Rechtsprechung
BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 266a Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge im Urteil: Darlegung der Berechnungsgrundlagen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a StGB, § 370 AO, § 267 StPO
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 205 StPO, § 28a SGB IV, § 370 AO, § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV
- Wolters Kluwer
Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...
- rewis.io
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ...
- rechtsportal.de
StPO § 205 ; StPO § 349 Abs. 2 ; AO § 370
Tatrichterliche Feststellung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte; Schätzung der Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände; Grundsätze für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der ... - datenbank.nwb.de
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Tatrichterliche Feststellung der vorenthaltenen Beiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge - und die Berechnung der Beiträge
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 10.09.2015 - 5 KLs 751 Js 16897/14
- BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 352
- StV 2017, 105
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
Deshalb genügt es nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
- AG Mannheim, 18.03.2021 - 4 IN 1550/20
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle aus einer unerlaubten Handlung
Das ist im Fall des schlichten Nichtzahlens ordnungsgemäß angemeldeter Beiträge, bei welchem der vom Schuldner als Arbeitgeber eingereichte Beitragsnachweis gemäß § 28f Abs. 3 S. 3 SGB IV die geschuldeten und in der Regel vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belegt (vgl. BGH NStZ 2017, 352, 354), auch nicht erforderlich (…vgl. MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl. 2019, StGB § 266a Rn. 134).Denn der Beitragsnachweis belegt die geschuldeten und demnach auch in der Regel die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge (…BGH Beschl. v. 11.7.2019 - 1 StR 456/18, BeckRS 2019, 27934 Rn. 29; Beschl. v. 20.4.2016, 1 StR 1/16, juris Rn. 8;… BGH NStZ 2011, 161 Rn. 4; OLG Braunschweig NZWiSt 2019, 402;… BeckOK StGB/Wittig, 49. Ed. 1.2.2021, StGB § 266a Rn. 12.4;… Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 266a Rn. 4).
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …
Denn die tariflich geschuldeten Mindestlöhne im Baugewerbe, die das Landgericht als Bemessungsgrundlage für die Höhe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge heranziehen wollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 363/12 Rn. 10; BSG…, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R Rn. 25 ff.), werden nicht mitgeteilt; insbesondere die Löhne der Arbeitnehmer sind für die Bemessungsgrundlage aber erforderlich (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 13;… Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18 Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6; je mwN).(2.2) Die türkischen A/T 1-Entsendebescheinigungen würden auch dann unter einem schweren Mangel leiden und deshalb nicht binden, wenn der Angeklagte sie sich aufgrund falscher Angaben erschlichen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 2).
- BGH, 08.01.2020 - 5 StR 122/19
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (subjektiver Tatbestand; …
aa) Bei einer Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sind in den Urteilsgründen die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18, NStZ-RR 2018, 318; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).Dabei obliegt es dem Tatgericht nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, da die Berechnung der Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376, und Beschluss vom 20. April 2016, aaO; zur Schadensermittlung bei Schwarzarbeit am Bau vgl. Stuckert, wistra 2014, 289).
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …
Dem Tatgericht obliegt es nach dieser Rechtsprechung, die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).Falls solche Feststellungen im Einzelfall nicht möglich sind, kann die Höhe der vorenthaltenen Beiträge auf Grundlage der tatsächlichen Umstände geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).
Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
Deshalb genügt es nicht, die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge lediglich der Höhe nach anzugeben (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, NJW 2002, 2480, 2483 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).
- BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
Die Grundsätze, die in der Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt wurden, gelten insoweit entsprechend (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352 Rn. 6 und vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18
Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das …
Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (…BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 Rn. 2 f.; vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6 …und vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12;… Urteile vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96 Rn. 4 …und vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21;… MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 266a Rn. 61, 133).Dann ist es ausnahmsweise ausreichend, lediglich die Höhe der vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die darin enthaltenen Arbeitnehmeranteile, die geschädigten Krankenkassen und die betroffenen Beitragsmonate festzustellen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 424/10 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 8).
- BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen …
Vielmehr müssen die Urteilsgründe die Berechnungsgrundlagen und Berechnungen im Einzelnen wiedergeben (vgl. hierzu ausführlich BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, Rn. 6, NStZ 2017, 352, 353 mwN). - BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20
Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer …
Die monatlich ausgezahlten Arbeitslöhne, die als Bemessungsgrundlage anzugeben sind (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 13 …und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 25;… Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18 Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6), hat das Landgericht nicht festgestellt. - BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als …
Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353;… Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376). - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 50/17
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu …
- BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …
- OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 1 Ss 5/19
Zu den Anforderungen an die Feststellung der vorenthaltenen …
- BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und …
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 478/19
Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion der Anklage; Vorenthalten und …
- LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
- BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten …
- BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu …
- BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
- BGH, 26.07.2022 - 1 StR 11/22
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bestimmung des gezahlten …
- BGH, 01.09.2016 - 4 StR 341/16
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung bei mehreren Vorverurteilungen)
- OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21