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   BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16   

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https://dejure.org/2017,5449
BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16 (https://dejure.org/2017,5449)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2017 - 3 StR 216/16 (https://dejure.org/2017,5449)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 (https://dejure.org/2017,5449)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung verständigungsbezogener Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung (Konnex zwischen prozessualem Verhalten und Straferwartung; mitzuteilender Gesprächsinhalt; Standpunkte der Gesprächsteilnehmer und Resonanz ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 257c Abs 2 S 3 StPO, § 250 Abs 3 StGB
    Verständigung im Strafverfahren: Umfang der richterlichen Mitteilungspflicht; Verständigung über "minder schwere Fälle"

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 250 Abs. 2 StGB, § 46a StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 257c StPO, § 257c Abs. 3 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 257c Abs. 1 Satz 3 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 213 Alt. 1 StGB, § 257c Abs. 2 Sätze 1 und 3 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verständigung über die Annahme eines minder schweren Falles des besonders schweren Raubes im Falle eines Täter-Opfer-Ausgleichs; Mitteilungspflichten des Vorsitzenden über den Inhalt eines gescheiterten Verständigungsgesprächs

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Umfang der richterlichen Mitteilungspflicht; Verständigung über "minder schwere Fälle"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verständigung über die Annahme eines minder schweren Falles des besonders schweren Raubes im Falle eines Täter-Opfer-Ausgleichs; Mitteilungspflichten des Vorsitzenden über den Inhalt eines gescheiterten Verständigungsgesprächs

  • rechtsportal.de

    Verständigung über die Annahme eines minder schweren Falles des besonders schweren Raubes im Falle eines Täter-Opfer-Ausgleichs; Mitteilungspflichten des Vorsitzenden über den Inhalt eines gescheiterten Verständigungsgesprächs

  • datenbank.nwb.de

    Verständigung im Strafverfahren: Umfang der richterlichen Mitteilungspflicht; Verständigung über "minder schwere Fälle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht kompensierte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - und ihre Rüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 363
  • NStZ-RR 2018, 196
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Das ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216; BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 514).

    Dementsprechend ist darzulegen, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertraten und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils stieß (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 9).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 ff.) ausgeführt, dass die Frage der Vornahme oder des Unterlassens einer Strafrahmenverschiebung wegen des Vorliegens minder oder besonders schwerer Fälle im Hinblick auf die "tatbestandsähnliche' Ausgestaltung entsprechender Regelbeispiele nicht die Rechtsfolgen der Tat im Sinne des § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO betreffe, sondern vielmehr dem Verbot des § 257c Abs. 1 Satz 3 StPO unterfalle und daher nicht zum Gegenstand von Verständigungsgesprächen gemacht werden dürfe (aaO S. 210 ff.).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Das ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 216; BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513, 514).

    Auf diesem Verfahrensfehler beruht indes allein der Strafausspruch (§ 337 Abs. 1 StPO; zur Beruhensfrage bei Verstößen gegen § 243 Abs. 4 s. Senat, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513).

    bb) Auch die in Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts namentlich mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz erweiternd postulierte Normativierung des Beruhensbegriffs (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172; s. dazu Senat Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513) führt, selbst wenn man ihr folgen wollte, zu keinem anderen Ergebnis.

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Dementsprechend ist darzulegen, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertraten und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils stieß (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 9).

    Das gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne des § 257c Abs. 3 StPO - wie hier - letztlich nicht zustande kam (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255).

  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14

    Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Es ist auch mit Rücksicht darauf, dass sich der Angeklagte nicht 28 29 in Untersuchungshaft befand, nicht gerechtfertigt, dass die Sache nahezu zwei Jahre lang unbearbeitet geblieben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14, StV 2015, 563).
  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Das gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne des § 257c Abs. 3 StPO - wie hier - letztlich nicht zustande kam (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417; vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Zur zulässigen Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Tatsachen darzulegen, welche die Verfahrensverzögerung belegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Dementsprechend ist darzulegen, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertraten und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils stieß (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Der Verlauf des gegen den Angeklagten geführten Strafverfahrens ist so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in der Lage ist, das Vorliegen eines Verfahrensverstoßes zu prüfen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 36).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Maß der Kompensation; Auswirkung der

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    Aus dem zum Beleg der gegenteiligen Ansicht angeführten Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 2008 (2 StR 467/08, juris) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16
    bb) Auch die in Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts namentlich mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz erweiternd postulierte Normativierung des Beruhensbegriffs (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172; s. dazu Senat Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, NJW 2016, 513) führt, selbst wenn man ihr folgen wollte, zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Beides betrifft nicht lediglich Nuancen des Gesprächsverlaufs, sondern grundsätzlich mitteilungsbedürftige Gesprächsinhalte (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 ? 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN).

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Die Mitteilungspflicht gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO letztlich nicht zustande gekommen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, Rn. 6 und 25, und 2 BvR 2055/14, Rn. 4 und 19; vgl. auch die entsprechende stRspr der Strafsenate des BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13 -, NStZ 2013, S. 722, vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13 -, NStZ 2014, S. 416 , vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13 -, NStZ 2014, S. 601 , und vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).

    Auch im Falle erfolgloser Verständigungsbemühungen gehört zum mitteilungsbedürftigen Inhalt, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13 -, NStZ 2014, S. 601 ; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).

    Richterliche und nichtrichterliche Miteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14 -, NStZ-RR 2015, S. 223 , Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 -, NStZ 2017, S. 244 , Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16 -, NStZ 2017, S. 363 ).

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Hierzu gehört regelmäßig, wer an dem Gespräch teilgenommen hat, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen worden ist, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertreten haben und ob diese bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen sind (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 28; Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 85; BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 2 StR 339/20, NStZ 2022, 245 Rn. 8; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19, NStZ 2021, 506 Rn. 10; vom 23. Juni 2020 - 5 StR 115/20, NStZ 2020, 751 Rn. 9; vom 18. Mai 2017 - 3 StR 511/16, NStZ 2017, 596, 597; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150 Rn. 14; s. auch MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 52; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 18d mwN; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 59).

    Das gilt auch dann, wenn eine Verständigung im Sinne des § 257c Abs. 3 StPO - wie hier - letztlich nicht zustande gekommen ist (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 26; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21, NStZ-RR 2022, 79; vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 558/21, NStZ 2022, 246 Rn. 8; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; s. auch KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 36, 44).

  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

    Dementsprechend ist darzulegen, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertraten und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils stieß (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, BeckRS 2015, 126428; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364).

    Richterliche und nichtrichterliche Mitteilungen sind nicht von identischer Qualität; der Strafprozessordnung liegt an verschiedenen Stellen die Wertung zugrunde, dass Authentizität, Vollständigkeit und Verständlichkeit einer Mitteilung oder Belehrung nur durch richterliches Handeln verbürgt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NStZ-RR 2015, 223, 224 f.; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 365).

    Auch hier kommt in Betracht, dass der Angeklagte im Falle einer prozessordnungsgemäßen Mitteilung durch den Vorsitzenden dessen Wort größeres Gewicht als den Erklärungen seines Verteidigers beigemessen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 24 f.; Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 511/16

    Mitteilungs- und Transparenzpflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Dies gilt unabhängig davon, ob eine Verständigung im Sinne des § 257c Abs. 3 StPO zustande gekommen ist (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN).

    Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er im Falle einer prozessordnungsgemäßen Mitteilung durch den Vorsitzenden dessen Wort größeres Gewicht als den Erklärungen seines Verteidigers beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 365) und sich deshalb im oben dargelegten Sinne anders verhalten, insbesondere das Zustandekommen einer Verständigung angestrebt und sich früher eingelassen hätte.

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Durch eine solche Information kann allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 24; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150 Rn. 23) auszuschließen sein, dass der Angeklagte sich bei prozessordnungsgemäßer Mitteilung des Verständigungsgesprächs durch das Gericht anders verhalten hätte; dann beruht das Urteil gegebenenfalls nicht auf dem Verfahrensfehler.

    Für das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles ergeben sich hier keine Anhaltspunkte, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte im Falle einer prozessordnungsgemäßen Mitteilung durch den Vorsitzenden dessen Wort größeres Gewicht als den Erklärungen seines Verteidigers beigemessen hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 24 f.).

  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Dieser ging dahin, den Angeklagten bei einem umfassenden Geständnis unter Annahme minder schwerer Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und sechs Monaten zu verurteilen (vgl. zur Zulässigkeit einer Vereinbarung der Anwendung eines Strafrahmens für unbenannte minder schwere Fälle im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO BGH, Beschlüsse vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21, NStZ 2022, 55 Rn. 10 ff.; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 18 ff.; vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13, NStZ 2013, 540, 541; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 74, 130; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 18 ff.).
  • BGH, 08.03.2023 - 3 StR 15/23

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Unabhängig davon, ob eine ordnungsgemäße Mitteilung ein anderes Prozessverhalten des Angeklagten zur Folge gehabt hätte (vgl. zum Gewicht einer ordnungsgemäßen Mitteilung durch den Vorsitzenden BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 24 f.; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19, NStZ 2021, 506 Rn. 13 mwN), sind die weiteren, die Kontrollfunktion betreffenden Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht gegeben.

    Unter den gegebenen Umständen ist angesichts der in Aussicht gestellten Bewährungsstrafe und des nach § 177 Abs. 2 StGB aF bei dem Regelbeispiel der Vergewaltigung eröffneten Strafrahmens von nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe eine etwaige gesetzeswidrige Absprache nicht sicher auszuschließen (vgl. zur Strafrahmenverschiebung als Gegenstand einer Verständigung zum einen BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 210 ff.; zum anderen BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 19; zudem KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 9. Aufl., § 257c Rn. 18 ff.).

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 199/21

    Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der

    Weitergehend hat er zudem erwogen, ob ein unbenannter minder schwerer Fall generell zulässiger Gegenstand einer Verständigung sein könne, weil sich die vom Bundesverfassungsgericht dagegen angebrachten Argumente auf Regelbeispiele benannter besonders schwerer Fälle bezögen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363 m. Anm. Bittmann).
  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 262/20

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung des Verfahrensstands mit den

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 215 f.; BVerfG, NJW 2020, 2461; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 564/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 343/18

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 93/23

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach Verlesung des Anklagesatzes über

  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18

    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 115/20

    Verstoß gegen verständigungsbezogene Mitteilungspflichten (Inhalt der

  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23

    Gerichtliche Verletzung der Informationspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ;

  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Mitteilungspflicht von mit anderem Spruchkörper geführten Erörterungen

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