZ 2016, 664, 665; BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).
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