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BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 54 Abs. 1 GVG; § 77 Abs. 1 GVG; 338 Nr. 1 StPO
Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den gesetzlichen Richter); Entbindung eines Schöffen (Entscheidung über Hinderungsgrund; revisionsrichterliche Überprüfung: Willkürprüfung; Nachweis der Entscheidung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Abs 1 S 2 GVG, § 54 Abs 3 S 1 GVG, § 54 Abs 3 S 2 GVG, § 77 Abs 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
Besetzungsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Entbindung eines Schöffen; revisionsgerichtliche Überprüfung - IWW
§ 338 Nr. 1 StPO, § ... 222a StPO, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 222a Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 1 Buchst. c StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 77 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO, § 54 GVG, § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 229 StPO, § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG
- Wolters Kluwer
Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts in der Person des Hilfsschöffen
- rewis.io
Besetzungsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Entbindung eines Schöffen; revisionsgerichtliche Überprüfung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 1c
Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts in der Person des Hilfsschöffen - datenbank.nwb.de
Besetzungsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Ermessensentscheidung bei Entbindung eines Schöffen; revisionsgerichtliche Überprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"bin "im eigenen Ferienhaus", kann nicht zur HV kommen", oder: Entbindung des Schöffen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entbindung eines Schöffen
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Entbindung eines Schöffen wegen Urlaubs kann zur Aufhebung des Urteils führen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Entbindung von Schöffen wegen Urlaubs
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 31.03.2015 - 9 KLs 600 Js 55374/11
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 491
- StV 2017, 803
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch …
Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).c) Das von der Revision ins Feld geführte Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 2016 (2 StR 342/15, NStZ 2017, 491) steht der Entscheidung des Senats nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 GVG entgegen.
- BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen …
b) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 und 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; BGH Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66).Nur durch deren ausreichende Dokumentation ist dem Rechtsmittelgericht in Fällen, in denen die Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung nicht auf der Hand liegt, eine Überprüfung der Ermessensentscheidung am Maßstab der Willkür möglich (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).
Die nachträglich, erst im Zusammenhang mit dem Ablehnungsgesuch aktenkundig gemachten Erwägungen des Vorsitzenden dazu, dass eine Aufhebung des bereits anberaumten Fortsetzungstermins vom 5. Juni 2018 "nicht geboten" gewesen sei, vermögen schon mit Blick auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe die Entbindungsentscheidung nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 ? 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).
- OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22
Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken
Macht der Schöffe einen derartigen Verhinderungsgrund geltend, darf der Vorsitzende sich mit seiner Erklärung begnügen, wenn er sie für glaubhaft und weitere Nachforschungen für überflüssig hält (…vgl. BGH, a.a.O.; Urteil V. 08.12.1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443; vom 22.06.1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 14.12.2016 - 2 StR 342/15 -, NStZ 2017, 491, 492).
- BGH, 02.05.2018 - 2 StR 317/17
Entbindung eines Schöffen (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)
Ob ein Schöffe auf seinen Antrag hin von der Dienstleistung aus beruflichen Gründen oder wegen Urlaubs entbunden werden kann, weil die Dienstleistung unzumutbar ist (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG), hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (…Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, BGHR GVG § 54 Abs. 1 Verhinderung 1 und vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, StraFo 2017, 160, 161 mwN).Die auf der Grundlage des § 77 Abs. 1 GVG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GVG erfolgte Entscheidung über die Entbindung von Schöffen ist angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern allein darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (BGH…, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, BGHR GVG § 54 Abs. 1 Verhinderung 2; Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, StraFo 2017, 160, 161 mwN; vgl. auch BTDrucks. 8/976, S. 66).
Die Entbindungsentscheidungen genügen mit Blick auf den Inhalt der E-Mails der Schöffinnen, die dem Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben und damit hier auch dem Dokumentationserfordernis des § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG ausreichend Rechnung tragen (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, BGHR GVG § 54 Abs. 3 Satz 2 Verhinderung 1; Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, StraFo 2017, 160, 161), den vorgenannten Maßstäben und erweisen sich nicht als willkürlich.
- BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17
Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung …
Die Entscheidung des Vorsitzenden ist vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; Beschluss vom 8. März 2016 - 3 StR 544/15, BGHSt 61, 160, 161; Senat, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492;… Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. § 192, Rn. 17;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., GVG § 192 Rn. 7;… KK-StPO/Diemer, 7. Aufl., GVG § 192 Rn. 6;… SSW-StPO/Rosenau, 3. Aufl., GVG, § 192 Rn. 12).Eingedenk des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Angeklagten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt Willkür in diesem Sinne nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Verhinderungsfeststellung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit von der verfassungsmäßigen Garantie des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, aaO, jeweils mwN).
Über den angegebenen Hinderungsgrund hatte sich der Vorsitzende vor seiner Entscheidung eine zureichende Tatsachengrundlage verschafft und diese im Hauptverhandlungsprotokoll hinreichend dokumentiert (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, aaO).
- KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20
Entbindung von Schöffen aufgrund Urlaubs
Willkür in diesem Sinne liegt nicht nur bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern schon dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Festlegung des gesetzlichen Richters bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken, im Fall des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Verhinderung einer manipulativen Richterauswahl (vgl. BVerfGE 17, 294, 299), grob fehlerhaft und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15 -, juris Rn. 12; NJW 2014, 1604, 1606).Bereits eine stichwortartige, die tragenden Gründe der Entscheidung zutreffend beschreibende Dokumentation genügt jedoch den Anforderungen des § 54 Abs. 3 Satz 2 GVG (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15 -, juris Rn. 18 …sowie Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 -, juris Rn. 6).
Zwar dürfte die Vorsitzende in der Tat die Vorgaben aus der Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht beachtet haben, der den Tatrichter für verpflichtet erachtet, die Urlaubspläne eines Schöffen vor seiner Entbindung zu erforschen und auf die Möglichkeit einer zeitlich sowie inhaltlich abweichenden Gestaltung hin zu überprüfen (vgl. BGH Urteil vom 14. Dezember 2016 â?? 2 StR 342/15 -, juris Rn. 21).
Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hervorgehoben hat, der Verhinderung eines Schöffen müsse gegebenenfalls durch eine Umterminierung Rechnung getragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 â?? 2 StR 342/15 -, juris Rn. 22), erweist sich die Nichtbeachtung dieser Vorgabe jedenfalls nicht als willkürlich.
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19
Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe: …
Dabei sind - zumindest in gedrängter Form - diejenigen Umstände zu dokumentieren, welche die Annahme der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).Nur bei einer ausreichenden Dokumentation der tragenden Erwägungen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Entbindung ist dem Rechtsmittelgericht in Fällen, in denen die Unzumutbarkeit der Mitwirkung eines Schöffen nicht auf der Hand liegt, eine Überprüfung der Ermessensentscheidung des Vorsitzenden am Maßstab der objektiven Willkür möglich (vgl. Senat, aaO, NStZ 2017, 491, 492; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).
Im Übrigen war der Vorsitzende zu weiteren Erkundigungen nicht verpflichtet, weil er die Angaben der Schöffinnen für glaubhaft halten durfte (vgl. Senat aaO, NStZ 2017, 491, 492).
- OLG Hamm, 17.03.2020 - 2 Ws 36/20
Entbindung vom Schöffenamt wegen beruflicher Verhinderung
Willkür in diesem Sinne liegt nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2016, 2 StR 342/15, zitiert nach juris).In seinem Urteil vom 14.12.2016, 2 StR 342/15 (zitiert nach juris) hat der BGH ausgeführt, dass es sich bei beruflichen Verhinderungen in der Regel um eher verhältnismäßig kurze Verhinderungen handeln wird, denen durch die Möglichkeit einer Unterbrechung der Hauptverhandlung angemessen Rechnung getragen werden könne.
- KG, 20.11.2018 - 2 Ws 227/18
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen unentschuldigt ausbleibenden Schöffen
Zwar entschuldigt ein längerfristig geplante Urlaubsreise einen ehrenamtlichen Richter in der Regel (vgl. BGH NStZ 2017, 491 f.), jedoch muss es auch auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. - OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21
Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht …
Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht nur bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern auch dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Festlegung des gesetzlichen Richters bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken, im Fall des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die Verhinderung einer manipulativen Richterauswahl (vgl. BVerfGE 10 17, 294, 299), grob fehlerhaft und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15 -, juris Rn. 12; NJW 2014, 1604, 1606). - OLG Hamm, 12.05.2022 - 5 Ws 114/22
Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Rüge der Gerichtsbesetzung nach § 222b Abs. …
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 114/22
Besetzungseinwand, Begründungsanforderungen, Schöffe, Erholungsurlaub, Willkür, …