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   OLG Karlsruhe, 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15, 2 (6) SsBs 461/15 - AK 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35258
OLG Karlsruhe, 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15, 2 (6) SsBs 461/15 - AK 144/15 (https://dejure.org/2015,35258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15, 2 (6) SsBs 461/15 - AK 144/15 (https://dejure.org/2015,35258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2015 - 2 (6) SsBs 461/15, 2 (6) SsBs 461/15 - AK 144/15 (https://dejure.org/2015,35258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbständige Verfallsanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines überlangen Sattelkraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis; Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung des selbstständigen Verfalls; Von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis; Verfallsanordnung als Nebenfolge des Verfahrens gegen den Fahrer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1 OWiG, § 29a Abs 4 OWiG, § 153a StPO, § 29 StVO, § 46 StVO
    Selbstständiges Verfallsverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis bei Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens; Fortbestehen des Verfahrenshindernisses nach endgültiger Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen eines überlangen Sattelkraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.10.2008 - 322 SsBs 172/08

    Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15
    Hierfür ist Voraussetzung, dass die Durchführung eines subjektiven Straf- oder Bußgeldverfahrens gegen den Betroffenen unmöglich ist (OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2008, 322 SsBs 172/08).

    Auf ein mögliches nicht eingeleitetes Verfahren gegen den Halter des Fahrzeugs kam es daher nicht an (OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2008, 322 SsBs 172/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09, NStZ-RR 2010, 256; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 18. Lfg. März 2013, § 29a OWiG, Rn 20).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2015 - 2 (6) SsBs 461/15
    Der selbständige Verfall nach § 29a Abs. 4 OWiG kann in derartigen Fällen grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung gegen den betroffenen Fahrer angeordnet werden, wenn nur ein Bußgeldverfahren gegen den Halter nicht eingeleitet bzw. eingestellt wurde (Senat, Beschluss vom 6.10.2015, 2 (7) SsBs 305/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09, NStZ-RR 2010, 256).

    Auf ein mögliches nicht eingeleitetes Verfahren gegen den Halter des Fahrzeugs kam es daher nicht an (OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2008, 322 SsBs 172/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsBs 13/09, NStZ-RR 2010, 256; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 18. Lfg. März 2013, § 29a OWiG, Rn 20).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Hieraus wird zunächst gefolgert, dass die Verwerfung eines gegen einen Verfallsbescheid eingelegten Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG zulässig ist, wenn der zum Erscheinen verpflichtete Verfallsbeteiligte trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung in der Hauptverhandlung ausbleibt (OLG Stuttgart wistra 2007, 279; 127; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 30 Rn. 29), und gegen ein vom Amtsgericht ergangenes Urteil die Rechtsbeschwerde zulässig ist (OLG Karlsruhe wistra 2016, 87; OLG Stuttgart wistra 2014, 285; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2014, 196; BayObLGSt 1994, 43) und nicht etwa die Rechtsmittel der Berufung oder Revision.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2017 - 2 Rb 4 Ss 699/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfahrenshindernis nach

    Dem angefochtenen Urteil lässt sich auch entnehmen, dass die Verfolgungsvoraussetzung des § 29a Abs. 4 OWiG gegeben ist, da gegen den Fahrer, dessen Verstoß (nicht eine daneben bestehende Verantwortlichkeit des Halters - vgl. dazu Senat, NStZ 2017, 239) hier zum Anknüpfungspunkt für die Verfallsanordnung gewählt wurde, kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
  • OLG Karlsruhe, 04.10.2017 - 2 Rb 9 Ss 298/17

    Verfall im Bußgeldverfahren: Ermittlung des bei Durchführung eines Tiertransports

    - Dem angefochtenen Urteil lässt sich auch entnehmen, dass die Verfolgungsvoraussetzung des § 29a Abs. 4 OWiG jeweils gegeben ist, da gegen die Fahrer, deren Verstoß (nicht eine daneben bestehende Verantwortlichkeit des Halters - vgl. dazu Senat, NStZ 2017, 239) hier zum Anknüpfungspunkt für die Verfallsanordnung gewählt wurde, jeweils kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
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