Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.2016

Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15   

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https://dejure.org/2015,36052
BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,36052)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - 4 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,36052)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 4 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,36052)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 264 StPO; § 344 StPO
    Kausalität und objektive Zurechnung (eigenverantwortliches Dazwischentreten weiterer Tathandlungen); Vorsatz (wesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf; dolus generalis); Heimtückemord; Beschränkung der Revision auf einzelne Straftaten (Voraussetzungen);

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Tatvorsatz: Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Geschehensablauf

  • IWW

    § 264 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 212 Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 257 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Schläge mit einer Metallstange als Ursache für einen später unmittelbar durch Messerschnitte herbeigeführten Tod; Nachweisliches Umfassen des Ursachenzusammenhangs vom ursprünglichen Tätervorsatz

  • rewis.io

    Tatvorsatz: Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Geschehensablauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StGB § 212 Abs. 1
    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Schläge mit einer Metallstange als Ursache für einen später unmittelbar durch Messerschnitte herbeigeführten Tod; Nachweisliches Umfassen des Ursachenzusammenhangs vom ursprünglichen Tätervorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kausalität - und das weitere Täterhandeln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im "Scheunenmord"-Fall aufgehoben

  • westfalen-blatt.de (Pressemeldung, 03.12.2015)

    Scheunenmord-Prozess muss neu aufgerollt werden

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Scheunenmord

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Zurechnungszusammenhang bei mehraktigen Geschehen (Alexandra Hehr und Dr. Viola Scharbius; HRRS 2016, 550-555)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Spätere Handlung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irrtum über den Kausalverlauf (Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen - "Scheunenmord"-Fall)

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Abgebrochene und fortwirkende Kausalität im "Scheunenmord-Fall"

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 45 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen ("Scheunenmord"-Fall)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 721
  • JR 2016, 274
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (BGH, Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00, NStZ 2001, 29, 30).

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

    Eine Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 166; Urteil vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Vogel in LK-StPO, 12. Aufl., § 16 Rn. 56 ff. mwN).

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60 aaO; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, aaO).

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60 aaO; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, aaO).

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Ein Kausalzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 Rn. 21).

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60 aaO; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, aaO).

  • BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Der Vorsatz des Täters muss sich auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf erstrecken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Denn dem Vortrag der Revision ist nicht zu entnehmen, ob die Widersprüche gegen die Verwertung rechtzeitig spätestens bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt im Anschluss an die Vernehmung der Vernehmungspersonen erfolgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, 225 f.; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Der Vorsatz des Täters muss sich auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf erstrecken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329).
  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89

    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    d) Die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00 - (NStZ 2002, 253) steht der hier getroffenen Entscheidung nicht entgegen, weil dem Urteil des 5. Strafsenats nicht zu entnehmen ist, ob die dort vorgenommene rechtliche Würdigung auf einer abweichenden Rechtsansicht oder einer einzelfallbezogenen Bewertung festgestellter Tatumstände beruht.
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15
    Soweit sich die Revision unter dem Gesichtspunkt einer unterbliebenen qualifizierten Beschuldigtenbelehrung gegen die Verwertung der vom Angeklagten nach Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO gemachten Angaben wendet, wäre die Rüge aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen auch unbegründet, weil die Jugendkammer aufgrund der gebotenen Abwägung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702, 703; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 14 ff.; vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, StV 2007, 450, 452) rechtsfehlerfrei ein Verwertungsverbot verneint hat.
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 348/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 164/57

    Piepslaute - §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, 'Mensch'; Wahlfeststellung

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

  • RG, 23.06.1933 - I 677/33

    Liegt vollendeter Mord vor, wenn der Täter die von ihm mit Tötungsvorsatz

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Denn mitursächlich bleibt das Täterhandeln auch dann, wenn ein Dritter (hier: Polizei) daran anknüpft und die von dem Täter verursachten Gegebenheiten Bedingung für das Eingreifen des Dritten sind (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Dabei ist gleichgültig, ob neben der Tathandlung noch andere Umstände, Ereignisse oder Geschehensabläufe zur Herbeiführung des Erfolgs beigetragen haben (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030).

    Durch ein solches wird der Kausalzusammenhang nicht unterbrochen, sondern gerade erst vermittelt (vgl. BGH NStZ 2001, 29, 30; BeckRS 2015, 21030; Eisele in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 13 Rdn. 77 m.w.N.).

  • BGH, 06.06.2019 - 4 StR 541/18

    BGH hebt zweites Urteil zum tödlich verlaufenden Überfall auf einem

    Die nicht vom Rechtsmittelangriff der Nebenkläger erfassten Entscheidungen über den Anrechnungsmaßstab für erlittene Auslieferungshaft sowie der Adhäsionsausspruch (vgl. BGH, Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723) bleiben unberührt.
  • LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.12.2015 (4 StR 223/15) wie folgt entschieden:.

    Vielmehr ist insoweit nach der Rechtsprechung des BGH ein endgültiger Rechtsverlust eingetreten, da der Angeklagte sein Widerspruchsrecht im ersten Rechtszug nicht innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist ausgeübt hat (vgl. BGH vom 09.11.2005, 1 StR 447/05, zitiert nach Juris), was sich aus den diesbezüglichen Ausführungen des BGH im Urteil vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 11 f. ergibt.

    Eine Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat kommt schon deshalb von vornherein nicht in Betracht, da das Tatgeschehen nach den Grundsätzen des Urteils des BGH vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 8 ff. als eine einheitliche Tat zu werten ist.

    Denn die diesbezügliche Entscheidung und die Feststellungen hierzu sind vom BGH mit Urteil vom 03.12.2015, Az.: 4 StR 223/15 aufrechterhalten worden, sodass ein entsprechender Titel besteht und die diesbezügliche Entscheidung nicht Gegenstand des vorliegenden Urteils ist.

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 486/16

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung im Falle eines Freispruchs;

    Denn es wird nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, welches Ergebnis die unterbliebene Beweiserhebung erbracht hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1988 - 5 StR 157/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723).
  • BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19

    Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    Sie setzt vielmehr eine neue Ursachenreihe in Gang (vgl. zur Eröffnung einer neuen Ursachenreihe bei Fortwirken einer ursprünglich gesetzten Bedingung BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015, 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722).

    Dass dieser auf einer bereits früher gesetzten Ursache aufbaute, ist rechtlich ohne Belang (vgl. BGH, Urteil v. 3. Dezember 2015, 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721).

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Unwesentlich sind vielmehr Abweichungen, die sich in den Grenzen allgemeiner Lebenserfahrung, das heißt im Rahmen adäquater Kausalität, halten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 3 StR 843/53, GA 1955, 123, 125; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 3; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 12).

    Die durch die auf zwei bereits tödlich verwundete Gefangene eigenhändig abgefeuerten Schüsse verwirklichten Tötungsdelikte treten, da die Herbeiführung des Todeserfolgs dem Angeklagten strafrechtlich nur einmal angelastet werden kann, konkurrenzrechtlich dahinter zurück (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 14; NKStGB/Neumann/Saliger, 5. Aufl., § 212 Rn. 26a).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

    Sollte die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer erneut von einer solchen Unkenntnis ausgehen, wird sich die Prüfung der Frage aufdrängen, ob sich das Verhalten der Callcenter-Mitarbeiter als unwesentliche Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf darstellt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34; Senatsurteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4; SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 61 f.).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22

    Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder-vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a

    Dabei muss sich der Vorsatz auch auf den zum Eintritt des Erfolges führenden Geschehensverlauf erstrecken, wobei eine Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwesentlich anzusehen ist, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15 Rn. 12 mwN).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten oder des Täters selbst handelt, ist dabei ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 03.12.2015 - 4 StR 223/15 m.w.N.).

    Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist in Fällen, in denen bei Angriffen gegen das Leben der Tod des Opfers nicht unmittelbar durch die Angriffshandlung, sondern durch vorsätzliches Handeln eines Dritten oder eine nicht mehr vom Tötungsvorsatz getragene Verdeckungshandlung des Täters herbeigeführt wurde, von der Rechtsprechung eine wesentliche Abweichung vom Kausalverlauf verneint worden (BGH, Urteil vom 03.12.2015 - 4 StR 223/15 m.w.N.).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

    Bei einem vorsätzlichen Erfolgsdelikt muss auch dieser daher - in seinen wesentlichen Zügen - vom Willen des Täters umfasst sein (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722 f. mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

  • BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen); Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 202/17

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung)

  • BGH, 29.08.2018 - 1 StR 489/17

    Beweisantragsrügen - und die erforderliche Begründung

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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29359
BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16 (https://dejure.org/2016,29359)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2016 - 3 StR 109/16 (https://dejure.org/2016,29359)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2016 - 3 StR 109/16 (https://dejure.org/2016,29359)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 132 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB
    Amtsanmaßung (ausdrücklicher oder konkludenter Hinweis auf allgemein gehaltene Kennzeichnung als Funktionsträger; kein Erfordernis des Zugehörigkeitshinweises zu einer bestimmten Dienststelle); Betrug durch Erschleichen der PIN bei gleichzeitiger Offenlegung des Besitzes ...

  • lexetius.com

    StGB § 132 Alternative 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Her mit der PIN - ich bin Polizist…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ich bin ein Amtsträger - gib mir Deine PIN!

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrug durch täuschungsbedingte Erlangung der PIN einer EC-Karte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3111
  • NStZ 2016, 721
  • StV 2018, 163 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16
    Indem diese ihm die PIN nannten, räumten sie ihm nicht anders als bei einer auf die gleichzeitige Erlangung des Besitzes an einer EC-oder Kreditkarte und der PIN gerichteten Täuschung (vgl. dazu BGHR § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; BGHR § 263a StGB Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2015, 337 ff.) oder der betrügerischen Erlangung nur des Kartenbesitzes in Fällen, in denen dem Täter die PIN bereits - wie der Geschädigte weiß - bekannt ist (vgl. OLG Jena wistra 2007, 236 f.), irrtumsbedingt die faktische Verfügungsmöglichkeit ein, die es dem Angeklagten ermöglichte, unter Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens anschließend die Geldabhebungen an den Geldautomaten zu tätigen.
  • OLG Jena, 20.09.2006 - 1 Ss 226/06

    Computerbetrug, Betrug

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16
    Indem diese ihm die PIN nannten, räumten sie ihm nicht anders als bei einer auf die gleichzeitige Erlangung des Besitzes an einer EC-oder Kreditkarte und der PIN gerichteten Täuschung (vgl. dazu BGHR § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; BGHR § 263a StGB Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2015, 337 ff.) oder der betrügerischen Erlangung nur des Kartenbesitzes in Fällen, in denen dem Täter die PIN bereits - wie der Geschädigte weiß - bekannt ist (vgl. OLG Jena wistra 2007, 236 f.), irrtumsbedingt die faktische Verfügungsmöglichkeit ein, die es dem Angeklagten ermöglichte, unter Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens anschließend die Geldabhebungen an den Geldautomaten zu tätigen.
  • OLG Koblenz, 09.03.1989 - 1 Ss 81/89
    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16
    Im Gegensatz zu § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB, der die Verwendung einer dem Täter nicht zukommenden förmlichen Amtsbezeichnung erfasst, wird § 132 StGB maßgeblich durch die missbräuchliche Ausübung einer sachlich angemaßten Amtsbefugnis bestimmt, ohne dass es dabei auf die förmliche Bezeichnung oder überhaupt auf eine ausdrückliche Hervorhebung von Namen und Art des öffentlichen Amts ankommt; insbesondere bedarf es keines Zugehörigkeitshinweises zu einer bestimmten Dienststelle (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 Ss 13/01, NStZ-RR 2002, 301, 302; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 132 Rn. 15; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 132 Rn. 4; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 132 Rn. 6; aA OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 1989 - 1 Ss 81/89, NStZ 1989, 268 mit ablehnender Besprechung Krüger, NStZ 1989, 477).
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02

    Betrug; Computerbetrug (Verwendung unbefugter Daten; absprachewidrige Abhebung)

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16
    Indem diese ihm die PIN nannten, räumten sie ihm nicht anders als bei einer auf die gleichzeitige Erlangung des Besitzes an einer EC-oder Kreditkarte und der PIN gerichteten Täuschung (vgl. dazu BGHR § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; BGHR § 263a StGB Anwendungsbereich 1; BGH NStZ-RR 2015, 337 ff.) oder der betrügerischen Erlangung nur des Kartenbesitzes in Fällen, in denen dem Täter die PIN bereits - wie der Geschädigte weiß - bekannt ist (vgl. OLG Jena wistra 2007, 236 f.), irrtumsbedingt die faktische Verfügungsmöglichkeit ein, die es dem Angeklagten ermöglichte, unter Missbrauch des ihm entgegengebrachten Vertrauens anschließend die Geldabhebungen an den Geldautomaten zu tätigen.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01

    Amtsanmaßung

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16
    Im Gegensatz zu § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB, der die Verwendung einer dem Täter nicht zukommenden förmlichen Amtsbezeichnung erfasst, wird § 132 StGB maßgeblich durch die missbräuchliche Ausübung einer sachlich angemaßten Amtsbefugnis bestimmt, ohne dass es dabei auf die förmliche Bezeichnung oder überhaupt auf eine ausdrückliche Hervorhebung von Namen und Art des öffentlichen Amts ankommt; insbesondere bedarf es keines Zugehörigkeitshinweises zu einer bestimmten Dienststelle (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 Ss 13/01, NStZ-RR 2002, 301, 302; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 132 Rn. 15; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 132 Rn. 4; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 132 Rn. 6; aA OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 1989 - 1 Ss 81/89, NStZ 1989, 268 mit ablehnender Besprechung Krüger, NStZ 1989, 477).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn der Besitz von Karte und zugehöriger Geheimzahl ermöglicht es dem Täter, jederzeit Abhebungen vorzunehmen, so dass ein Gefährdungsschaden bereits mit der Erlangung von Karte und Geheimzahl eintritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 13; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 12; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 78, 91, 116, 163a, 173, § 263a Rn. 13).

    Denn einer Verwendung von Karte und Geheimzahl und damit der Daten durch den Angeklagten B. hatte die Geschädigte - wenngleich zweckgebunden in der Führerscheinsache - zugestimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 9 ff.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 8 ff.; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; OLG Jena, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 Ss 226/06, wistra 2007, 236; MüKoStGB/Mühlbauer, 3. Aufl., § 263a Rn. 58).

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Der Besitz einer Bankkarte und der zugehörigen Geheimzahl ermöglichte es den Tätern, jederzeit Abhebungen vorzunehmen, so dass bereits ein Gefährdungsschaden eintrat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2021 - 3 StR 63/21 Rn. 30; vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16 Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15 Rn. 13; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15 Rn. 12 und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12 Rn. 2).
  • OLG Bremen, 19.03.2024 - 1 Ws 28/24
    Vielmehr muss der Täter sich als Inhaber eines solchen - nicht notwendig existierenden - Amtes ausgeben, obwohl er es in Wirklichkeit nicht bekleidet, und eine Handlung vornehmen, die sich als Ausübung des angemaßten Amtes oder eines anderen Amtes darstellt (MüKoStGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, § 132 Rn. 12 m.w.N.), sich also so verhält, als nehme er Aufgaben und Befugnisse der ihm verliehenen Amtsstellung - hier: der eines Polizisten - wahr (vgl. BGH NJW 2016, 3111, 3112).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    In Betracht käme vorliegend allein die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten durch den unautorisierten Einsatz der zuvor entwendeten EC-Karte, insbesondere in Form einer Eingabe von Zugangscodes (PIN, TAN) gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten (vgl. Fischer, a. a. O., § 263a Rdnr. 11a; zur Strafbarkeit des Einsatz zuvor gestohlener EC-Karten: BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16 -, juris Rdnrn. 5, 7, und 9. August 2016 - 3 StR 109/16 -, juris Rdnr. 3).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    In Betracht käme vorliegend allein die Tatvariante der unbefugten Verwendung von Daten durch den unautorisierten Einsatz der zuvor entwendeten EC-Karte, insbesondere in Form einer Eingabe von Zugangscodes (PIN, TAN) gegen den erkennbaren Willen des Berechtigten (vgl. Fischer, a. a. O., § 263a Rdnr. 11a; zur Strafbarkeit des Einsatz zuvor gestohlener EC-Karten: BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 2 StR 575/16 -, juris Rdnrn. 5, 7, und 9. August 2016 - 3 StR 109/16 -, juris Rdnr. 3).
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