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   BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16   

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https://dejure.org/2016,26015
BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16 (https://dejure.org/2016,26015)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - 1 StR 5/16 (https://dejure.org/2016,26015)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16 (https://dejure.org/2016,26015)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 3 Satz 1 JGG; § 63 StGB
    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Gefährlichkeitsprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 S 1 JGG, § 63 StGB, § 184b Abs 1 Nr 1 StGB
    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der Anlasstaten

  • IWW

    § 3 Satz 1 JGG, § 3 JGG, § 21 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 43 Abs. 2 JGG, § 63 StGB, § 5 Abs. 3 JGG, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 184b StGB, § 2 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer ungenügenden Ausschöpfung des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung; Nachweis der Schuldunfähigkeit bei einer Strafbarkeit wegen Verschaffens des Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tatmehrheit mit dem Besitz ...

  • rewis.io

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der Anlasstaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer ungenügenden Ausschöpfung des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung; Nachweis der Schuldunfähigkeit bei einer Strafbarkeit wegen Verschaffens des Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tatmehrheit mit dem Besitz ...

  • rechtsportal.de

    JGG § 3 S. 1; JGG § 43 Abs. 2 ; StGB § 21
    Nachweis einer ungenügenden Ausschöpfung des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung; Nachweis der Schuldunfähigkeit bei einer Strafbarkeit wegen Verschaffens des Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tatmehrheit mit dem Besitz ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der Anlasstaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Gefährlichkeitsprognose

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Jugendlichen - und die erforderliche Verantwortungsreife

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 644
  • NStZ-RR 2016, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Ein Rückgriff auf die Feststellungen des den Angeklagten freisprechenden Urteilsteils ist dem Gericht verwehrt, da der Angeklagte sich gegen die darin getroffenen Feststellungen nicht wehren konnte (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15, NJW 2016, 728).
  • OLG Jena, 29.01.2007 - 1 Ws 16/07

    Einstweilige Unterbringung

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67; Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.).
  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Im Hinblick auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB wird darüber hinaus infolge der Ziele eines Strafverfahrens gegen Jugendliche (Schutz, Förderung und Integration des Jugendlichen) stets besonders eingehend zu prüfen sein, ob die Maßregel erforderlich ist oder weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 89/91, BGHSt 37, 373).
  • BGH, 29.01.1975 - 2 StR 579/74

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67; Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99

    Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Der Senat braucht daher hier nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht folgen könnte, beim Zusammentreffen entwicklungsbedingter und psychopathologischer Zustände, die einerseits eine fehlende Verantwortlichkeit nach § 3 JGG, andererseits einen Zustand im Sinne des § 21 StGB begründen, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB anzuordnen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen (BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 2 StR 579/74, BGHSt 26, 67; Thüringer OLG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 1 Ws 16/07, NStZ-RR 2007, 217; a.A. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 Ss 225/99, Die Justiz 2000, 151 (zum Verhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 StGB); Renzikowski, NJW 1990, 2905, 2910 Fn. 67; Übersicht zum Meinungsstand bei Eisenberg, aaO § 3 Rn. 35 ff.).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 271/12

    Anstiftung (Kausalität; dolus eventualis); Beihilfe durch Unterlassen (Ingerenz);

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Kann die nach § 3 Satz 1 JGG erforderliche Einsichts- und Handlungsreife nicht sicher festgestellt werden, scheidet ein Schuldspruch aus (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2012- 4 StR 271/12, NStZ 2013, 286 und vom 3. Februar 2005 - 4 StR 492/04, ZJJ 2005, 205 mit Anm. Ostendorf; Eisenberg, JGG, 18. Aufl., § 3 Rn. 4; MünchKomm-StGB/Altenhain/Laue, 2. Aufl., § 3 JGG Rn. 5).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    a) Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 34; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 4 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 169; Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 453/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    a) Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 34; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16
    Bei Abweichungen vom Schweregrad der Anlasstaten ist aber eine besonders sorgfältige Darlegung der Gefährlichkeitsprognose erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, BGHSt 58, 242; Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240 und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85, NStZ 1986, 237).
  • BGH, 21.05.2014 - 1 StR 116/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung;

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

  • BGH, 27.06.2007 - 2 StR 135/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07

    Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

  • BGH, 28.01.2015 - 4 StR 514/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 03.02.2005 - 4 StR 492/04

    Verantwortungsreife des Jugendlichen (Behandlung von Zweifeln)

  • BGH, 15.08.2013 - 4 StR 179/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Dies begründet einen Darstellungsmangel; denn mangels näherer Feststellungen zum Inhalt der Dateien - oder Bezugnahmen auf bei den Akten befindliche Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) - ist dem Senat die Prüfung verwehrt, ob der Angeklagte den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07, bei Pfister, NStZ-RR 2007, 366; Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 646).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    c) Der Schuldspruch bedarf allerdings auf der Konkurrenzebene der Korrektur, da der Besitz am 1. März 2013 lediglich eine Tat darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, NStZ-RR 2016, 198; BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 646; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208), so dass der Zusatz "in 116 tateinheitlichen Fällen' zu entfallen hat.
  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Da das Oberlandesgericht nicht gehalten gewesen ist, vor Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe die Beweiswürdigung im Einzelnen aufzuzeigen, hat es entgegen dem Beschwerdevorbringen keiner näheren Ausführungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 3 Satz 1 JGG (vgl. zu dieser etwa BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 645; Beschlüsse vom 22. September 2016 - AK 47/16, ZJJ 2016, 410, 411; vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 22, 24; kritisch Eisenberg, StV 2022, 686, 691 f.) bedurft.
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